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   EuGH, 23.09.1986 - 5/85   

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EuGH, 23.09.1986 - 5/85 (https://dejure.org/1986,704)
EuGH, Entscheidung vom 23.09.1986 - 5/85 (https://dejure.org/1986,704)
EuGH, Entscheidung vom 23. September 1986 - 5/85 (https://dejure.org/1986,704)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    AKZO Chemie / Kommission

    1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - BEGRÜNDUNGSPFLICHT - UMFANG - ENTSCHEIDUNG , MIT DER EINE NACHPRÜFUNG GEMÄSS ARTIKEL 14 ABSATZ 3 DER VERORDNUNG NR . 17 ANGEORDNET WIRD

  • EU-Kommission

    AKZO Chemie / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Unternehmens zur Duldung von Nachprüfungen durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Verdrängung vom Markt für Mehlerzeugnisse durch gezielte Preispolitik; Notwendigkeit der Unterzeichnung einer beglaubigten Kopie einer Entscheidung der ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 86; ; EWGV Art. 173 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 17 Art. 3; ; Verordnung Nr. 17 Art. 14 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. HANDLUNGEN DER ORGANE - BEGRÜNDUNGSPFLICHT - UMFANG - ENTSCHEIDUNG , MIT DER EINE NACHPRÜFUNG GEMÄSS ARTIKEL 14 ABSATZ 3 DER VERORDNUNG NR. 17 ANGEORDNET WIRD

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 3070
 
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Wird zitiert von ... (35)

  • EuGH, 21.09.1989 - 46/87

    Hoechst / Kommission

    September 1986 in der Rechtssache 5/85 ( AKZO Chemie/Kommission, Slg . 1986, 2585 ) hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß diese Ermächtigungsentscheidung nicht den in Artikel 17 des Fusionsvertrags niedergelegten Kollegialitätsgrundsatz verletzt .
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.02.1989 - 46/87

    Hoechst AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Nichtigkeitsklage

    115. Zur Untermauerung dieser Schlußfolgerung kann auch auf das Urteil vom 23. September 1986 in der Rechtssache 5/85 (AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 2585, Randnr. 27) verwiesen werden, wo es heißt:.

    In seinem Urteil vom 23. September 1986 in der Rechtssache 5/85 (AKZO Chemie, Slg. 1986, 2585) hat der Gerichtshof die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Ermächtigung eines einzelnen Mitglieds der Kommission eingehend geprüft.

    Da der Gerichtshof ferner in dem schon erwähnten Urteil in der Rechtssache 5/85 ausdrücklich festgestellt hat, daß "die Kommission" bei der fraglichen Ermächtigungsregelung "befaßt [bleibt], da dem ermächtigten Mitglied keine eigene Befugnis übertragen wird" (Randnr. 36), sind die Entscheidungen tatsächlich aufgrund der Entscheidungsbefugnis der Kommission erlassen worden, und zwar unabhängig von dem angewandten Verfahren und selbst dann, wenn sie nur von einem Mitglied der Kommission - hier demjenigen, dem die Ermächtigung erteilt wurde - unterzeichnet worden sind.

    - Siehe das Urteil vom 23. September 1986 in der Rechtssache 5/85, AKZO Chemie, Slg. 1986, 2585, 2615, Randnr. 38.

    Die Rechtssache 5/85 betraf nämlich die Aufhebung einer aufgrund dieser Vorschrift erlassenen Entscheidung.

    - Urteil vom 23. September 1986 in der Rechtssachen 5/85, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 2585, Randnr. 24.

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Die Vereinbarkeit der letztgenannten Regelung mit dem Kollegialprinzip und mithin ihre Rechtmässigkeit sei vom Gerichtshof bereits festgestellt worden, insbesondere in dem Urteil vom 23. September 1986 in der Rechtssache 5/85 (AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 2585).

    62 Wie der Gerichtshof im Urteil AKZO Chemie/Kommission (a. a. O.), Randnr. 30, festgestellt hat, unterliegt die Tätigkeit der Kommission dem Kollegialprinzip, das auf Artikel 17 des Vertrages vom 8. April 1965 zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (ABl. 1967, Nr. 152, S. 2; im folgenden: Fusionsvertrag), nunmehr Artikel 163 EG-Vertrag, zurückgeht, wo es heisst: "Die Beschlüsse der Kommission werden mit der Mehrheit der in Artikel 10 bestimmten Anzahl ihrer Mitglieder befasst.

