Rechtsprechung
   KG, 25.11.2016 - 5 Ws 195/16 - 161 AR 140/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,60419
KG, 25.11.2016 - 5 Ws 195/16 - 161 AR 140/16 (https://dejure.org/2016,60419)
KG, Entscheidung vom 25.11.2016 - 5 Ws 195/16 - 161 AR 140/16 (https://dejure.org/2016,60419)
KG, Entscheidung vom 25. November 2016 - 5 Ws 195/16 - 161 AR 140/16 (https://dejure.org/2016,60419)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,60419) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 63 StGB, § 67d Abs 3 S 1 StGB
    Maßregelvollzug: Voraussetzungen für die Fortdauer einer seit mehr als zehn Jahren vollzogenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Fortdauer einer seit mehr als zehn Jahren vollzogenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63; StGB § 67d Abs. 3
    Voraussetzungen der Fortdauer einer seit mehr als zehn Jahren vollzogenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2017, 607
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 05.10.2016 - 5 Ws 116/16

    Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 5 Ws 195/16
    Zum einen beschränkt die Neuregelung den Kreis der prognoserelevanten Taten nach zehnjährigem Vollzug der Unterbringung auf erhebliche Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden; damit gelten insoweit höhere Anforderungen als für die Erstanordnung der Unterbringung nach § 63 StGB (vgl. BT-Drucks. 18/7244, S. 31 ff.; eingehend Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 - juris).

    Damit orientierte sich bereits der Untersuchungsauftrag an den gemäß § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB für die Aussetzung einer Unterbringung zur Bewährung geltenden Maßstäben und nicht an der - dem bereits erörterten Regel-Ausnahme-Verhältnis entsprechenden - Fragestellung, die seit der Neuregelung in den Fällen des § 67d Abs. 6 Satz 3 StGB n.F. an den Sachverständigen zu richten ist (dazu vgl. Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 - juris m.w.N.).

    Insbesondere dann, wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören wären, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 14. November 2011 - I Ws 273/11 - juris Rdn. 13; OLG Frankfurt am Main StV 2008, 591 - juris Rdn. 10; Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 - juris m.w.N.).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 5 Ws 195/16
    Eine negative Prognose ist dann gerechtfertigt, wenn konkrete und gegenwärtige Anhaltspunkte für eine - entgegen der gesetzlichen Regelvermutung - fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten vorliegen (vgl. [jeweils zur Sicherungsverwahrung] BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - juris Rdn. 106 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - III-1 Ws 256/10 - juris Rdn. 34; Senat a.a.O. m.w.N.).

    Soweit sich aus sachverständiger Sicht ein Prognosedefizit aus dem Umstand ergeben sollte, dass der Beschwerdeführer noch nicht in einer externen Einrichtung erprobt werden konnte, müssten daraus folgende Zweifel sich im Rahmen der nach § 67d Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 6 Satz 3 StGB n.F. anzustellenden Prognose nach den bereits dargestellten Maßstäben zugunsten des Beschwerdeführers auswirken (vgl. BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - juris Rdn. 106; Senat a.a.O.).

  • OLG Hamm, 08.01.2013 - 4 Ws 375/12

    Erledigterklärung der Anordnung einer Unterbringung nach § 63 StGB wegen

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 5 Ws 195/16
    Allerdings wäre es mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz grundsätzlich vereinbar, dass eine etwa auszusprechende Erledigung erst mit Wirkung für einen zukünftigen Zeitpunkt erklärt wird, um auf diese Weise angemessene Entlassungsvorbereitungen zu ermöglichen (vgl. OLG Frankfurt am Main StraFo 2014, 82 - juris Rdn. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 4 Ws 375/12 - juris Rdn. 49; Senat a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2013 - 3 Ws 878/13

    Erledigung der Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 5 Ws 195/16
    Allerdings wäre es mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz grundsätzlich vereinbar, dass eine etwa auszusprechende Erledigung erst mit Wirkung für einen zukünftigen Zeitpunkt erklärt wird, um auf diese Weise angemessene Entlassungsvorbereitungen zu ermöglichen (vgl. OLG Frankfurt am Main StraFo 2014, 82 - juris Rdn. 10; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Januar 2013 - 4 Ws 375/12 - juris Rdn. 49; Senat a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2008 - 3 Ws 401/08

    Prüfung der Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 5 Ws 195/16
    Insbesondere dann, wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören wären, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 14. November 2011 - I Ws 273/11 - juris Rdn. 13; OLG Frankfurt am Main StV 2008, 591 - juris Rdn. 10; Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 - juris m.w.N.).
  • BVerfG, 26.03.2009 - 2 BvR 2543/08

    Verletzung des aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG folgenden Gebots

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 5 Ws 195/16
    Der Senat hebt daher den angefochtenen Beschluss auf und verweist die Sache zur erneuten Entscheidung auf der Grundlage des einzuholenden Prognosegutachtens zurück an die Strafvollstreckungskammer (dazu vgl. BVerfGK 15, 287 ff. - juris Rdn. 70).
  • OLG Düsseldorf, 25.10.2010 - 1 Ws 256/10

    Auswirkungen der Entscheidung des EGMR auf die Sicherungsverwahrung in Altfällen

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 5 Ws 195/16
    Eine negative Prognose ist dann gerechtfertigt, wenn konkrete und gegenwärtige Anhaltspunkte für eine - entgegen der gesetzlichen Regelvermutung - fortbestehende Gefährlichkeit des Verurteilten vorliegen (vgl. [jeweils zur Sicherungsverwahrung] BVerfG, Urteil vom 5. Februar 2004 - 2 BvR 2029/01 - juris Rdn. 106 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - III-1 Ws 256/10 - juris Rdn. 34; Senat a.a.O. m.w.N.).
  • OLG Rostock, 14.11.2011 - I Ws 273/11

    Fortdauer der Maßregelvollstreckung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 5 Ws 195/16
    Insbesondere dann, wenn zur weiteren Sachaufklärung ein Gutachten einzuholen ist und der Verurteilte sowie der Sachverständige zu dem nachgeholten Gutachten persönlich anzuhören wären, ist dem Beschwerdegericht eine eigenständige Behebung des Mangels nicht möglich und eine Zurückverweisung erforderlich (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 14. November 2011 - I Ws 273/11 - juris Rdn. 13; OLG Frankfurt am Main StV 2008, 591 - juris Rdn. 10; Senat, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - 5 Ws 116/16 - juris m.w.N.).
  • KG, 22.10.2015 - 5 Ws 121/15

    Maßregelvollstreckung: Fortdauer einer langfristigen Unterbringung in einem

    Auszug aus KG, 25.11.2016 - 5 Ws 195/16
    Er berücksichtigt insoweit auch, dass für eine günstige Prognose bereits nach der bisherigen Rechtslage die Erwartung ausreichte, der Untergebrachte werde außerhalb des Maßregelvollzugs keine erheblichen - ihrer Art und ihrem Gewicht nach für die Anordnung der Maßregel ausreichenden - rechtswidrigen Taten mehr begehen; dies ergab sich zwar - anders als nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB n.F. - nicht aus dem Wortlaut des Gesetzes, wohl aber aus der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 4 Ws 408/16

    Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Erledigung; Fortdauer; Maßregel;

    Es muss also eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" für die Begehung entsprechend qualifizierter neuer rechtswidriger Taten vorliegen (vgl. BGH NStZ-RR 2017, 76; BGH NStZ-RR 2017, 139; KG, Beschl. v. 20.02.2017 - 5 Ws 17/17 - juris; KG, Beschl. v. 25.11.2016 - 5 Ws 195/16 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht