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   KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03 Vollz   

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KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03 Vollz (https://dejure.org/2004,9281)
KG, Entscheidung vom 25.02.2004 - 5 Ws 684/03 Vollz (https://dejure.org/2004,9281)
KG, Entscheidung vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz (https://dejure.org/2004,9281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 255
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 14.08.2001 - 3 Ws 318/01

    Justizvollzugsanstalt; Freiheitsstrafe ; Videotextempfang;

    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03
    Hieran anschließend hat sie auszugsweise den (mangels einer ordnungsgemäß begründeten Rechtsbeschwerde rechtskräftig gewordenen) Beschluß des Landgerichts Berlin vom 15. Oktober 2003 - 544 StVK 169/03 Vollz - wiedergegeben, wo unter Hinweis auf die in NStZ 2002, 111 abgedruckte Entscheidung des OLG Celle ausgeführt wird, daß ein DVB-T-Decoder den Empfang von Videotext ermögliche, wobei "unter Zuhilfenahme eines Mobiltelefons die Möglichkeit des unkontrollierten Informationsflusses eröffnet" werde.

    Die Strafvollstreckungskammer wird dann gegebenenfalls Maßnahmen wie den Austausch der Fernbedienung oder die Sperrung der Videotexttaste (vgl. hierzu OLG Celle NStZ 2002, 111, 112) als milderes Mittel zu bedenken haben.

  • KG, 07.08.2003 - 5 Ws 155/03
    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03
    Dementsprechend hat die Strafvollstreckungskammer die entscheidungserheblichen Tatsachen und die rechtlichen Erwägungen so umfassend darzulegen, daß das Rechtsbeschwerdegericht die Entscheidung überprüfen kann (vgl. OLG Frankfurt ZfStrVo 2001, 53; OLG Karlsruhe OLGSt Nr. 4 zu § 19 StVollzG, KG, Beschlüsse vom 7. August 2003 - 5 Ws 155/03 Vollz - und vom 14. Juni 2002 -5 Ws 312/02 Vollz - sowie vom 21. August 2001 - 5 Ws 340/01 Vollz - Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 9. Aufl., § 115 Rdn. 10 m. weit. Nachw.).

    Der Senat weist vorsorglich darauf hin, daß Feststellungen zu den am Markt verlangten Kaufpreisen für Decoder den Senat nicht binden, wenn ihr Gegenteil allgemeinkundig sein sollte, sowie darauf, daß die Strafvollstreckungskammer das tatsächliche Vorbringen der Vollzugsanstalt nicht ungeprüft ihrer Entscheidung zugrunde legen darf (KG, Beschlüsse vom 7. Oktober 2003 - 5 Ws 439/03 Vollz - und vom 7. August 2000 - 5 Ws 155/03 Vollz - sowie vom 24. März 2003 - 5 Ws 117/03 - m. weit. Nachw.).

  • BVerfG, 28.02.1994 - 2 BvR 2731/93

    Anspruch von Strafgefangenen auf den Besitz von Gegenständen im Strafvollzug

    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03
    Bei der Entscheidung des Anstaltsleiters ist überdies zu berücksichtigen, ob das Begehren nach Aushändigung eines technischen Gerätes durch gewichtige Belange des Gefangenen gestützt wird (vgl. BVerfG NStZ 1994, 453; OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 12.02.1999 - 3 Ws 1108/98
    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03
    Dabei muß die Mißbrauchsgefahr nicht in der Person des Antragstellers liegen; die Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Mißbrauch geeignet ist (vgl. OLG Hamm a.a.O. S. 121 und StV 2000, 270; OLG Karlsruhe BIStVK 2/2001, 5 - 7; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156, 157; KG, Beschlüsse vom 26. September 2001 -5 Ws 615/01 Vollz -, vom 22. Februar 2000 - 5 Ws 725/99 Vollz -, vom 4. Juni 1999 - 5 Ws 355/99 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - m. weit. Nachw.), und diesem Mißbrauch weder durch technische Maßnahmen noch durch zumutbare Kontrollen ausreichend begegnet werden kann (KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 14. Juni 1999 - 5 Ws 336/99 Vollz - m. weit. Nachw.).
  • KG, 08.01.2004 - 5 Ws 641/03

    Strafvollzug: Untersagung des Besitzes der Spielkonsole "Sony Playstation 2"

    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03
    Dabei muß die Mißbrauchsgefahr nicht in der Person des Antragstellers liegen; die Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Mißbrauch geeignet ist (vgl. OLG Hamm a.a.O. S. 121 und StV 2000, 270; OLG Karlsruhe BIStVK 2/2001, 5 - 7; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156, 157; KG, Beschlüsse vom 26. September 2001 -5 Ws 615/01 Vollz -, vom 22. Februar 2000 - 5 Ws 725/99 Vollz -, vom 4. Juni 1999 - 5 Ws 355/99 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - m. weit. Nachw.), und diesem Mißbrauch weder durch technische Maßnahmen noch durch zumutbare Kontrollen ausreichend begegnet werden kann (KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641/03 Vollz - und vom 14. Juni 1999 - 5 Ws 336/99 Vollz - m. weit. Nachw.).
  • OLG Hamm, 09.03.1993 - 1 Vollz (Ws) 215/92

