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BGH, 05.11.2014 - 5 StR 502/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 242 StGB; § 52 StGB
Nur ein Diebstahl bei engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zwischen mehreren Wegnahmehandlungen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Aufbrechen von Fahrzeugen hintereinander als einheitliche Tat eines Diebstahls i.R.d. Bildung einer Gesamtstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aufbrechen von Fahrzeugen hintereinander als einheitliche Tat eines Diebstahls i.R.d. Bildung einer Gesamtstrafe
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Aufbrechen von Fahrzeugen hintereinander als einheitliche Tat eines Diebstahls i.R.d. Bildung einer Gesamtstrafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.06.1996 - 4 StR 166/96
Natürliche Handlungseinheit - Mehrere Diebstähle - Gleicher Ort - Zeitlicher …
Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 5 StR 502/14
Die Tathandlungen zu den Fällen 8 und 9, zu den Fällen 10 und 11, zu den Fällen 15 bis 17 sowie zu den Fällen 20 und 21 sind bei der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise vor dem Hintergrund des engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs jeweils als einheitliches zusammengehörendes Tun und damit rechtlich als jeweils eine Tat anzusehen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. Juni 1996 - 4 StR 166/96; NStZ 1996, 493).