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   BSG, 20.09.1988 - 5/5b RJ 32/87   

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BSG, 20.09.1988 - 5/5b RJ 32/87 (https://dejure.org/1988,9510)
BSG, Entscheidung vom 20.09.1988 - 5/5b RJ 32/87 (https://dejure.org/1988,9510)
BSG, Entscheidung vom 20. September 1988 - 5/5b RJ 32/87 (https://dejure.org/1988,9510)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit - Übergehen von Beweisanträgen durch das Gericht - Mehrstufenschema des Bundessozialgerichtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 24/79

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung

    Auszug aus BSG, 20.09.1988 - 5/5b RJ 32/87
    Für die Zuordnung zur Gruppe mit dem bisherigen Beruf des Facharbeiters verlangt die Rechtsprechung des BSG allerdings in derartigen Fällen nicht nur die tarifliche Einstufung als Facharbeiter, sondern auch die "vollwertige" Ausübung des jeweiligen Fachberufs, was die einem ausgebildeten Facharbeiter entsprechenden praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse voraussetze (vgl BSG-Urteil vom 12. November 1980 in SozR 2200 § 1246 Nr. 68 mwN).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 20.09.1988 - 5/5b RJ 32/87
    Hinsichtlich der Frage, ob die umstrittenen Tatsachen rechtserheblich sind, kommt es auf den sachlich-rechtlichen Standpunkt des LSG an (BSG SozR Nr. 7 zu § 103 SGG; SozR 1500 § 160a Nr. 34).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11

    Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

    Da aber für eine früher ausgeübte Tätigkeit nicht die förmliche Erfüllung von Qualifikationsmerkmalen verlangt werden kann, die sich für die Ausübung der gleichen Tätigkeit erst in späterer Zeit herausgebildet haben oder in spezifischen Rechtsvorschriften über den jeweiligen Ausbildungsweg und -umfang niedergelegt finden, ist stets - sofern nicht der Betreffende die neuen Voraussetzungen ohnehin erfüllt - ergänzend zu prüfen, welcher Berufsgruppe des Mehrstufenschemas nach gegenwärtigem Verständnis der Anspruchssteller mit seiner früheren Beschäftigung qualitativ gleichzustellen ist (BSG, Urteil v. 20.9.1988, 5/5b RJ 32/87; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 68, 94 [Kraftfahrer, der keine förmliche Ausbildung nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung durchlaufen hatte]).
  • LSG Sachsen, 08.07.2014 - L 5 R 830/12

    Recht der Erwerbsminderung: Berufskraftfahrer können Berufsschutz auf der Stufe

    Denn es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass auch gelernte, ausgebildete Facharbeiter nach langjähriger Berufstätigkeit einen Teil insbesondere ihres theoretischen Fachwissens verloren haben, weshalb bei der Prüfung der "Wettbewerbsfähigkeit" von einem Facharbeiten ausführenden Versicherten ohne oder mit nur teilweiser Ausbildung nicht mehr verlangt werden kann, als von einem langjährig tätigen gelernten Facharbeiter in seiner Berufsgruppe im allgemeinen erwartet wird (so ausdrücklich bspw.: BSG, Urteil vom 20. September 1988 - 5/5b RJ 32/87 - JURIS-Dokument, RdNr. 16; BSG, Urteil vom 28. Juni 1989 - 5 RJ 5/88 - JURIS-Dokument RdNr. 14).

    Im Übrigen ist abermals darauf hinzuweisen, dass es der allgemeinen Lebenserfahrung entspricht, dass gelernte, ausgebildete Facharbeiter nach langjähriger Berufstätigkeit einen Teil insbesondere ihres theoretischen Fachwissens verloren haben, weshalb bei der Prüfung der "Wettbewerbsfähigkeit" von einem Facharbeiten ausführenden Versicherten ohne oder mit nur teilweiser Ausbildung nicht mehr verlangt werden kann, als von einem langjährig tätigen gelernten Facharbeiter in seiner Berufsgruppe im allgemeinen erwartet wird (so ausdrücklich bspw.: BSG, Urteil vom 20. September 1988 - 5/5b RJ 32/87 - JURIS-Dokument, RdNr. 16; BSG, Urteil vom 28. Juni 1989 - 5 RJ 5/88 - JURIS-Dokument RdNr. 14).

  • BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 5/88

    Beurteilung des bisherigen Berufs iS. des § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO bei einem

    Bereits in seinem Urteil vom 20. September 1988 - 5/5b RJ 32/87 - hat der erkennende Senat betont, laß die Anforderungen insofern nicht überspannt werden dürfen.
  • LSG Hessen, 17.03.2022 - L 1 KR 429/20

    Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Versorgung mit medizinischen

    Das Gericht hat alle Tatsachen zu ermitteln, die für Entscheidung in prozessualer und materieller Hinsicht entscheidungserheblich sind (BSG, Urteil vom 20.09.1988 - 5/5b RJ 32/87).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2015 - L 8 R 655/12

    Streit über einen Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung nach

    Da aber für eine früher ausgeübte Tätigkeit nicht die förmliche Erfüllung von Qualifikationsmerkmalen verlangt werden kann, die sich für die Ausübung der gleichen Tätigkeit erst in späterer Zeit herausgebildet haben oder in spezifischen Rechtsvorschriften über den jeweiligen Ausbildungsweg und -umfang niedergelegt finden, ist stets - sofern nicht der Betreffende die neuen Voraussetzungen ohnehin erfüllt - ergänzend zu prüfen, welcher Berufsgruppe des Mehrstufenschemas nach gegenwärtigem Verständnis er mit seiner früheren Beschäftigung qualitativ gleichzustellen ist (BSG, Urteil v. 20.9.1988, 5/5b RJ 32/87; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 68, 94 [Kraftfahrer, der keine förmliche Ausbildung nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung durchlaufen hatte]).
  • LSG Sachsen, 21.01.2014 - L 5 R 689/12

    Rente wegen Erwerbsminderung - Berufsunfähigkeit; Facharbeiter; Berufskraftfahrer

    Denn es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass auch gelernte, ausgebildete Facharbeiter nach langjähriger Berufstätigkeit einen Teil insbesondere ihres theoretischen Fachwissens verloren haben, weshalb bei der Prüfung der "Wettbewerbsfähigkeit" von einem Facharbeiten ausführenden Versicherten ohne oder mit nur teilweiser Ausbildung nicht mehr verlangt werden kann, als von einem langjährig tätigen gelernten Facharbeiter in seiner Berufsgruppe im allgemeinen erwartet wird (so ausdrücklich bspw.: BSG, Urteil vom 20. September 1988 - 5/5b RJ 32/87 - JURIS-Dokument, RdNr. 16; BSG, Urteil vom 28. Juni 1989 - 5 RJ 5/88 - JURIS-Dokument RdNr. 14).
  • LSG Hessen, 26.10.2020 - L 9 U 141/19

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Die Notwendigkeit der Beweiserhebung bezieht sich nur und ausschließlich auf diejenigen Tatsachen, die für die Entscheidung in prozessualer und materieller Hinsicht entscheidungserheblich sind (BSG vom 20. September 1988 - 5/5b RJ 32/87; vom 18. Mai 2006 - B 9a V2/05 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 19 AS 1826/21

    Anspruch bulgarischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für

    Zu ermitteln sind alle Tatsachen, die, ausgehend von der Rechtsauffassung des Sozialgerichts, für die Entscheidungsfindung in prozessualer und materieller Hinsicht entscheidungserheblich sind (BSG, Urteil vom 20.09.1988 - 5/5b RJ 32/87 und vom 18.05.2006 - B 9a V 2/05 R).
  • BSG, 29.06.1989 - 5 RJ 49/88

    Verweisbarkeit von Facharbeitern

    Die diesbezüglichen Anforderungen dürfen also - wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 20. September 1988 (5/5b RJ 32/87) betont hat - nicht überspannt werden.
  • LSG Bayern, 14.04.2004 - L 20 RJ 311/01

    Voraussetzung für die Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit ; Definition

    Es kann somit bei der Prüfung der "Wettbewerbsfähigkeit" von einem Facharbeiten ausführenden Versicherten ohne oder nur mit teilweiser Ausbildung nicht mehr verlangt werden als von einem langjährig tätigen gelernten Facharbeiter in seiner Berufsgruppe im Allgemeinen erwartet wird (Urteil des BSG vom 20.09.1988 - 5/5b RJ 32/87).
  • BSG, 06.02.1991 - 13/5/4a RJ 47/87

    "Bisheriger Beruf" im Sinne der Reichsversicherungsordnung - Rente wegen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.02.2012 - L 9 U 193/11
  • BSG, 06.09.1989 - 5 RJ 41/88
  • BSG, 28.06.1989 - 5 RJ 2/88
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