Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 22.02.2011 - 5/26 Qs 4/11, 5-26 Qs 4/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,30287
LG Frankfurt/Main, 22.02.2011 - 5/26 Qs 4/11, 5-26 Qs 4/11 (https://dejure.org/2011,30287)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.02.2011 - 5/26 Qs 4/11, 5-26 Qs 4/11 (https://dejure.org/2011,30287)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. Februar 2011 - 5/26 Qs 4/11, 5-26 Qs 4/11 (https://dejure.org/2011,30287)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,30287) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 183
  • NZV 2011, 408
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 02.03.2012 - 2 Ws 37/12

    Strafverfahren: Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei voraussichtlicher

    So hat z. B. das Landgericht Frankfurt die Notwendigkeit der Verteidigung in einem Fall verneint, in dem es nur um eine Geldstrafe von 25 Tagessätze wegen Schwarzfahrens ging, obwohl die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr in Betracht kam (LG Frankfurt, NStZ-RR 2011, 183).
  • LG Münster, 19.12.2019 - 8 Qs 60/19

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Bestellung neues Recht, Schwere der Tat,

    Insbesondere wird ein geringfügiges Delikt nicht allein deshalb zur schweren Tat im Sinne von § 140 Abs. 2 StPO a.F. bzw. rechtfertigt die Rechtsfolgenerwartung die Beiordnung eines Pflichtverteidigers, weil die Strafe in eine Gesamtstrafenbildung von mehr als einem Jahr einzubeziehen sein wird (vgl. zu Vorstehendem LG Frankfurt a.M., Beschl. v. 22.02.2011, 5/26 Qs 4/11 m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschl. v. 02.03.2012, 2 Ws 37/12).
  • LG Marburg, 09.11.2021 - 4 Qs 78/21

    Pflichtverteidiger, Schwere der Tat, Gesamtstrafenfall

    Etwas Anderes gilt jedoch wiederum dann, wenn die Straferwartung im anhängigen Verfahren die Gesamtstrafenbildung nur unwesentlich beeinflusst (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 02.03.2012 - 2 Ws 37/12 -, NStZ-RR 2012, 214; LG Frankfurt, Beschl. v. 22.02.2011 - 5/26 Qs 4/11 -, NStZ-RR 2011, 183; Thomas/Kämpfer, in: MüKo StPO, 1. Aufl., 2014, § 140, Rn. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht