Weitere Entscheidungen unten: Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1955 | BFH, 31.07.1956

Rechtsprechung
   EuGH, 28.06.1955 - 5/55   

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https://dejure.org/1955,395
EuGH, 28.06.1955 - 5/55 (https://dejure.org/1955,395)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.1955 - 5/55 (https://dejure.org/1955,395)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 1955 - 5/55 (https://dejure.org/1955,395)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Assider / EGKS Hohe Behörde

    SATZUNG DES GERICHTSHOFES, ART . 37
    1 . URTEILSAUSLEGUNG - ZULÄSSIGKEIT - ANTRAGSRECHT

  • EU-Kommission

    Associazione Industrie Siderurgiche Italiane (ASSIDER) gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinsch

  • Wolters Kluwer

    Befugnis für einen Antrag auf Auslegung eines Urteils; Auslegung des Begriffs "Partei" im Sinne von Art. 37 Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs; Auslegung des Begriffs "Schwierigkeiten über Sinn und Tragweite des Urteils" (Difficulte); Auslegungsfähigkeit von ...

  • Judicialis

    Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs Art. 37

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. URTEILSAUSLEGUNG - ZULÄSSIGKEIT - ANTRAGSRECHT

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 10.07.1997 - T-227/95

    AssiDomän Kraft Products u.a. / Kommission

    39. Daß ein Aufhebungsurteil erga omnes wirke, entspreche im übrigen ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 21. Dezember 1954 in der Rechtssache 2/54, Italien/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 78; vom 11. Februar 1955 in den Rechtssachen 3/54, Assider/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 131, und 4/54, ISA/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 189; vom 28. Juni 1955 in der Rechtssache 5/55, Assider/Hohe Behörde, Slg. 1954/55, 275; vom 22. März 1961, Snupat/Hohe Behörde; die Schlußanträge der Generalanwälte Lagrange in den Rechtssachen 28/62, 29/62 und 30/62, Da Costa en Schaake u. a., Slg. 1963, 85; Gand in der Rechtssache 50/69 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1969, 454; Dutheillet de Lamothe in den Rechtssachen 9/71 und 11/71, Compagnie d'approvisionnement et des Grands moulins de Paris/Kommission, Slg. 1972, 411; das Urteil des Gerichtshofes vom 25. November 1976 in der Rechtssache 30/76, Küster/Parlament, Slg. 1976, 1719; sowie die Schlußanträge des Generalanwalts Reischl in dieser Rechtssache, Slg. 1976, 1730; die Urteile des Gerichtshofes vom 5. März 1980 in der Rechtssache 76/79, Könecke/Kommission, Slg. 1980, 665; vom 13. Mai 1981 in der Rechtssache 66/80, Internationale Chemical Corporation, Slg. 1981, 1191; Asteris u. a./Kommission, a. a. O.; vom 2. März 1989 in der Rechtssache 359/87, Pinna, Slg. 1989, 585; sowie die Schlußanträge des Generalanwalts Lenz in dieser Rechtssache, Nrn. 13 bis 16 und 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke

    74 - Vgl. Urteil vom 28. Juni 1955, Assider/Hohe Behörde (5/55, Slg. 1955, 275, 288).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2002 - C-275/00

    First und Franex

    10: - Urteil vom 14. Juli 1967 in den Rechtssachen 5/55, 7/66 und 13/66 bis 24/66 (Kampffmeyer u. a./Kommission, Slg. 1967, 332, 358, Absatz 6).
  • EuGH, 20.04.1988 - 146/85

    Maindiaux u.a. / ESC

    6 Außerdem muß der Auslegungsantrag im wesentlichen auf die Auslegung des Tenors in Verbindung mit den wesentlichen Entscheidungsgründen abzielen (Urteil vom 28. Juni 1955 in der Rechtssache 5/55, Assider, Slg. 1955, 275).
  • EuG, 14.07.1993 - T-22/91

    Inès Raiola-Denti und andere gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. -

