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ArbG Kassel, 03.09.2008 - 5/10/2 Ca 132/06 |
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Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 03.09.2008 - 5/10/2 Ca 132/06
- LAG Hessen, 30.11.2010 - 12 Sa 318/09
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 30.11.2010 - 12 Sa 318/09
Einzelfall
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 03. September 2008 - 5/10/2 Ca 132/06 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Wegen des weiteren erstinstanzlichen Parteivorbringens und der Anträge der Parteien wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Kassel vom 3.09.2008, Az. 5/10/2 Ca 132/06, Bezug genommen (Bl. 304 - 310 d.A.).
unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Kassel vom 3.09.2008, Az. 5/10/2 Ca 132/06 1. festzustellen, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 26.06.2006 aufgelöst worden ist; 2. für den Fall des Obsiegens mit dem Antrag 1) die Beklagte zu verurteilen, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Maschinenführer weiter zu beschäftigen.