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   OLG München, 22.02.2006 - 5St RR 12/06   

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https://dejure.org/2006,9274
OLG München, 22.02.2006 - 5St RR 12/06 (https://dejure.org/2006,9274)
OLG München, Entscheidung vom 22.02.2006 - 5St RR 12/06 (https://dejure.org/2006,9274)
OLG München, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 5St RR 12/06 (https://dejure.org/2006,9274)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des für die Tatbeendigung und Verjährung maßgeblichen Zeitpunktes im Falle eines Subventionsbetruges im Sinne des § 264 Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB); Einordnung des Subventionsbetruges im Sinne des § 264 Abs. 1 Nr. 1 StGB als ein als Tätigkeitsdelikt ...

  • rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)

    Verjährung von Subventionsbetrug

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 630
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 13.04.1999 - 2 Ws 97/99

    Verjährung Kapitalanlagebetrug

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 5St RR 12/06
    Bei als Tätigkeitsdelikten ausgestalteten Gefährdungsdelikten beginnt die Verjährung entsprechend der Tatbestandsfassung grundsätzlich bereits mit der Beendigung der Ausführungshandlung (BGHSt 36, 255, 256; OLG Köln NJW 2000, 598; a.A. Dannecker NStZ 1985, 49, 51).

    Dementsprechend ist das Landgericht unter entsprechender Anwendung der vom OLG Köln NJW 2000, 598 für den Kapitalanlagebetrug nach § 264a StGB entwickelten Grundsätzen davon ausgegangen, dass die Verjährung mit der Abgabe des Antrags am 12.6.1995, der unvollständige bzw. unrichtige Angaben enthielt, zu laufen begonnen habe (a. A. Tröndle/Fischer StGB 53.Aufl., § 264 Rn.38; Schönke/Schröder/Lenckner/Perron § 264 Rn.66, vgl. auch Heinz GA 1977, 193, 213).

  • BGH, 25.01.1978 - 3 StR 412/77

    Ansprüche auf Entschädigung nach dem Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 5St RR 12/06
    Verwirklicht sich der schädigende Erfolg erst nach und nach, z.B. beim Rentenbetrug, erreicht der Betrug erst mit dem letzten Teilerfolg sein Ende (BGHSt 27, 342; Schönke/Schröder/Cramer StGB 26. Aufl., § 263 Rn. 193 m.w.N.).
  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 743/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 5St RR 12/06
    So sieht die Rechtsprechung und herrschende Lehre den Diebstahl erst mit der Sicherung der Beute als beendet an (BGHSt 4, 132, 133; 20, 194, 196).
  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 73/65

    Bauernkeller - §§ 249, 250 StGB, Gewalt, Vollendung, Beendigung, Waffe

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 5St RR 12/06
    So sieht die Rechtsprechung und herrschende Lehre den Diebstahl erst mit der Sicherung der Beute als beendet an (BGHSt 4, 132, 133; 20, 194, 196).
  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89

    Abfallagerung - Verjährung - Gefährdung - Beendigung der Ausführungshandlung

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 5St RR 12/06
    Bei als Tätigkeitsdelikten ausgestalteten Gefährdungsdelikten beginnt die Verjährung entsprechend der Tatbestandsfassung grundsätzlich bereits mit der Beendigung der Ausführungshandlung (BGHSt 36, 255, 256; OLG Köln NJW 2000, 598; a.A. Dannecker NStZ 1985, 49, 51).
  • BGH, 03.03.1989 - 3 StR 552/88

    Wiederholung von falschen Angaben aus den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 5St RR 12/06
    Für den Verjährungsbeginn des versuchten Betrugs wäre das Ende der Tätigkeit maßgeblich, mit der der Täter die Vollendung anstrebt (BGHSt 36, 105, 117; BGH NJW 1989, 2140, 2141).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.1994 - 1 Ws 669/94
    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 5St RR 12/06
    Bei als Tätigkeitsdelikten ausgestalteten Gefährdungsdelikten beginnt die Verjährung entsprechend der Tatbestandsfassung grundsätzlich bereits mit der Beendigung der Ausführungshandlung (BGHSt 36, 255, 256; OLG Köln NJW 2000, 598; a.A. Dannecker NStZ 1985, 49, 51).
  • BGH, 01.02.1989 - 3 StR 450/88

