Weitere Entscheidung unten: KG, 22.05.2001

Rechtsprechung
   KG, 30.04.2001 - 5 Ws 233/01, 1 AR 497/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,54184
KG, 30.04.2001 - 5 Ws 233/01, 1 AR 497/01 (https://dejure.org/2001,54184)
KG, Entscheidung vom 30.04.2001 - 5 Ws 233/01, 1 AR 497/01 (https://dejure.org/2001,54184)
KG, Entscheidung vom 30. April 2001 - 5 Ws 233/01, 1 AR 497/01 (https://dejure.org/2001,54184)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,54184) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • KG, 10.08.2016 - 5 Ws 105/16

    Verfahren der Straf- bzw. Maßregelvollstreckung: Voraussetzungen für die

    Im Vollstreckungsverfahren ist dem Verurteilten in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 323 = NJW 1986, 767, 771; OLG Stuttgart StV 1993, 378; KG StV 2007, 96; NStZ-RR 2006, 211; StraFo 2002, 244; Beschluss vom 1. August 2013 - 2 Ws 257/13 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 59. Aufl., § 140 Rdn. 33), oder wenn die Entscheidung von besonderem Gewicht ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2947, 2954 und OLG Jena NStZ-RR 2003, 284 Ls - jeweils für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe StV 1994, 552 - für die Aussetzung einer zehnjährigen Freiheitsstrafe; KG a.a.O.).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als in dem kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht (vgl. BVerfG NJW 2002, 2773; KG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 - 2 Ws 573/11 - und 10. Februar 2006 - 5 Ws 61/06 -) und die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO daher einschränkend zu beurteilen sind (vgl. KG NStZ-RR 2006, 211; StraFo 2002, 244).

    Da im Vollstreckungsverfahren - anders als im Erkenntnisverfahren - die Höhe der Strafe feststeht, lässt sich die Rechtsprechung über die Notwendigkeit der Verteidigung wegen der Schwere der Tat nicht auf das Vollstreckungsverfahren übertragen (vgl. KG StraFo 2002, 244; Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 2 Ws 573/11 -).

    Maßgebend ist vielmehr, ob die vollstreckungsrechtliche Lage schwierig ist (vgl. KG StraFo 2002, 244; Beschlüsse vom 21. Dezember 2011 - 2 Ws 573/11 - und 11. Juli 2011 - 2 Ws 300/111 -).

  • KG, 13.04.2018 - 5 Ws 37/18

    Strafvollstreckungsverfahren: Ablehnungsgesuch nach Erlass der gerichtlichen

    Im Vollstreckungsverfahren ist dem Verurteilten in entsprechender Anwendung des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- oder Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, dass sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 323 = NJW 1986, 767, 771; OLG Stuttgart StV 1993, 378; KG StV 2007, 96; NStZ-RR 2006, 211; StraFo 2002, 244), oder wenn die Entscheidung von besonderem Gewicht ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2947, 2954 und OLG Jena NStZ-RR 2003, 284 Ls - jeweils für die Aussetzung einer lebenslangen Strafe; OLG Karlsruhe StV 1994, 552 - für die Aussetzung einer zehnjährigen Freiheitsstrafe; KG a.a.O.).

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als in dem kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf Seiten des Verurteilten besteht (vgl. BVerfG NJW 2002, 2773; KG, Beschluss vom 1. August 2013 - 2 Ws 257/13 -) und die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO daher einschränkend zu beurteilen sind (vgl. KG NStZ-RR 2006, 211; StraFo 2002, 244; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Aufl., § 140 Rdn. 33).

    b) Auch die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, die im Hinblick auf das Vollstreckungsverfahren zu beurteilen ist (vgl. KG StraFo 2002, 244; Senat a.a.O.; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O.), gebietet nicht die Mitwirkung eines Verteidigers.

