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   OLG Dresden, 12.03.2002 - 5/23 U 2557/01   

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https://dejure.org/2002,2293
OLG Dresden, 12.03.2002 - 5/23 U 2557/01 (https://dejure.org/2002,2293)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.03.2002 - 5/23 U 2557/01 (https://dejure.org/2002,2293)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. März 2002 - 5/23 U 2557/01 (https://dejure.org/2002,2293)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüffähigkeit einer Betriebskostenabrechnung eines Vermieters; Verweigerungsrecht des Mieters; Nachträgliche Prüffähigkeit aufgrund notwendiger Aufschlüsselung ; Anpassung der laufenden Betriebskostenvorauszahlungen nach Kostenanfall des Vorjahres ; Wirksame Anhebung von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nachzahlung - Überprüfbarkeit der Betriebskostenabrechung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Spätere Erläuterung einer Betriebskostenabrechnung möglich

  • Judicialis

    BGB § 315 Abs. 1; ; BGB § 259 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 315 Abs. 1 § 259 Abs. 1
    Betriebskostenabrechnung; Prüffähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung prüffähig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 801
  • NZM 2002, 437
  • ZMR 2002, 416
  • NJ 2002, 486
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.03.2002 - 23 U 2557/01
    Sie enthält die Mindestangaben, die nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1982, 573) in einer den Anforderungen des § 259 Abs. 1 BGB genügenden geordneten Abrechnung enthalten sein müssen, nämlich die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels, die Berechnung des Mieteranteils und den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen.
  • LG Berlin, 20.11.1995 - 62 S 210/95
    Auszug aus OLG Dresden, 12.03.2002 - 23 U 2557/01
    Nach § 11 des Mietvertrages kann die Klägerin auch "Wassergeld" abrechnen, nämlich Kosten für Wasser und Abwasser (vgl. LG Berlin GE 1996, 125) .
  • BGH, 08.12.1981 - VI ZR 164/80

    Haftung des Notars für Schäden wegen Verursachung einer falschen

    Auszug aus OLG Dresden, 12.03.2002 - 23 U 2557/01
    Eine Betriebskostenabrechnung ist nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH (NJW 1982, 572) nicht prüffähig, wenn die unter der Bezeichnung "Heizungskosten" ausgewiesenen Aufwendungen neben den eigentlichen Heizkosten noch weitere nicht unbeträchtliche Kosten für Klimaanlage und Wasser enthalten und dies nicht unmittelbar aus der Abrechnung ersichtlich ist.
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem

    Dies gilt nicht nur für Erkenntnisse aus einem vorangegangenen Rechtsstreit der Mietvertragsparteien über Nebenkostenabrechnungen für früherer Zeiträume (BGH, Urt. v. 11.8.2010, VIII ZR 45/10, Rn. 18; v. 13.10.2010, VIII ZR 46/10, Rn. 18; Senat, Urt. v. 4.7.2013, I-10 U 52/13; Palandt-Weidenkaff, § 556 BGB, Rn. 9), sondern auch für Angaben während des laufenden Rechtsstreits einschließlich der Berufungsinstanz (BGH Urt. v. 23.11.1981, VIII ZR 298/80; Senat aaO.; OLG Dresden, Urt. v. 12.3.2002 - 5/23 U 2557/01; OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.4.2011, I-24 U 106/10; Palandt-Weidenkaff, § 535 BGB, Rn. 93).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2015 - 10 U 29/15

    Umfang der Umlage von Betriebskosten bei einem Gewerberaummietvertrag

    Dies gilt nicht nur für Erkenntnisse aus einem vorangegangenen Rechtsstreit der Mietvertragsparteien über Nebenkostenabrechnungen für früherer Zeiträume (BGH, Urteile vom 11.8.2010 - VIII ZR 45/10 - Rn. 18 und vom 13.10.2010 - VIII ZR 46/10 - Rn. 18; Senat , Urteil vom 4.7.2013 10 U 52/13; Palandt-Weidenkaff, § 556 BGB, Rn. 9), sondern auch für Angaben während des laufenden Rechtsstreits einschließlich der Berufungsinstanz (BGH Urteil vom 23.11.1981 - VIII ZR 298/80; Senat aaO.; OLG Dresden, Urteil vom 12.3.2002 - 5/23 U 2557/01; OLG Düsseldorf [24. ZS], Urteil vom 12.4.2011 - 24 U 106/10; Palandt-Weidenkaff, § 535 BGB, Rn. 93).
  • BGH, 15.07.2009 - VIII ZR 340/08

    Zulässigkeit einer Zusammenfassung der Kosten für Frisch- und Abwasser in einer

    Überwiegend wird verlangt, dass sämtliche angesetzten Kostenarten einzeln abgerechnet werden (OLG Dresden, NZM 2002, 437; OLG Hamburg, WuM 2003, 268, 269) .
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2013 - 24 U 136/12

    Mieter verschuldet Kündigung: Was umfasst Schadensersatzpflicht?