    71 Ergänzend ist anzumerken, daß bei Entscheidungen, mit denen eine Zuwiderhandlung gegen Artikel 85 festgestellt wird, anders als bei Entscheidungen, mit denen angeordnet wird, daß ein Unternehmen eine Nachprüfung zu dulden hat, und die dementsprechend als Ermittlungsmaßnahme und somit als einfache laufende Angelegenheit der Verwaltung anzusehen sind (vgl. Urteil AKZO Chemie/Kommission, a. a. O., Randnr. 38), keine Ermächtigung des für die Wettbewerbspolitik zuständigen Mitglieds der Kommission gemäß Artikel 27 der Geschäftsordnung in Betracht kommt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1993 - C-137/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen BASF AG, Limburgse Vinyl

    (87) - Urteil vom 23. September 1986 in der Rechtssache 5/85 (AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 2585, Randnr. 30).

    (92) - Urteil AKZO Chemie/Kommission, Randnr. 35. Der Gerichtshof verweist hierbei auf das bereits in Fußnote 48 erwähnte Urteil VBVB und VBBB/Kommission, insbesondere auf Randnr. 14 dieses Urteils.

    (93) - Urteil AKZO Chemie/Kommission, Randnrn.

    (96) - Urteil AKZO Chemie/Kommission, Randnr. 39 a. E.

    (100) - Urteil AKZO Chemie/Kommission, Randnr. 38. Zu Recht fügte der Gerichtshof hinzu, daß die der Kommission in Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 verliehene Befugnis im wesentlichen dann zur Anwendung gelangt, wenn die Unternehmen eine Nachprüfung nicht freiwillig dulden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2003 - C-470/00

    Parlament / Ripa di Meana u.a.

    76 Nur ein solches Vorgehen hätte der Gemeinschaftsrechtsprechung genügt, wonach jede Maßnahme der Verwaltung, die Rechtswirkungen entfaltet, klar und deutlich sein und dem Betroffenen so zur Kenntnis gebracht werden muss, dass er mit Gewissheit den Zeitpunkt erkennen kann, von dem an die genannte Maßnahme besteht und ihre Rechtswirkungen zu entfalten beginnt (Urteil des Gerichts vom 7. Februar 1991 in den verbundenen Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1991, II-53, Randnr. 40; vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 23. September 1986 in der Rechtssache 5/85, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 2585, Randnr. 39).

    "Nur ein solches Vorgehen [nämlich eine persönliche Mitteilung mit Empfangsbestätigung] hätte der Gemeinschaftsrechtsprechung genügt, wonach jede Maßnahme der Verwaltung, die Rechtswirkungen entfaltet , klar und deutlich sein und dem Betroffenen so zur Kenntnis gebracht werden muss, dass er mit Gewissheit den Zeitpunkt erkennen kann, von dem an die genannte Maßnahme besteht und ihre Rechtswirkungen zu entfalten beginnt (Urteil des Gerichts vom 7. Februar 1991 in den verbundenen Rechtssachen T-18/89 und T-24/89, Tagaras/Gerichtshof, Slg. 1991, II-53, Randnr. 40; vgl. auch Urteil des Gerichtshofes vom 23. September 1986 in der Rechtssache 5/85, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 2585, Randnr. 39)." (5).

    Im vorgenannten Urteil AKZO Chemie/Kommission ging es hingegen um die Veröffentlichung von Entscheidungen zur Ermächtigung von Mitgliedern der Kommission, die ebenso wie der Beschluss von 1995 Handlungen allgemeiner Geltung sind.

    Aus dem Urteil AKZO Chemie/Kommission lässt sich nämlich keine Verpflichtung zur persönlichen Mitteilung von Maßnahmen normativer Art ableiten; eine derartige Verpflichtung wäre zudem in den meisten Fällen undurchführbar.

