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   OLG Frankfurt, 03.01.2019 - 5 WF 133/18   

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https://dejure.org/2019,481
OLG Frankfurt, 03.01.2019 - 5 WF 133/18 (https://dejure.org/2019,481)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.01.2019 - 5 WF 133/18 (https://dejure.org/2019,481)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Januar 2019 - 5 WF 133/18 (https://dejure.org/2019,481)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 113 FamFG, § 120 ZPO, § 38 InsO, § 41 InsO
    Auswirkungen der Privatinsolvenz auf Verfahrenskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen der Privatinsolvenz auf Verfahrenskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der Privatinsolvenz auf Verfahrenskostenhilfe

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ansprüche der Staatskasse im Rahmen eines PKH- bzw. VKH-Verfahrens als Insolvenzforderungen

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 113 ; ZPO § 120 ; InsO § 38 ; InsO § 41
    Wahrnehmung der Rechte der Staatskasse in der Insolvenz des Kostenschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf die Verfahrenskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 445
  • NZI 2019, 219
  • FamRZ 2019, 1722
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Bamberg, 24.11.2003 - 2 WF 163/03

    Geltendmachung von Verfahrenskosten durch die Staatskasse in der Insolvenz der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2019 - 5 WF 133/18
    Nach anderer Ansicht kann die Staatskasse nach Eröffnung des Insolvenzverfahren die Gerichtskosten und verauslagten Rechtsanwaltsgebühren nicht mehr durch die Anordnung einer Ratenzahlung geltend machen, sondern sie hat die Forderung zur Tabelle anzumelden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 05.01.2011 - 10 Ta 266/10 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.12.2011 - 10 Ta 271/11, zitiert nach juris; OLG Bamberg v. 24.11.2003 - 2 WF 163/03, FamRZ 2005, 1187).
  • OLG Zweibrücken, 04.10.2005 - 6 UF 87/05

    Prozesskostenhilfe: Bewilligung mit Ratenzahlungsanordnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2019 - 5 WF 133/18
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass das unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegende Einkommen nicht der Zwangsvollstreckung unterliegt und daher nicht zur Insolvenzmasse gehört, weshalb insoweit kein Verfügungsverbot des Insolvenzschuldners besteht (so auch LArbG Rheinland- Pfalz v. 27.04.2016 - 7 Ta 53/16, NZI 2016, 587, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken v. 04.10.2005 - 6 UF 87/05, FamRZ 2006, 436).
  • OLG Koblenz, 06.04.2010 - 9 WF 159/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlungen bei Eröffnung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2019 - 5 WF 133/18
    Teilweise wird vertreten, dies stehe einer Ratenzahlungsanordnung nicht entgegen (vgl. z.B. LArbG Köln v. 07.10.2015 - 1 Ta 231/15 - zitiert nach juris; LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.02.2013 - L 7 R 144/10 - zitiert nach juris; OLG Koblenz v. 06.04.2010 - 9 WF 159/10, FamRZ 2010, 1360).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.01.2011 - 10 Ta 266/10

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Verbraucherinsolvenz -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2019 - 5 WF 133/18
    Nach anderer Ansicht kann die Staatskasse nach Eröffnung des Insolvenzverfahren die Gerichtskosten und verauslagten Rechtsanwaltsgebühren nicht mehr durch die Anordnung einer Ratenzahlung geltend machen, sondern sie hat die Forderung zur Tabelle anzumelden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 05.01.2011 - 10 Ta 266/10 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.12.2011 - 10 Ta 271/11, zitiert nach juris; OLG Bamberg v. 24.11.2003 - 2 WF 163/03, FamRZ 2005, 1187).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 10 Ta 271/11

    Aufhebung von Prozesskostenhilfe - Verbraucherinsolvenz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2019 - 5 WF 133/18
    Nach anderer Ansicht kann die Staatskasse nach Eröffnung des Insolvenzverfahren die Gerichtskosten und verauslagten Rechtsanwaltsgebühren nicht mehr durch die Anordnung einer Ratenzahlung geltend machen, sondern sie hat die Forderung zur Tabelle anzumelden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 05.01.2011 - 10 Ta 266/10 - zitiert nach juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.12.2011 - 10 Ta 271/11, zitiert nach juris; OLG Bamberg v. 24.11.2003 - 2 WF 163/03, FamRZ 2005, 1187).
  • LSG Schleswig-Holstein, 18.02.2013 - L 7 R 144/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschwerde im PKH-Verfahren -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2019 - 5 WF 133/18
    Teilweise wird vertreten, dies stehe einer Ratenzahlungsanordnung nicht entgegen (vgl. z.B. LArbG Köln v. 07.10.2015 - 1 Ta 231/15 - zitiert nach juris; LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.02.2013 - L 7 R 144/10 - zitiert nach juris; OLG Koblenz v. 06.04.2010 - 9 WF 159/10, FamRZ 2010, 1360).
  • LAG Köln, 07.10.2015 - 1 Ta 231/15

    Unterbrechung des Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens durch Eröffnung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2019 - 5 WF 133/18
    Teilweise wird vertreten, dies stehe einer Ratenzahlungsanordnung nicht entgegen (vgl. z.B. LArbG Köln v. 07.10.2015 - 1 Ta 231/15 - zitiert nach juris; LSG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.02.2013 - L 7 R 144/10 - zitiert nach juris; OLG Koblenz v. 06.04.2010 - 9 WF 159/10, FamRZ 2010, 1360).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2016 - 7 Ta 53/16