  • KG, 19.12.2014 - 2 Ws 386/14

    Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von Weisungen bei der Führungsaufsicht

    Im Vollstreckungsverfahren sind die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 StPO einschränkend zu beurteilen (vgl. Senat StraFo 2002, 244).
  • OLG Stuttgart, 22.11.2010 - 4 Ws 213/10

    Strafvollstreckung: Auslegung des Antrags eines abgeschobenen Verurteilten in

    b) Der Zulässigkeit einer einstweiligen Aussetzung der Nachholungsanordnung und des Vollstreckungshaftbefehls kann nicht entgegengehalten werden, dass für sie kein Rechtsschutzbedürfnis besteht, weil nach einer Entscheidung nach § 456 a StPO eine Reststrafenaussetzung nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB grundsätzlich nicht mehr in Betracht käme, denn die Abschiebung hindert eine solche Entscheidung nicht (vgl. OLG Stuttgart StV 1999, 276; OLG Düsseldorf StV 2003, 679; OLG Karlsruhe Justiz 2005, 360; KG, Beschluss vom 22.05.2005, 5 Ws 233/01, - zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 03.03.2008 - 3 Ws 704/07

    Pflichtverteidiger; Beiordnungsgründe; Strafvollstreckungsverfahren

    Es ist insoweit nicht auf die Schwere oder die Schwierigkeit im Erkenntnisverfahren, sondern auf die Schwere des Vollstreckungsfalles für den Verurteilten oder auf besondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage im Vollstreckungsverfahren abzustellen (KG, StraFo 2002, 244; Meyer-Goßner, a.a.O.).
  • KG, 03.11.2014 - 2 Ws 356/14

    Verteidigerbestellung in Vollstreckungsverfahren

    Eine sehr lange Reststrafdauer kann dagegen für eine Pflichtverteidigerbestellung sprechen (vgl. dazu OLG Oldenburg NdsRPfl 2005, 348; OLG Celle NStZ-RR 2008, 80; Senat StraFo 2002, 244).
  • KG, 02.08.2006 - 5 Ws 412/06

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im

    Im Vollstreckungsverfahren sind die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 StPO einschränkend zu beurteilen (vgl. Senat NStZ-RR 2006, 211; StraFO 2002, 244).
  • OLG Oldenburg, 19.07.2005 - 1 Ws 361/05

    Notwendigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers im

    Für eine Pflichtverteidigerbestellung im Strafvollstreckungsverfahren ist es vielmehr entscheidend, ob diese erforderlich ist, um ein faires Verfahren sicherzustellen, vgl. KG StraFo 2002, 244; MeyerGoßner, a.a.O., § 140 Rdn. 33, 33a m.w.Nachw.
  • KG, 10.02.2006 - 5 Ws 61/06

    Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung im Verfahren über die

    Daher sind im Vollstreckungsverfahren die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO einschränkend zu beurteilen (vgl. KG StraFo 2002, 244).
  • OLG Brandenburg, 02.10.2019 - 1 Ws 130/19

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im

    Daher sind im Vollstreckungsverfahren die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 StPO einschränkend zu beurteilen (vgl. KG StV 2007, 94; KG NStZ-RR 2006, 211; KG StraFo 2002, 244).
  • OLG Brandenburg, 17.11.2021 - 1 Ws 123/21

    Recht des Verurteilten auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers im

  • KG, 14.09.2005 - 5 Ws 399/05

    Strafvollstreckungsverfahren: Notwendigkeit der Bestellung eines Verteidigers

  • OLG Hamm, 14.11.2006 - 4 Ws 519/06

    Vollstreckungsverfahren, Widerrufsverfahren, Bewährung, Beiordnung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 22.05.2001 - 5 Ws 233/01, 1 AR 497/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,63818
KG, 22.05.2001 - 5 Ws 233/01, 1 AR 497/01 (https://dejure.org/2001,63818)
KG, Entscheidung vom 22.05.2001 - 5 Ws 233/01, 1 AR 497/01 (https://dejure.org/2001,63818)
KG, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 5 Ws 233/01, 1 AR 497/01 (https://dejure.org/2001,63818)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,63818) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2005 - 3 Ws 82/05