  • EuGH, 29.09.1998 - C-191/95

    IN EINEM VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN GEGEN EINEN MITGLIEDSTAAT UNTERLIEGEN DIE

    Nach ständiger Rechtsprechung beruht das Kollegialprinzip auf der Gleichheit der Mitglieder der Kommission bei der Mitwirkung an der Entscheidungsfindung und besagt namentlich, daß die Entscheidungen gemeinsam beraten werden und daß alle Mitglieder des Kollegiums für sämtliche erlassenen Entscheidungen politisch gemeinsam verantwortlich sind (Urteile vom 23. September 1986 in der Rechtssache 5/85, AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 2585, Randnr. 30, und vom 21. Dezember 1989 in den verbundenen Rechtssachen 46/87 und 227/88, Hoechst/Kommission, Slg. 1989, 2859, sowie das Urteil Kommission/BASF u. a., Randnr. 63).
  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Die Entscheidungsentwürfe seien dem Kommissionskollegium in sechs Sprachen (Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch und Niederländisch) vorgelegt worden; aus dem Protokoll der Kommissionssitzung Nr. 945 gehe hervor, daß die Entscheidung auf der Grundlage des deutschen, englischen und französischen Textes angenommen worden sei und daß die Kommission das für Wettbewerbsfragen zuständige Mitglied zur Annahme des Textes der Entscheidung in allen anderen Amtssprachen der Gemeinschaft ermächtigt habe; eine solche Ermächtigung entspreche Artikel 27 der Geschäftsordnung, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 23. September 1986 in der Rechtssache 5/85 (Akzo Chemie BV/Kommission, Slg. 1986, 2585, Randnr. 40) entschieden habe.

    Mit Rücksicht auf das Beweisangebot der Kommission selbst hat es daher im Rahmen seiner Untersuchungsbefugnis (Urteil des Gerichtshofes vom 23. September 1986, a. a. O.) der Kommission am 11. Juli 1991 als prozeßleitende Maßnahme aufgegeben, das Protokoll der Kommissionssitzung vom 21. Dezember 1988 und den Text der vom Kommissionskollegium angenommenen Entscheidung vorzulegen.

    10 bis 14; vom 17. Januar 1984 in den verbundenen Rechtssachen 43/82 und 63/82, VBVB und VBBB/Kommission, Slg. 1984, 19) oder Maßnahmen im Rahmen der allgemeinen Ermittlungsbefugnisse der Kommission nach der Verordnung Nr. 17 (Urteil des Gerichtshofes vom 23. September 1986, a. a. O., Randnrn. 28 bis 40, und vom 17. Oktober 1989 in den verbundenen Rechtssachen 97/87, 98/87 und 99/87, Dow Chemical Iberica/Kommission, Slg. 1989, 3181, Randnrn. 57 bis 59), stellt die Annahme einer Entscheidung betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 Absatz 1 EWG-Vertrag keine Maßnahme der Geschäftsführung oder der Verwaltung im Sinne des Artikels 27 der Geschäftsordnung der Kommission dar.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1999 - C-10/98

    Le Canne / Kommission

    (12) - Vgl. Urteile vom 23. September 1986 in der Rechtssache 5/85 (AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 2585, Randnr. 30) und Kommission/BASF u. a. (zitiert in Fußnote 9, Randnr. 62).

    (14) - Urteil AKZO Chemie/Kommission (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 37).

    (17) - Vgl. Urteil AKZO Chemie/Kommission (zitiert in Fußnote 12, Randnr. 36).

  • EuG, 12.12.2006 - T-228/02

    und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG,

    Der Rat beruft sich hierfür auch auf die Urteile des Gerichtshofes vom 23. September 1986 in der Rechtssache 5/85 (AKZO Chemie/Kommission, Slg. 1986, 2585, Randnrn. 20 und 24) und vom 14. März 2000 in der Rechtssache C-54/99 (Église de scientologie, Slg. 2000, I-1335, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-513/21

    DI/ EZB - Rechtsmittel - Personal der Europäischen Zentralbank (EZB) -

    24 Urteil vom 23. September 1986 (5/85, EU:C:1986:328, Rn. 39).

    Im Übrigen hat der Gerichtshof im Urteil vom 23. September 1986, AKZO Chemie und AKZO Chemie UK/Kommission (5/85, EU:C:1986:328, Rn. 39), als er auf ein Vorbringen eingegangen ist, mit dem die Nichtveröffentlichung der Entscheidung geltend gemacht wurde, mit der innerhalb der Kommission eine Ermächtigung erteilt wurde, festgestellt, dass die Nichtveröffentlichung der Entscheidung, mit der ein Mitglied der Kommission ermächtigt wurde, nicht bewirkt hatte, dass den Klägerinnen keine Möglichkeit offenstand, die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung und der aufgrund der Ermächtigung getroffenen Entscheidung anzufechten.