    Nach dieser Rechtsprechung ist daher ein Antrag auf Auslegung eines Urteils unzulässig, wenn er Fragen betrifft, die in diesem Urteil nicht entschieden worden sind, oder wenn durch ihn eine Stellungnahme des angerufenen Gerichts zur Anwendung und Durchführung oder zu den Folgen des von diesem Gericht erlassenen Urteils erlangt werden soll (vgl. Urteile vom 28. Juni 1955 in der Rechtssache 5/55, Assider/Hohe Behörde, Slg. 1955, 275, vom 7. April 1965 in der Rechtssache 70/63a, Hohe Behörde/Collotti und Gerichtshof, Slg. 1965, 373, und vom 13. Juli 1966 in der Rechtssache 110/63a, Willame/Kommission der EAG, Slg. 1966, 411; Beschlüsse vom 29. September 1983 in den Rechtssachen 9/81 ° Auslegung, Rechnungshof/Williams, Slg. 1983, 2859, und 206/81a, Alvarez/Parlament, Slg. 1983, 2865, vom 11. Dezember 1986 in der Rechtssache 25/86, Suß/Kommission, Slg. 1986, 3929, und vom 20. April 1988 in den Rechtssachen 146/85 und 431/85 ° Auslegung, Maindiaux u. a./WSA u. a., Slg. 1988, 2003).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1955 - 5/55   

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https://dejure.org/1955,3858
Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1955 - 5/55 (https://dejure.org/1955,3858)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 02.06.1955 - 5/55 (https://dejure.org/1955,3858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Associazione Industrie Siderurgiche Italiane (ASSIDER) gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl.

    Auslegung des Urteils 2-54

  • EU-Kommission

    Associazione Industrie Siderurgiche Italiane (ASSIDER) gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinsch

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.12.1954 - 2/54

    Italienische Republik gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1955 - 5/55
    Aus dem Französischen übersetzt Herr Präsident, meine Herren Richter! Die "Associazione Industrie Siderurgiche Italiane" (ASSIDER) hat beim Gerichtshof einen Antrag auf Auslegung von Nr. 11 des Kapitels II in Teil A der Entscheidungsgründe des Urteils Nr. 2/54 (zur Klage der italienischen Regierung) eingereicht, eines Abschnittes, "auf dessen gesamten Wortlaut das Urteil 3/54 des Gerichtshofes (zur Klage der ASSIDER selbst) Bezug nimmt", wie der Kläger sagt.

    In diesem Teil des Urteils Nr. 2/54, dessen Auslegung beantragt wird, hat der Gerichtshof den von der italienischen Regierung erhobenen Vorwurf, Artikel 1 der Entscheidung 2/54 verletze § 30 des Abkommens über die Übergangsbestimmungen, für begründet erachtet.

    Nun war aber die ASSIDER nicht "Partei" in dem Rechtsstreit, der zu dem Urteil 2/54 geführt hat, dessen Auslegung verlangt wird: dieses Urteil erging in dem Rechtsstreit zwischen der italienischen Regierung und der Hohen Behörde.

    Die ASSIDER war Partei in dem Rechtsstreit, der durch das Urteil 3/54 entschieden wurde, und es trifft entgegen ihrer Behauptung nicht zu, daß dieses Urteil "auf den gesamten Wortlaut von Nr. 11 des Urteils 2/54 Bezug nimmt".

    In Wahrheit erwähnt es nicht einmal dieses Urteil, wenigstens nicht in dem Punkt, mit dem wir uns befassen, d. h. dem Antrag auf Nichtigerklärung des Artikels 1 der Entscheidung 2/54: in dieser Hinsicht beschränkt es sich darauf, die Klage für gegenstandslos zu erklären, da Artikel 1 der Entscheidung Nr. 2/54 "durch das Urteil vom 21. Dezember 1954 in dem Rechtsstreit der französischen Regierung gegen die Hohe Behörde mit Wirkung für und gegen alle für nichtig erklärt" wurde.

    Kann man die Klage der ASSIDER lediglich deshalb als unzulässig abweisen, weil sie nicht in dem Rechtsstreit Prozeßpartei war, der zu dem auszulegenden Urteil, d. h. dem Urteil Nr. 2/54, geführt hat?.

    der Gerichtshof sehr wohl in der Rechtssache 2/54 im gleichen Sinne hätte entscheiden können, da die Verbindung der Klagen nicht angeordnet worden war.

    Er hat entschieden, daß Artikel 1 der Entscheidung Nr. 2/54 nicht allein Artikel 60, sondern auch § 30 des Abkommens über die Übergangsbestimmungen verletzt.

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Rechtsprechung
   BFH, 31.07.1956 - I 4/55 U, I 5/55 U, I 4-5/55 U   

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BFH, Entscheidung vom 31.07.1956 - I 4/55 U, I 5/55 U, I 4-5/55 U (https://dejure.org/1956,8606)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

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