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   KG, 27.08.1998 - 5 Ws 264/98, 1 AR 473/98   

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https://dejure.org/1998,12382
KG, 27.08.1998 - 5 Ws 264/98, 1 AR 473/98 (https://dejure.org/1998,12382)
KG, Entscheidung vom 27.08.1998 - 5 Ws 264/98, 1 AR 473/98 (https://dejure.org/1998,12382)
KG, Entscheidung vom 27. August 1998 - 5 Ws 264/98, 1 AR 473/98 (https://dejure.org/1998,12382)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 12 Abs. 1 BRAGO
    Gebührenhöhe für einzelne Tage der Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 16.11.1992 - 5 Ws 352/92
    Auszug aus KG, 27.08.1998 - 5 Ws 264/98
    Unbillig ist die Bestimmung eines Rechtsanwalts, wenn sie um mehr als 20 vom Hundert von der angemessenen Gebühr abweicht (vgl. KG VIZ 1993, 128; Beschluß vom 29. November 1996 - 5 Ws 645/96 std. Rspr.; Madert in Gerold/Schmidt./v. Eicken/Madert, BRAGO 13. Aufl., § 12 Rdn. 9; Hartmann, Kostengesetze, 27. Aufl., § 12 BRAGO Rdn. 24; jeweils mit Nachw.).

    Daß die Presse die Sache "mit großem Interesse" verfolgt hat, wie die Strafkammer in ihrem Nichtabhilfebeschluß ausführt, bleibt bei der Bewertung der Bedeutung der Sache hingegen außer Betracht (vgl. KG VIZ 1993, 128; Madert in Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert, § 12 BRAGO Rdn. 8; Schumann/Geißinger, BRAGO 2. Aufl., § 12 Rdn. 7); denn die Bedeutung der Sache bemißt sich nach objektiven Umständen und nicht nach dem Interesse, das die Medien an ihr haben.

  • OLG Düsseldorf, 30.03.1990 - 4 Ws 44/90
    Auszug aus KG, 27.08.1998 - 5 Ws 264/98
    (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 464a StPO Rdn. 10 mit Nachw. zum Streitstand; KG, Beschluß vom 19. Februar 1990 - 4 Ws 44/90 - std. Rspr.).
  • KG, 28.06.1993 - 5 Ws 97/93

    Zuweisung; Strafvollstreckung; Strafvollstreckungskammer; Einweisung; Psychisch

    Auszug aus KG, 27.08.1998 - 5 Ws 264/98
    Die erste obergerichtliche Entscheidung, die sich eingehend mit der Rechtsfrage befaßte, war der Beschluß des Kammergerichts vom 28. Juni 1993 - 5 Ws 97/93 - = NStZ 1994, 148 mit Anm. Toepel.
  • BVerfG, 09.03.1995 - 2 BvR 1437/93

    Unterbringung psychisch Kranker in den neuen Bundesländern

    Auszug aus KG, 27.08.1998 - 5 Ws 264/98
    Der Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1995 (NStZ 1995, 399 ) führten schließlich zu der Feststellung, daß die Anwendung der Vorschriften des Strafgesetzbuches über freiheitsentziehende Maßregeln auf Einweisungen nach dem Einweisungsgesetz der ehemaligen DDR unzulässig ist.
  • KG, 19.05.2011 - 1 Ws 168/10

    Kostenerstattung; Verfahrensgebühr bei Berufungsrücknahme durch die

    Für die Revision hat das Kammergericht bereits mehrfach entschieden, daß ein anwaltliches Handeln vor Eingang der gegnerischen Begründungsschrift (§ 344 StPO ) prozessual nicht notwendig und deshalb nicht nach Nr. 4130 VV RVG zu vergüten ist (vgl. Senat, Beschluß vom 25. Juli 2008 - 1 Ws 263/08 - KG, Beschlüsse vom 13. Februar 2006 - 3 Ws 559/05 - und 27. August 1998 - 5 Ws 264/98 - zu § 86 Abs. 3 BRAGO ).
  • KG, 23.10.1998 - 3 Ws 499/98

    Gebührenhöhe für einzelne Tage der Hauptverhandlung

    Unbillig ist die Bestimmung, wenn sie um mehr als 20 v. H. von der angemessenen Gebühr abweicht (vgl. KG, Beschluß vom 27. August 1998 - 5 Ws 264/98 - m.N.).

    Für die begehrte Anhebung des Gebührenrahmens um bis zu 25 v. H. gemäß § 83 Abs. 3 BRAGO bestand hier kein Raum, denn dem Umstand, daß die Hauptverhandlung vorbereitet werden mußte, ist bereits dadurch Rechnung getragen, daß die Gebühr des § 83 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO und nicht die des § 83 Abs. 2 BRAGO entstanden ist (vgl. KG, Beschluß vom 27. August 1998 - 5 Ws 264/98 -).

  • OLG Karlsruhe, 15.11.1999 - 3 Ws 132/99

    Frist für Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Rechtsanwaltsvergütung:

    Zutreffend ist sie dabei von der jeweiligen Mittelgebühr ausgegangen, die sie wegen der besonderen Bedeutung einzelner - 134 - AnwBl 2000, 133-135 - 135 - Bewertungsmerkmale des § 12 BRAGO erhöht hat (Madert AnwBl 1994, 445; KG Beschl. v. 27.8.1998, 5 Ws 264/98).
  • KG, 25.07.2008 - 1 Ws 262/08

    Strafverteidigerkosten: Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei

    Das Kammergericht hat dementsprechend bereits mehrfach entschieden, daß in den Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft ihre Revision vor deren Begründung zurücknimmt, eine anwaltliche Gebühr für das Betreiben des Verfahrens nicht entsteht (vgl. Beschlüsse vom 13. Februar 2006 - 3 Ws 559/05 - zum neuen Recht des RVG und vom 27. August 1998 - 5 Ws 264/98 - für § 86 Abs. 3 BRAGO).
  • KG, 22.02.1999 - 5 Ws 82/99

    Gebührenbestimmung des Verteidigers für die Teilnahme an Fortsetzungstagen der

    Zu Recht ist die Rechtspflegerin davon ausgegangen, daß die Dauer der jeweiligen Sitzungen zu den nach § 12 Abs. 1 Satz 1 BRAGO maßgebenden Bemessungskriterien gehört (vgl. KG, Beschlüsse vom 22. Oktober 1998 - 5 Ws 586/96 - und 27. August 1998 - 5 Ws 264/98 -).
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