  • EuG, 30.11.2009 - T-427/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION, MIT DER DIE RÜCKFORDERUNG

  • EuGH, 26.05.2005 - C-301/02

    Tralli / EZB - Rechtsmittel - Mitarbeiter der Europäischen Zentralbank -

  • EuG, 14.07.1995 - T-275/94

    Groupement des cartes bancaires "CB" gegen Kommission der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-301/02

    Tralli / EZB

  • EuGH, 17.10.1989 - 97/87

    Dow Chemical Ibérica u.a. / Kommission

  • EuGH, 29.04.2004 - C-470/00

    Parlament / Ripa di Meana u.a.

  • EuG, 12.03.2003 - T-254/99

    Maja / Kommission

  • EuG, 06.04.1995 - T-80/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGH, 22.06.2023 - C-513/21

    DI/ EZB - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Personal der Europäischen

  • EuG, 27.04.1995 - T-435/93

    Kriterium der unmittelbaren und individuellen Betroffenheit bei Entscheidungen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2015 - C-583/13

    Deutsche Bahn u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 20 Abs. 4 und Art. 28 der

  • EuG, 26.10.2000 - T-83/99

    Ripa di Meana / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-160/03

    NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST DIE AUSSCHREIBUNG VON EUROJUST

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-199/92

    Hüls AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel -

  • EuG, 02.10.2009 - T-324/05

    Estland / Kommission - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Aufgrund

  • EuG, 08.07.1999 - T-266/97

    Vlaamse Televisie Maatschappij / Kommission

  • EuG, 27.04.1995 - T-442/93

    Genehmigung für eine Beihilferegelung des italienischen Staates zugunsten eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.1997 - C-191/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • EuG, 13.12.1990 - T-113/89

    Nederlandse Associatie van de Farmaceutische Industrie "Nefarma" und Bond van

  • EuG, 13.12.1990 - T-116/89

    Vereniging Prodifarma u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 14.10.2004 - C-238/03

    Maja / Kommission

  • EuG, 30.11.2009 - T-17/05

    France Télécom / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.1987 - 32/86

    Società industrie siderurgiche meccaniche e affini (Sisma) SpA gegen Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.1989 - 62/86

    AKZO Chemie BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel 86 -

  • EuGH, 21.09.1989 - 227/88
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Rechtsprechung
   BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 4/85, VIII ZB 5/85   

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https://dejure.org/1985,7918
BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 4/85, VIII ZB 5/85 (https://dejure.org/1985,7918)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1985 - VIII ZB 4/85, VIII ZB 5/85 (https://dejure.org/1985,7918)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1985 - VIII ZB 4/85, VIII ZB 5/85 (https://dejure.org/1985,7918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablauf der Rechtsmittelfrist für die Einlegung der Berufung mangels Zulassung des die Berufungsschrift einreichenden Rechtsanwalts beim Oberlandesgericht - Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Umfang der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung - Versäumung der Berufungsfrist - Prozeßkostenhilfe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung; Versäumung der Berufungsfrist; Prozeßkostenhilfe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung; Versäumung der Berufungsfrist; Prozeßkostenhilfe

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 1184
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.05.1952 - IV ZR 224/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 4/85
    Die Einlegung der Berufung für den Fall, daß Prozeßkostenhilfe bewilligt wird, läßt sich nicht mit dem Sachverhalt vergleichen, der dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 1952 - IV ZR 224/51 zugrundelag (LM ZPO § 518 Nr. 2).
  • BAG, 22.11.1968 - 1 AZB 31/68

    Einlegung einer Berufung - Armenrecht - Bedingte Berufungseinlegung

    Auszug aus BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 4/85
    Der Rückgriff auf eine im Schriftsatz vom 20. November 1984 möglicherweise zu sehende Berufungseinlegung scheidet schon deshalb aus, weil sie bedingt und damit nach ständiger Rechtsprechung unzulässig wäre (vgl. BGHZ 4, 54; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1960 - IV ZR 140/60, MDR 1961, 398 und Beschluß vom 2. Februar 1972 - IV ZB 88/71, VersR 1972, 490; s. auch BAG in NJW 1969, 446 [BAG 22.11.1968 - 1 AZB 31/68]; BVerwGE 59, 302, 305 f).
  • BGH, 31.01.1978 - VI ZB 7/77

