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KG, 11.07.2001 - 5 Ws 376/01, 1 AR 764/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 26.02.2015 - 2 RVs 4/15
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter Ausübung des …
Der Eingangsstempel ist eine öffentliche Urkunde, deren Beweiskraft durch die Behauptung des Angeklagten, der Schriftsatz vom 20.10.2014 sei durch seinen Verteidiger vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist in den Gerichtsbriefkasten eingeworfen worden, nicht erschüttert wird (vgl. KG, Beschluss vom 11.07.2001, Az.: 1 AR 764/01 - 5 Ws 376/01, juris).