    Prozesskostenhilfe - Ratenzahlungsanordnung - Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2019 - 5 WF 133/18
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass das unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegende Einkommen nicht der Zwangsvollstreckung unterliegt und daher nicht zur Insolvenzmasse gehört, weshalb insoweit kein Verfügungsverbot des Insolvenzschuldners besteht (so auch LArbG Rheinland- Pfalz v. 27.04.2016 - 7 Ta 53/16, NZI 2016, 587, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken v. 04.10.2005 - 6 UF 87/05, FamRZ 2006, 436).
  • OLG Frankfurt, 10.08.2018 - 6 WF 158/18

    Restschuldbefreiung nach bewilligter Verfahrenskostenhilfe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.01.2019 - 5 WF 133/18
    Soweit die Kosten bei Insolvenzeröffnung bereits entstanden waren, kommt nach dieser Ansicht eine Ratenzahlungsanordnung nicht mehr in Betracht (vgl. auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.08.2018 - 6 WF 158/18, veröffentlicht unter www.hefam.de).
  • BGH, 28.08.2019 - XII ZB 119/19

    Zur Frage, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der nachträglichen Anordnung

    Die Gegenmeinung, der sich auch das Oberlandesgericht angeschlossen hat, sieht in dem vor der Insolvenzeröffnung entstandenen Anspruch des Staates auf Gerichtskosten und in den nach § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG auf die Staatskasse übergegangenen Gebührenansprüchen des Rechtsanwalts Insolvenzforderungen, die nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens - und damit nicht im Wege einer verfahrenskostenhilferechtlichen Zahlungsanordnung - geltend gemacht werden können (vgl. OLG Frankfurt MDR 2019, 445, 446; OLG Bamberg OLGR 2005, 312; OLG Köln OLGR 2003, 174, 175; LAG Rheinland-Pfalz Beschlüsse vom 19. Dezember 2011 - 10 Ta 271/11 - juris Rn. 7 und vom 5. Januar 2011 - 10 Ta 266/10 - juris Rn. 10 ff.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2020 - 6 Ta 209/19

    Prozesskostenhilfe - keine Geltendmachung bereits angefallener Kosten durch die

    13 Anderer Auffassung nach stellt ein vor der Insolvenzeröffnung entstandener Anspruch der Staatskasse auf Gerichtskosten und auf nach § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG auf sie übergegangene Gebührenansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts eine Insolvenzforderung dar, die nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens - und damit nicht im Wege einer nachträglichen Zahlungsanordnung gemäß § 120a ZPO - geltend gemacht werden kann (vgl. BGH 20. August 2019 - XII ZB 119/19 - Rn. 13 ff., OLG Frankfurt 03. Januar 2019 - 5 WF 133/18 - Rn. 14 ff.; LAG Rheinland-Pfalz 19. Dezember 2011 - 10 Ta 271/11 - Rn. 7 und 5. Januar 2011 - 10 Ta 266/10 - juris Rn. 10 ff., jeweils zitiert nach juris).

    Dies würde zu einer Privilegierung der Staatskasse als Insolvenzgläubigerin führen, die die Insolvenzordnung - von gesetzlichen Ausnahmefällen abgesehen - gerade verhindern will (vgl. OLG Frankfurt - 03. Januar 2019 - 5 WF 133/18 - Rn. 19, aaO) .

  • OLG Frankfurt, 22.02.2019 - 2 WF 192/18

    Keine nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen bei Verfahrenskostenhilfe bei

    Zum Teil ( OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 3.1.2019, Az. 5 WF 133/18 , zitiert nach Juris; OLG Frankfurt a. M., FuR 2019, 106; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5.1.2011, Az. 10 Ta 266/10; OLG Bamberg, FamRZ 2005, 1187) wird die Ansicht vertreten, dass eine solche Anordnung nicht in Betracht komme.
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2019 - 3 WF 120/19

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von Verfahrenskostenhilfe

    In diesem Beschluss hat der BGH die in der Rechtsprechung und Literatur uneinheitlich beantwortete Frage, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der nachträglichen Anordnung von Zahlungen im Änderungsverfahren nach § 120 a ZPO entgegensteht, dahingehend entschieden, dass in dem vor der Insolvenzeröffnung entstandenen Anspruch des Staates auf Gerichtskosten und in den nach § 59 Abs. 1 S. 1 RVG auf die Staatskasse übergegangenen Gebührenansprüchen des Rechtsanwalts Insolvenzforderungen zu sehen sind, die nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens - und damit nicht im Wege einer verfahrenskostenhilferechtlichen Zahlungsanordnung - geltend gemacht werden können (vgl. BGH, a.a.O. Rz. 10ff; auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Januar 2019, 5 WF 133/18, MDR 2019, 445ff).
  • LAG Hessen, 08.07.2020 - 14 Ta 183/20

    Zulässige Ratenzahlungsanordnung im Rahmen bewilligter PKH gegenüber Schuldner,

    Die Anordnung einer Ratenzahlung scheidet nach teilweise vertretener Auffassung dann aus, wenn diese Verfahrenskosten betrifft, die aus der Zeit vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens stammen, weil es sich insoweit um Insolvenzforderungen handelt, die zur Tabelle festzustellen sind ( vergl. OLG Frankfurt 3. Januar 2019 -5 WF 133/18 - Juris ).
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