    Umfang des Gesamtvorsatzes; Prozessualer Tatbegriff bei falschen Angaben

    Auszug aus OLG München, 22.02.2006 - 5St RR 12/06
    Für den Verjährungsbeginn des versuchten Betrugs wäre das Ende der Tätigkeit maßgeblich, mit der der Täter die Vollendung anstrebt (BGHSt 36, 105, 117; BGH NJW 1989, 2140, 2141).
  • BGH, 28.05.2014 - 3 StR 206/13

    Subventionsbetrug (Subventionsbegriff; zumindest auch wirtschaftsfördernde

    Vielmehr tritt sie erst mit der Zahlung der Subvention an den Begünstigten ein, bei Ausreichung in Teilbeträgen mit Eingang der letzten Rate (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 467/06, NStZ 2007, 578, 579; NK-StGB/Hellmann, 4. Aufl., § 264 Rn. 182a; SSW-StGB/Saliger, 2. Aufl., § 264 Rn. 41; aA OLG München, Urteil vom 22. Februar 2006 - 5St RR 12/06, NStZ 2006, 630, 631).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 467/06

    Betrug und Subventionsbetrug (Konkurrenzverhältnis; Bewertungseinheit: rechtliche

    Soweit das Oberlandesgericht München (wistra 2006, 275, 276) für die Frage des Beginns der Verjährungsfrist (§ 78a Satz 1 StGB) eine hiervon abweichende Auffassung vertreten hat, ist dem nicht zu folgen.
  • BVerwG, 07.04.2011 - 2 WNB 2.11

    Dienstvergehen; Verhängungsverbot; Zeitablauf; Fristbeginn; Dauerdelikt

    Im Unterschied zu einem sogenannten Zustandsdelikt (z.B. Körperverletzung; vgl. Fischer a.a.O. Rn. 58 vor § 52), bei dem der vom Täter geschaffene Zustand möglicherweise über einen längeren Zeitraum andauert, von ihm aber nicht mehr beseitigt werden kann, kann bei einem Dauerdelikt (z.B. unerlaubte Abwesenheit vom Dienst, Freiheitsberaubung) der rechtswidrige Zustand regelmäßig durch den Täter selbst beendet werden (Rückkehr zum Dienst, Freilassung der festgehaltenen Person; vgl. Urteil vom 27. November 1969 - BVerwG 3 D 26.68 - BVerwGE 43, 30; OLG München, Urteil vom 22. Februar 2006 - 5St RR 012/06 - juris Rn. 14).
  • OLG Rostock, 17.01.2012 - I Ws 404/11

    Subventionsbetrug: Beginn der Verfolgungsverjährung mit Beendigung der Tat durch

    Ein Subventionsbetrug im Sinne des § 264 Abs. 1 StGB ist beendet, wenn der Subventionsempfänger auf der Grundlage des Zuwendungsbescheids die letzte (Teil-) Auszahlung erhält (BGH Beschl. v. 21.05.2008-5 StR 93/08, NStZ-RR 2008, 240; Fischer StGB, 59. Aufl. 2012, § 264 Rdz. 38 m.w.N.;Schönke/Schröder-Perron StGB, 28. Aufl. 2010, § 264 Rdz. 66 m.w.N; Müller-Gugenberger-Bender, Wirtschaftsstrafrecht 5. Aufl. 2011, § 52 Rdz. 37; Graf/Jäger/Wittig-Straßer, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2011, § 264 StGB Rdz. 144; so auch schon Heinz, GA 1977, 213; a.A. OLG München Urteil v. 22.02.2006-5 St RR 012/06; Schönke/Schröder-Sternberg-Lieben/Bosch StGB, 28. Aufl. 2010, § 78 a Rdz. 11 § 264 Rdz. 66 m.w.N. unter Bezug auf OLG München aaO.; offen gelassen: Thür.
  • OLG Jena, 01.11.2006 - 1 Ws 290/06

    Verjährung

    Indem allein auf die Verwirklichung des angestrebten Vermögensvorteils abgestellt wird, bestimmt sich der für den Beginn der Verjährung entscheidende Beendigungszeitpunkt nur nach dem im vorliegenden Fall einschlägigen Straftatbestand des § 263 StGB (vgl. OLG München, Beschluss vom 22.02.2006, 5 St RR 012/06, 5 St RR 12/06, S. 3 juris-Umdruck) und nicht nach außerstrafrechtlichen Kriterien wie etwa der konkreten Ausgestaltung des von der TAB durchgeführten Subventionsverfahrens.
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