    Beantragung des Armenrechts zur Durchführung der Berufung - Zustellung des

    Auszug aus BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 4/85
    Ein durch Armut des Klägers bestehendes Hindernis an der Einlegung der Berufung war mit der Zustellung des Beschlusses über die Gewährung der Prozeßkostenhilfe am 5. Dezember 1984 behoben; von diesem Zeitpunkt an lief die Zweiwochenfrist des § 234 ZPO (vgl. BGH, Beschluß vom 31. Januar 1978 - VI ZB 7/77, VersR 1978, 449).
  • BGH, 20.11.1951 - IV ZB 68/51

    Bedingte Berufungseinlegung

    Auszug aus BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 4/85
    Der Rückgriff auf eine im Schriftsatz vom 20. November 1984 möglicherweise zu sehende Berufungseinlegung scheidet schon deshalb aus, weil sie bedingt und damit nach ständiger Rechtsprechung unzulässig wäre (vgl. BGHZ 4, 54; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1960 - IV ZR 140/60, MDR 1961, 398 und Beschluß vom 2. Februar 1972 - IV ZB 88/71, VersR 1972, 490; s. auch BAG in NJW 1969, 446 [BAG 22.11.1968 - 1 AZB 31/68]; BVerwGE 59, 302, 305 f).
  • BGH, 02.02.1972 - IV ZB 88/71

    Berufung - Begründung - Ordnungsgemäße Rechtsmitteleinlegung - Erörterung -

    Auszug aus BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 4/85
    Der Rückgriff auf eine im Schriftsatz vom 20. November 1984 möglicherweise zu sehende Berufungseinlegung scheidet schon deshalb aus, weil sie bedingt und damit nach ständiger Rechtsprechung unzulässig wäre (vgl. BGHZ 4, 54; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1960 - IV ZR 140/60, MDR 1961, 398 und Beschluß vom 2. Februar 1972 - IV ZB 88/71, VersR 1972, 490; s. auch BAG in NJW 1969, 446 [BAG 22.11.1968 - 1 AZB 31/68]; BVerwGE 59, 302, 305 f).
  • BGH, 16.12.1960 - IV ZR 140/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 4/85
    Der Rückgriff auf eine im Schriftsatz vom 20. November 1984 möglicherweise zu sehende Berufungseinlegung scheidet schon deshalb aus, weil sie bedingt und damit nach ständiger Rechtsprechung unzulässig wäre (vgl. BGHZ 4, 54; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1960 - IV ZR 140/60, MDR 1961, 398 und Beschluß vom 2. Februar 1972 - IV ZB 88/71, VersR 1972, 490; s. auch BAG in NJW 1969, 446 [BAG 22.11.1968 - 1 AZB 31/68]; BVerwGE 59, 302, 305 f).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79

    Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung -

    Auszug aus BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 4/85
    Der Rückgriff auf eine im Schriftsatz vom 20. November 1984 möglicherweise zu sehende Berufungseinlegung scheidet schon deshalb aus, weil sie bedingt und damit nach ständiger Rechtsprechung unzulässig wäre (vgl. BGHZ 4, 54; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1960 - IV ZR 140/60, MDR 1961, 398 und Beschluß vom 2. Februar 1972 - IV ZB 88/71, VersR 1972, 490; s. auch BAG in NJW 1969, 446 [BAG 22.11.1968 - 1 AZB 31/68]; BVerwGE 59, 302, 305 f).
  • BGH, 16.02.1983 - IVb ZB 7/83

    Zulässigkeit einer von der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe abhängig gemachten

    Auszug aus BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 4/85
    Diese Rechtsprechung ist gerade an dem Fall entwickelt worden, daß - wie hier - die Einlegung der Berufung von der Bewilligung des Armenrechts (jetzt Prozeßkostenhilfe) abhängig gemacht worden ist (vgl. aus jüngster Zeit KG in FamRZ 1981, 484; BGH, Beschluß vom 16. Februar 1983 - IV b ZB 7/83, Leitsatz in Kostenrechtsprechung ZPO § 114 Nr. 54).
  • KG, 09.02.1981 - 18 UF 3525/80
    Auszug aus BGH, 03.07.1985 - VIII ZB 4/85
    Diese Rechtsprechung ist gerade an dem Fall entwickelt worden, daß - wie hier - die Einlegung der Berufung von der Bewilligung des Armenrechts (jetzt Prozeßkostenhilfe) abhängig gemacht worden ist (vgl. aus jüngster Zeit KG in FamRZ 1981, 484; BGH, Beschluß vom 16. Februar 1983 - IV b ZB 7/83, Leitsatz in Kostenrechtsprechung ZPO § 114 Nr. 54).
  • FG Düsseldorf, 27.02.2009 - 3 K 2450/08

    Verfristung der Erhebung einer Anfechtungsklage; Voraussetzung der Gewährung

    Diese sieht das Hindernis i. S. von § 234 Abs. 2 ZPO nur dann als erst mit Ablauf einer Überlegungsfrist von drei bis vier Tagen nach der Bekanntgabe der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag entfallen an, wenn der Prozesskostenhilfeantrag vollständig abgelehnt wurde, nicht dagegen bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe, weil die Prüfung der Frage, ob der Rechtsstreit trotz der Versagung der Prozesskostenhilfe auf eigene Kosten durchgeführt werden soll, wegen des damit verbundenen offensichtlichen Risikos eine gründlichere und daher auch zeitaufwändigere Beurteilung der Erfolgsaussicht erfordert als der Entschluss, nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe und daher nach wesentlicher Verringerung der Gefahr einer Kostenbelastung das Rechtsmittel einzulegen (vgl. BGH-Beschlüsse vom 31. Januar 1978 VI ZB 7/77, NJW 1978, 1920; vom 28. November 1984 IVb ZB 119/84, NJW 1986, 257, und vom 3. Juli 1985 VIII ZB 4/85, VIII ZB 5/85, Versicherungsrecht 1985, 1184; Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, 27. Aufl., § 234 Rn. 7 f.).
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Rechtsprechung
   BFH, 23.04.1985 - VIII K 1-2, 5/85, VIII K 1/85, VIII K 2/85, VIII K 5/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,13251
BFH, 23.04.1985 - VIII K 1-2, 5/85, VIII K 1/85, VIII K 2/85, VIII K 5/85 (https://dejure.org/1985,13251)
BFH, Entscheidung vom 23.04.1985 - VIII K 1-2, 5/85, VIII K 1/85, VIII K 2/85, VIII K 5/85 (https://dejure.org/1985,13251)
BFH, Entscheidung vom 23. April 1985 - VIII K 1-2, 5/85, VIII K 1/85, VIII K 2/85, VIII K 5/85 (https://dejure.org/1985,13251)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Vertretung jedes Beteiligten durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vor dem Bundesfinanzhof (BFH)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 17.09.1976 - VI K 1/76

    Vertretungszwang - Wiederaufnahmeklage

    Auszug aus BFH, 23.04.1985 - VIII K 1/85
    Der Vertretungszwang besteht auch für eine beim BFH zu erhebende Wiederaufnahmeklage (vgl. BFH-Urteil vom 17. September 1976 VI K 1/76, BFHE 122, 1, BStBl II 1977, 501).
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Rechtsprechung
   RG, 08.04.1885 - Rep. I. 5/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1885,189
RG, 08.04.1885 - Rep. I. 5/85 (https://dejure.org/1885,189)
RG, Entscheidung vom 08.04.1885 - Rep. I. 5/85 (https://dejure.org/1885,189)
RG, Entscheidung vom 08. April 1885 - Rep. I. 5/85 (https://dejure.org/1885,189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Rechtliche Bedeutung des in den Entscheidungsgründen eines nach Maßgabe des §. 276 C.P.O. erlassenen, den Klaganspruch seinem Grunde nach zuerkennenden Zwischenurteiles enthaltenen Ausspruches, daß eine gewisse Einrede zu einem näher bezeichneten Betrage unbegründet, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Bedeutung eines Zwischenurteils; Bindung des Berufungsgerichts an die Anträge der Parteien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 14, 355
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 27.11.2013 - 4 U 137/13

    Nachverteilungsanordnung im Verbraucherinsolvenzverfahren: Gerichtliche

    Die Zulassung ist auch nicht mangels Beschwer der Parteien entbehrlich, denn selbst dann, wenn eine Partei - wie hier die Beklagte - selbst einen Antrag auf Aufhebung und Zurückverweisung gestellt hat, ist sie dadurch, dass die primär begehrte Sachentscheidung (hier: Zurückweisung der Berufung des Klägers) nicht ergeht, beschwert (so schon RGZ 14, 355, 356 f.; ferner BGH NJW 1965, 441).
  • BGH, 02.12.1964 - VIII ZR 260/63
    Sie ist deshalb durch das Urteil materiell beschwert (vgl. RGZ 14, 355, 356; RGJW 1899, 179 Nr. 14).
  • BGH, 25.05.1964 - VII ZR 246/62

    Rechtsmittel

    Es stand im pflichtmäßigen Ermessen des Berufungsgerichts, abschließend zu entscheiden oder sich auf ein Grundurteil zu beschränken, soweit jeweils die Voraussetzungen dafür gegeben waren (RGZ 14, 355, 357; RG JW 1910, 945, Nr. 26; Stein-Jonas ZPO 18. Aufl. § 304 II 1).
  • KG, 25.06.1982 - 1 W 955/82

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsermächtigung nach erfolgloser

    Dazu gehören nicht von Amts wegen zu beachtende Verfahrensregeln, wozu die Grundsätze über die Zurückverweisung einer Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges zu rechnen sind; denn keine Partei hat die Rechtsmacht, die gesetzlich festgelegten Gründe für eine solche Zurückverweisung zu erweitern (RGZ 14, 355/357; 22, 391/393; BGH NJW 1975, 1785 - MDR 1975, 915; BSozG NJW 1956, 1494).
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Rechtsprechung
   FG Saarland, 11.06.1986 - I 5/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,24255
FG Saarland, 11.06.1986 - I 5/85 (https://dejure.org/1986,24255)
FG Saarland, Entscheidung vom 11.06.1986 - I 5/85 (https://dejure.org/1986,24255)
FG Saarland, Entscheidung vom 11. Juni 1986 - I 5/85 (https://dejure.org/1986,24255)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1986 - 5/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,12704
Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1986 - 5/85 (https://dejure.org/1986,12704)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.06.1986 - 5/85 (https://dejure.org/1986,12704)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Juni 1986 - 5/85 (https://dejure.org/1986,12704)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    AKZO Chemie BV und AKZO Chemie UK Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Nachprüfungen der Kommission

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.06.1980 - 136/79

    National Panasonic / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1986 - 5/85
    Lediglich aus der Bestimmung des Artikels 14 Absatz 2 letzter Satz der Verordnung Nr. 17, die für einfache Nachprüfungen die rechtzeitige Unterrichtung der Behörden des Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet die Nachprüfung vorgenommen werden soll, anordnet, läßt sich schließen, daß auch bei einer verpflichtenden Nachprüfung die Anhörung der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats rechtzeitig zu er- 10 - Vgl. das Urteil vom 26. Juni 1980 in der Rechtssache 136/79, National Panasonic (UK) Limited/Kommission, Slg. 1980, 2033.

    Daß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung Nr. 17 diesen zugegebenermaßen sehr weit reichenden Einschränkungsmöglichkeiten entspricht, hat der Gerichtshof in seinem bereits zitierten Urteil vom 27. Juni 1980 in der Rechtssache 136/79 festgestellt.

  • EuGH, 25.10.1977 - 26/76

    Metro / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1986 - 5/85
    11 - Vgl. die Urteile des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, und vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045.
  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1986 - 5/85
    Ob aber eine derartige Rechtsbeeinträchtigung vorgelegen hat und ob sie sich ausgewirkt hat, dies wäre im Rahmen desjenigen Verfahrens zu prüfen, welches sich mit der Endentscheidung der Beklagten über das Wettbewerbsverhalten der Klägerinnen beschäftigt: dem Verfahren in der Rechtssache 62/86.
  • EuGH, 11.10.1983 - 210/81

    Demo-Studio Schmidt

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1986 - 5/85
    11 - Vgl. die Urteile des Gerichtshofes vom 25. Oktober 1977 in der Rechtssache 26/76, Metro/Kommission, Slg. 1977, 1875, und vom 11. Oktober 1983 in der Rechtssache 210/81, Demo-Studio Schmidt/Kommission, Slg. 1983, 3045.
  • EuGH, 11.11.1981 - 60/81

    IBM / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1986 - 5/85
    1963, S. 2268.9 - Urteil vom 11. November 1981 in der Rechtssache 60/81, IBM/Kommission, Slg. 1981, 2639.
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