    Widerruf einer Erlaubnis; Neue Wertung der Umstände; Ermessen; Vertrauensschutz

    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03
    Der Bestandsschutz ist - anders als der Antragsteller meint - gegenüber der Neubewertung oder Änderung der Sicherheitslage zwar nicht absolut gewährleistet (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1993, 308).
  • OLG Hamm, 24.03.1995 - 1 Vollz (Ws) 226/94
    Auszug aus KG, 25.02.2004 - 5 Ws 684/03
    c) Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Anstalt im Sinne des § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119, 120; OLG Koblenz StV 1981, 184, 185; KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - 5 Ws 641703 Vollz - und vom 27. April 2001 - 5 Ws 211/01 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - m. weit.
  • KG, 12.06.2017 - 2 Ws 46/17

    Ausstattung des Haftraumes eines Strafgefangenen: Lampe

    Dabei muss die Missbrauchsgefahr nicht in der Person des Antragstellers liegen oder von ihm ausgehen; die Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Missbrauch geeignet ist (vgl. OLG Hamm a.a.O. S. 121 und StV 2000, 270; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156, 157; KG, Beschlüsse vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz - [juris]; vom 26. September 2001 - 5 Ws 615/01 Vollz -, vom 22. Februar 2000 - 5 Ws 725/99 Vollz -, vom 4. Juni 1999 - 5 Ws 355/99 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - mit weit.

    Der für die Vollzugsbehörde noch zumutbare Kontrollaufwand ist auch an den sonstigen Gegenständen zu messen, die der Gefangene im Besitz hat (vgl. KG, Beschluss vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz - [juris]).

  • OLG Naumburg, 30.11.2011 - 1 Ws 64/11

    Sicherungsverwahrung: Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Herausgabe seines

    Das Tatbestandsmerkmal der Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. KG, NStZ-RR 2004, 255; OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119; OLG Koblenz StV 1981, 184).
  • KG, 17.11.2017 - 2 Ws 99/17

    Strafvollzug in Berlin: Einbringung des Buches "Wege durch den Knast"

    Dies bedeutet, dass die Missbrauchsgefahr nicht in der Person des Antragstellers liegen oder von ihm ausgehen muss; die Versagung ist vielmehr auch dann gerechtfertigt, wenn der Gegenstand nach seiner Beschaffenheit allgemein zum Missbrauch geeignet ist (vgl. OLG Hamm a.a.O. S. 121 und StV 2000, 270; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 156, 157; KG, Beschlüsse vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz -, juris; vom 26. September 2001 - 5 Ws 615/01 Vollz -, vom 22. Februar 2000 - 5 Ws 725/99 Vollz -, vom 4. Juni 1999 - 5 Ws 355/99 Vollz - sowie vom 19. Januar 1999 - 5 Ws 734/98 Vollz - mit weit.
  • OLG Celle, 13.10.2010 - 1 Ws 488/10

    Besitz von Gegenständen im Strafvollzug (Nintendo DS Lite)

    aa) Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit der Anstalt im Sinne des § 67 Abs. 1 Satz 2 NJVollzG stellt - wie das gleichlautende in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG - einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. Senatsbeschluss v. 12.02.2009 - 1 Ws 42/09 [StrVollz] = StraFo 2009, 172; KG NStZ-RR 2004, 255; OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119; OLG Koblenz StV 1981, 184).
  • OLG Celle, 12.02.2009 - 1 Ws 42/09

    Versagung des Besitzes von Gegenständen im Strafvollzug wegen der Gefahr

    Das Tatbestandsmerkmal der Gefährdung der Sicherheit der Anstalt im Sinne des § 66 Abs. 2 Satz 1 NJVollzG stellt wie dasjenige in § 70 Abs. 2 Nr. 2 StVollzG einen unbestimmten Rechtsbegriff dar, dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (vgl. KG NStZ-RR 2004, 255. OLG Hamm ZfStrVo 1996, 119.
  • KG, 22.08.2012 - 4 Ws 87/12

    Jugendmaßregelvollzug: Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen über

    Das wäre nur der Fall, wenn die als Einheit zu betrachtende Entscheidung in der Gesamtwürdigung ihres tatsächlichen und rechtlichen Gehalts so mangelhaft ist, dass dem Senat die Prüfung versagt ist, ob die Kammer das Vorbringen der Parteien erwogen hat, ob die Voraussetzungen des § 116 Abs. 1 StVollzG gegeben sind und das Vorliegen einer durch den Senat erörterungsbedürftigen Rechtsfrage nahe liegt (vgl. OLG Schleswig SchlHA 2002, 180; OLG Celle NStZ 1997, 429; KG NStZ-RR 2004, 255; ZfStrVo 2002, 248; Beschluss vom 7. November 2007 - 2/5 Ws 130/06 Vollz -).
  • KG, 14.09.2017 - 5 Ws 180/17

    Anspruch auf Haftraumausstattung mit einem Weihnachtsbaum

    Dessen Auslegung und Anwendung durch die Vollzugsbehörde unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung (ständ. Rspr., z. B. OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 1995 - 1 Vollz [Ws] 226/94 -, juris Rdnr. 12; KG a. a. O.; Senat, Beschluss vom 25. Februar 2004 - 5 Ws 684/03 Vollz -, juris Rdnr. 10; Knauer in Feest/Lesting/Lindemann, AK-StVollzG 7. Aufl., Teil II § 48 LandesR Rdnr. 7; Arloth/Krä, StVollzG 4. Aufl., § 19 Rdnr. 10, § 70 Rdnr. 1; jeweils m. w. Nachw.).
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