    Ein Erhöhungsverlangen entspricht der Billigkeit, wenn es anhand einer nachvollziehbaren und prüffähigen Abrechnung nachvollzogen werden kann (vgl. OLG Dresden v. 12.03.2002, 5/23 U 2557/01, NJW-RR 2002, 801).

    Ein Erhöhungsverlangen entspricht der Billigkeit, wenn es anhand einer nachvollziehbaren und prüffähigen Abrechnung nachvollzogen werden kann (vgl. OLG Dresden v. 12.03.2002, 5/23 U 2557/01, NJW-RR 2002, 801).

  • OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 2 U 179/12

    Wirksamkeit einer doppelten Schriftformklausel in AGB

    Diese Vertragsklausel ist zulässig, insbesondere da sie sowohl eine Erhöhung als auch eine Ermäßigung der zu leistenden Nebenkostenvorauszahlungen zulässt und weil sie eine Änderung nur für die Zukunft ermöglicht (vgl. OLG Frankfurt a.M., ZMR 2004, 182 ff.; OLG Dresden, NJW-RR 2002, 801 f.).
  • AG Frankfurt/Main, 08.09.2015 - 33 C 1729/15

    Hausmeisterkosten über viele Jahre nicht abgerechnet: Kein Vertrauenstatbestand!

    Der Mieter muss in der Lage sein, den Anspruch des Vermieters gedanklich und rechnerisch nachzuprüfen (BGH NJW 1982, 573; NZM 2003, 196; OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 279; OLG Dresden NZM 2002, 437; LG Duisburg WuM 2002, 32; LG Berlin ZMR 2002, 666 betr.
  • OLG Dresden, 09.08.2019 - 5 U 936/19

    Rückzahlung überzahlter Betriebskosten

    Die notwendige Ergänzung oder Erläuterung einer formell unwirksamen Betriebskostenabrechnung kann grundsätzlich zulässigerweise in einem laufenden Rechtsstreit vor Gericht nachgeholt werden (vgl. Senatsurteil vom 12.03.2002, 5/23 U 2557/01, NZM 2002, 437; OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2013, I-10 U 52/13, ZMR 2014, 441).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2013 - 10 U 52/13

    Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten

    Der Vermieter kann nämlich die Mängel seiner Betriebskostenabrechnung durch Nachholung der erforderlichen Angaben im Rechtsstreit beheben, ohne dass es der Vorlage einer neuen (korrigieren) Abrechnung bedarf; in diesem Fall wird die Nachforderung mit dem mit dem Zugang der Erläuterungen beim Prozessbevollmächtigten des Mieters fällig (BGH, Urt. vom 23.11.1981 - VIII ZR 298/80 - ZMR 192, 108 = NJW 1982, 573; OLG Düsseldorf [24. ZS], Urt. vom 12.4.2011 - 24 U 106/10 - NJOZ 2012, 603; OLG Dresden, Urt. vom 12.3.2002 - 5/23 U 2557/01 - NJW-RR 2002, 801 NZM 2002, 437).
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2008 - 8 U 136/07

    Kostenlast bei Obsiegen auf Grund eines erst in der zweiten Instanz gestellten

    In diesem Fall muss ferner davon ausgegangen werden, dass die Partei imstande war, den Hilfsantrag bereits im vorausgegangenen Rechtszug anzubringen, d. h. dies bei ordnungsmäßiger und gewissenhafter Prozessführung in jedem Fall hätte tun müssen, hingegen in zurechenbarer Verkennung der Rechtslage tatsächlich davon zunächst abgesehen hat (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 837/839; OLG Dresden NZM 2002, 437/438; OLG Karlsruhe JurBüro 1993, 619; Münch.-Komm.-Giebel, ZPO, Rn. 21 zu § 97 ZPO).
  • LG Frankenthal, 09.05.2018 - 2 O 10/15

    Gewerberaummiete: Folgen des Wegfalls der Zwangsverwaltung auf die passive

    Im Gewerberaummietverhältnis gilt § 556 Abs. 3 S. 3 BGB nicht, so dass eine derartige Nachbesserung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren möglich bleibt (OLG Dresden, Urteil vom 12.03.2002 zum Az. 5/23 U 2557/01, Leitsatz 2; BGH, Urteil vom 23.11.1981 zum Az. VIII ZR 298/80, Rnr 30; OLG Köln, Urteil vom 20.10.2016 zum Az. 1 U 12/06, Rnr 18ff.; zitiert nach Juris).
  • LG Bonn, 02.06.2017 - 1 O 190/16

    Einziehungsklage - Drittschuldnererklärung - Wohngeld - WEG - Abrechnung

  • AG Düsseldorf, 06.03.2009 - 27 C 12198/08

    Nachvollziehbarkeit einer Heizkostenabrechnung bei zusammenfassender Berechnung

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