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   OLG Karlsruhe, 12.02.2018 - 5 WF 191/17   

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https://dejure.org/2018,32992
OLG Karlsruhe, 12.02.2018 - 5 WF 191/17 (https://dejure.org/2018,32992)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.02.2018 - 5 WF 191/17 (https://dejure.org/2018,32992)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Februar 2018 - 5 WF 191/17 (https://dejure.org/2018,32992)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1100
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2018 - 5 WF 191/17
    Dies ist lediglich dann angenommen worden, wenn sich bei den Verfahrensakten bereits eine früher vorgelegte Erklärung aus der Vorinstanz befindet und außerdem zusätzlich zu der Bezugnahme erklärt wird, dass sich seitdem an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nichts geändert habe (BGH a.a.O.; vom 03.04.2001 - XI ZA 1/01; vom 12.06.2001 - XI ZR 161/01, juris Rn. 6; vom 07.10.2004 - V ZA 8/04, juris Rn. 2).
  • BGH, 03.04.2001 - XI ZA 1/01

    Wiedereinsetzung wegen Verweigerung der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2018 - 5 WF 191/17
    Dies ist lediglich dann angenommen worden, wenn sich bei den Verfahrensakten bereits eine früher vorgelegte Erklärung aus der Vorinstanz befindet und außerdem zusätzlich zu der Bezugnahme erklärt wird, dass sich seitdem an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nichts geändert habe (BGH a.a.O.; vom 03.04.2001 - XI ZA 1/01; vom 12.06.2001 - XI ZR 161/01, juris Rn. 6; vom 07.10.2004 - V ZA 8/04, juris Rn. 2).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZA 8/04

    Wahrung der Rechtsmittelfrist durch die Prozesskostenhilfe beantragende Partei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2018 - 5 WF 191/17
    Dies ist lediglich dann angenommen worden, wenn sich bei den Verfahrensakten bereits eine früher vorgelegte Erklärung aus der Vorinstanz befindet und außerdem zusätzlich zu der Bezugnahme erklärt wird, dass sich seitdem an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nichts geändert habe (BGH a.a.O.; vom 03.04.2001 - XI ZA 1/01; vom 12.06.2001 - XI ZR 161/01, juris Rn. 6; vom 07.10.2004 - V ZA 8/04, juris Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2003 - 16 WF 161/03

    Prozesskostenhilfe: Keine PKH-Bewilligung nach Instanzende bei Versäumung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2018 - 5 WF 191/17
    Verfahrenskostenhilfe soll außerdem die Führung eines laufenden Verfahrens ermöglichen; dieser Zweck ist im allgemeinen dann nicht mehr zu erreichen, wenn das Verfahren auch ohne Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe durchgeführt und bereits abgeschlossen ist (vgl. OLG Karlsruhe vom 06.10.2003 - 16 WF 161/03, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1992 - 11 S 2397/92

    Glaubhaftmachung der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2018 - 5 WF 191/17
    Demgegenüber ist dem Beteiligten, der die staatliche Leistung der Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen will, zumutbar, in jedem der von ihm eingeleiteten Verfahren die Voraussetzungen des § 117 Abs. 2 und 4 ZPO zu erfüllen (VGH Baden-Württemberg vom 24.11.1992 - 11 S 2397/92, juris Rn. 4; OLG Bamberg vom 07.04.2000 - 7 WF 54/00, juris Rn. 6 m.w.N.; OLG Nürnberg, FamRZ 1985, 824, 825).
  • BGH, 27.11.1996 - XII ZB 84/96

    Darlegung wirtschaftlicher Voraussetzungen - Rechtzeitige Vordruckausfüllung -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2018 - 5 WF 191/17
    Die Bezugnahme auf eine bereits vorgelegte Erklärung ist lediglich dann ausnahmsweise zuzulassen, wenn das Verlangen, eine weitere Erklärung vorzulegen, eine überflüssige Förmelei darstellen würde (vgl. BGH vom 27.11.1996 - XII ZB 84/96, juris Rn. 5).
  • OLG Bamberg, 07.04.2000 - 7 WF 54/00

    Zu den formellen Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2018 - 5 WF 191/17
    Demgegenüber ist dem Beteiligten, der die staatliche Leistung der Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen will, zumutbar, in jedem der von ihm eingeleiteten Verfahren die Voraussetzungen des § 117 Abs. 2 und 4 ZPO zu erfüllen (VGH Baden-Württemberg vom 24.11.1992 - 11 S 2397/92, juris Rn. 4; OLG Bamberg vom 07.04.2000 - 7 WF 54/00, juris Rn. 6 m.w.N.; OLG Nürnberg, FamRZ 1985, 824, 825).
  • OLG Karlsruhe, 14.03.1995 - 2 W 15/94

    Gerichtliche Hinweispflicht auf Prozesskostenhilfe im Statusverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.02.2018 - 5 WF 191/17
    Denn Folge einer unterlassenen Hinweispflicht durch das Gericht könnte allenfalls sein, den Zeitpunkt für die Beurteilung der Bewilligungsvoraussetzungen in die Vergangenheit zu verlegen (vgl. etwa Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 7. Auflage 2014, Rn. 502; OLG Karlsruhe vom 14.03.1995 - 2 W 15/94, juris Rn. 20).
  • OLG Karlsruhe, 02.10.2018 - 18 WF 138/18

    Verfahrenskostenhilfe in einer Kindschaftssache: Bezugnahme auf in anderen

    Eine Bezugnahme auf die "in vielfachen Schriftsätzen zu unterschiedlichen Verfahren" eingereichten Unterlagen reicht nicht aus (im Anschluss an OLG Karlsruhe vom 12. Februar 2018, 5 WF 191/17, FamRZ 2018, 1100).(Rn.12).

    Nur so ist das Gericht in der Lage, über den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe in diesem Verfahren - ohne von sich aus weitere, ihm zudem nicht obliegende, Nachforschungen anstellen zu müssen - zuverlässig entscheiden zu können (OLG Karlsruhe FamRZ 2018, 1100).

    Die vorliegende Konstellation (parallele Verfahren mit gesonderten Akten) ist mit diesem Ausnahmefall (vertikale Verfahren mit einer einheitlichen Akte) nicht vergleichbar, denn die zur Prüfung der Bedürftigkeit der Antragstellerin erforderlichen Unterlagen befinden sich gerade nicht bei den dem Beschwerdegericht vorliegenden Verfahrensakten (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2018, 1100).

  • OLG Hamm, 16.05.2023 - 4 WF 48/23

    Anforderungen an die Beantragung von Verfahrenskostenhilfe bei Anhängigkeit

    Es kann dahinstehen, ob die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in jedem anhängigen Verfahren gesondert vorgelegt werden muss (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 5 WF 191/17 -, juris Rn. 12).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.03.2020 - 1 Ta 17/20

    Prozesskostenhilfe, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn sich bei den Verfahrensakten bereits eine früher vorgelegte Erklärung aus der Vorinstanz befindet und außerdem zusätzlich zu der Bezugnahme erklärt wird, dass sich seitdem an den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nichts geändert hat (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.02.2018 - 5 WF 191/17 - Juris, Rn. 12 zu einem Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe).
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