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   LG Berlin, 21.10.2011 - 50 S 143/10   

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https://dejure.org/2011,5848
LG Berlin, 21.10.2011 - 50 S 143/10 (https://dejure.org/2011,5848)
LG Berlin, Entscheidung vom 21.10.2011 - 50 S 143/10 (https://dejure.org/2011,5848)
LG Berlin, Entscheidung vom 21. Oktober 2011 - 50 S 143/10 (https://dejure.org/2011,5848)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kostenhinweis bei live2gether.de nicht ausreichend deutlich / Keine Zahlpflicht des Nutzers

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 155 BGB, § 305c BGB
    Abonnementvertrag; AGB: Erkennbarkeit der Kostenpflicht eines im Internet zu schließenden Vertrages; überraschende Klausel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Vertragsrecht - "Überraschende" Entgeltpflicht-Klausel im Fließtext

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Webseiten: Entgeltklausel versteckt in AGB werden kein Vertragsbestandteil

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Abofalle live2gether.de - keine Zahlungspflicht des Nutzers, da kein gültiger Vertrag

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kundenfang durch versteckte Entgeltpflicht bei Internetangebot

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    WG-Vermittlung im Internet - Hinweis auf Abokosten war im Fließtext der Website gut versteckt: Nutzerin muss nicht zahlen

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Versteckte Entgeltklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ungewollte kostenpflichtige Anmeldung für eine Internetseite: Kein Anspruch auf jährliches Entgelt wegen versteckter Kostenpflicht - Versteckte Kostenpflicht begründet Unwirksamkeit des Abonnementvertrags

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1157
  • NJW-RR 2012, 424
  • NZM 2012, 438
  • MMR 2012, 95
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 08.02.2011 - 15 O 268/10

    Versteckte Zusatzkosten für Internetdienstleistung

    Auszug aus LG Berlin, 21.10.2011 - 50 S 143/10
    Mit Urteil vom 8. Februar 2011 - 15 O 268/10 - hat das Landgericht Berlin, Zivilkammer 15, die Klägerin unter anderem verurteilt, es zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen Verbrauchern im Internet die entgeltliche Nutzung einer Datenbank unter anderem für Mitbewohnersuche anzubieten bzw. anbieten zu lassen, ohne den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar anzugeben - insbesondere wie auch im hier zu entscheidenden Fall auf www.....de geschehen.

    Diese Kästchen wirken durch die Gestaltung ihrerseits auffällig und suggerieren durch die abnehmende Wichtigkeit der anzuklickenden Informationen, dass der folgende grau hinterlegte Text, in dem es zunächst auch nur um die Erklärung für die Datenabfrage geht, nur weitere übliche Hinweise enthält (siehe dazu Landgericht Berlin, Urteil vom 8. Februar 2011 - 15 O 268/10).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2008 - 6 U 186/07

    Internet: Verstoß gegen die Preisangabeverordnung im Internetauftritt durch

    Auszug aus LG Berlin, 21.10.2011 - 50 S 143/10
    Weder die Abfrage der Daten noch der Hinweis auf AGB führen dazu, dass der Durchschnittsverbraucher erkennt, eine Vergütungsverpflichtung einzugehen, schon gar nicht eine zwölfmonatige Vertragsbindung mit einer nicht unerheblichen Zahlungspflicht (siehe OLG Frankfurt VuR 2009, 151, Rn. 37-40, zitiert nach juris).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 29.07.2010 - 4 C 39/10
    Auszug aus LG Berlin, 21.10.2011 - 50 S 143/10
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. Juli 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lichtenberg - 4 C 39/10 - geändert und die Klage abgewiesen.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 05.03.2010 - 206 C 541/09
    Auszug aus LG Berlin, 21.10.2011 - 50 S 143/10
    Damit konnte die Klägerin nicht davon ausgehen, dass die Kostenpflichtigkeit vom Willen der Beklagten umfasst war (vergleiche Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 5.3.2010 - 206 C 541/09).
  • BGH, 26.07.2012 - VII ZR 262/11

    Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in ein Internet - Branchenverzeichnis

    Dementsprechend haben die Berufungsgerichte in vergleichbaren Fallgestaltungen entschieden, dass Entgeltklauseln, die nach der drucktechnischen Gestaltung eines Formulars so unauffällig in das Gesamtbild eingefügt sind, dass sie von dem Vertragspartner des Verwenders nicht vermutet werden, nach § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil werden (LG Rostock, NJW-RR 2008, 1450; LG Flensburg, NJOZ 2011, 1173 mit Anmerkung Schöttler, jurisPR-ITR 14/2011 Anm. 4; zu "versteckten" Entgeltklauseln siehe auch LG Saarbrücken, NJW-RR 2002, 915; LG Düsseldorf, NJOZ 2009, 391; LG Berlin, NJW-RR 2012, 424).
  • AG Minden, 19.12.2012 - 22 C 463/12

    Überraschende Verlängerungsklausel in den AGB eines Online Immobilienportals

    Der Vertragspartner der Klägerin muss bei dieser Bildgestaltung nicht damit rechnen, dass sich unterhalb der Fußnoten-Anmerkungen und noch unterhalb des Buttons "zurück" Informationen über die Vertragsdauer befinden (vgl. LG Berlin, Urteil vom 21.10.2011, AZ 50 S 143/10).
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