    Strafrestaussetzung bei einem abgeschobenen Verurteilten; Aussetzung des

    Der Strafvollstreckungskammer sowie dem Senat fehlen damit ausreichende Erkenntnismöglichkeiten und wichtige Entscheidungskriterien für die vorausschauende Beurteilung, ob der Verurteilte nicht mehr straffällig und eine Bewährungszeit durchstehen würde, letztlich aber auch für die darüber hinaus erforderliche Feststellung besonderer Umstände i. S. d. § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB (vgl. zu den insoweit zu stellenden Anforderungen jüngst Senat B. v. 10.03.2005 - 3 Ws 56/05 - OLG Düsseldorf StV 2003, 679; KG B. v. 22.05.2001 - 5 Ws 233/01 - bei juris Rechtsprechung; LG Freiburg StV 2003, 91; vgl. auch wegen des Verhältnisses zu § 456 a StPO: Senat StV 2002, 322; OLG Karlsruhe Die Justiz 1993, 233; OLG Stuttgart StV 1999, 276).
  • OLG Karlsruhe, 07.09.2005 - 1 Ws 167/05
    Besonderheiten in der Person eines Verurteilten oder der von ihm begangenen Straftat können jedoch zu einer insgesamt negativen Bewertung führen, insbesondere wenn generalpräventive Aspekte, der Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung oder der Gedanke des gerechten Schuldausgleichs einer vorzeitigen Entlassung entgegenstehen, wobei der Senat im Ergebnis offen lassen kann, ob diese Umstände im Rahmen nach Bejahung der tatbestandlichen Vorraussetzungen anzustellenden Ermessenabwägung (so Senat, Beschluss vom 17.08.2005, 1 Ws 158/05 zu § 57 Abs. 2 Nr. 1 StGB; BGH NStZ 1988, 498) oder bereits im Rahmen der nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB vorzunehmende Gesamtwürdigung zu berücksichtigen sind (OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 282 f.; KG, Beschluss vom 22.05.2001, 5 Ws 233/01; dass Beschluss vom 04.10.2001, 5 Ws 674/00; Senat MDR 1987, 782; vgl. auch OLG Düsseldorf NStZ 1999, 478).

    Auch generalpräventive Aspekte können jedenfalls in Ausnahmefällen bei Halbstrafenentscheidungen Berücksichtigung finden und führen vorliegend zur Versagung einer bedingten Entlassung, da eine solche das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit der Rechts im Sinne einer angemessenen Ahndung schwerster Straftaten erheblich erschüttern würde (ebenso OLG Düsseldorf NStZ 1999, 479 f.; KG, Beschluss vom 22.05.2001, 5 Ws 233/01).

  • KG, 30.07.2014 - 2 Ws 270/14

    Betrugsserie durch Apotheker

    In die Gesamtwürdigung fließen zudem Gesichtspunkte der Schuldschwere (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Oktober 2012 - 2 Ws 475/12 - vom 22. Mai 2001 - 5 Ws 233/01 - und 17. Oktober 1997 - 5 Ws 576/97 -), der Generalprävention (vgl. BGHR StGB § 57 Abs. 2 Versagung 1) und damit der Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. OLG München NStZ 1987, 74; Senat ZfStrVo 1996, 247) ein.
  • KG, 19.05.2004 - 5 Ws 236/04

    Strafvollstreckung: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Vollstreckbarkeit der

    Eine Strafaussetzung bereits nach Verbüßung der Hälfte der Strafe setzt vielmehr voraus, daß die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit des Verurteilten und seiner Entwicklung im Strafvollzug das Vorliegen besonderer Umstände ergibt, wobei auch Gesichtspunkte der Schuldschwere (vgl. KG, Beschlüsse vom 22. Mai 2001 - 5 Ws 233/01 - und vom 17. Oktober 1997 - 5 Ws 576/97 - Gribbohm in LK, StGB 11. Aufl., § 57 Rdn. 54; Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl., § 57 Rdn. 29), der Generalprävention (vgl. BGHR StGB § 57 Abs. 2 - Versagung 1) und damit der Verteidigung der Rechtsordnung (vgl. OLG München NStZ 1987, 74) in die Gesamtwürdigung einfließen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht