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   ArbG Berlin, 29.03.2011 - 50 Ca 13388/10   

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https://dejure.org/2011,19504
ArbG Berlin, 29.03.2011 - 50 Ca 13388/10 (https://dejure.org/2011,19504)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 29.03.2011 - 50 Ca 13388/10 (https://dejure.org/2011,19504)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 29. März 2011 - 50 Ca 13388/10 (https://dejure.org/2011,19504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Das Herstellen von Betäubungsmitteln rechtfertigt die Kündigung eines öffentlichen Bediensteten

  • hensche.de

    Betäubungsmittelgesetz, Kündigung, Polizist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Kündigung eines Polizeiangestellten wegen des Verdachts eines außerdienstlichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Polizeidienst und Drogenbesitz beißen sich

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2007 - 6 Sa 1726/06

    Kündigung wegen Verdachts außerdienstlichen Drogenkonsums einer Wachpolizistin

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.03.2011 - 50 Ca 13388/10
    Es ist ohne weiteres erkennbar, dass die Polizei erhebliche Straftaten in Form von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ihrer Angestellten auch in deren Freizeit nicht hinnehmen kann (s. zur Entbehrlichkeit einer Abmahnung im Falle des Verdachtes des Drogenbesitzes einer angestellten Wachpolizistin selbst bei einer geringen Menge LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.1.2007, 6 Sa 1726/06, juris, Rn. 33).

    Mitarbeiter der Polizei, die öffentlich auftreten, privat keine erheblichen Straftaten begehen, sondern dass dies für die Polizei als Dienstbehörde insgesamt gilt (s. entsprechend auch LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.1.2007, 6 Sa 1726/06, juris, Rn. 33).

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.03.2011 - 50 Ca 13388/10
    Mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist davon auszugehen, dass nicht nur eine erwiesene Pflichtverletzung, sondern bereits der Verdacht einer strafbaren Handlung ein Kündigungsgrund sein kann, wobei eine Verdachtskündigung nur in Betracht, wenn dringende, auf objektiven Tatsachen beruhende schwerwiegende Verdachtsmomente vorliegen und diese geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen bei einem verständigen und gerecht abwägenden Arbeitgeber zu zerstören und der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG, Urt. v. 27.11.2008, 2 AZR 98/07, AP Nr. 90 zu § 1 KSchG 1969 m.umf.Nw. zur st. Rspr.).

    beteiligt hat (BAG, Urt. v. 27.11.2008, 2 AZR 98/07, 2 AZR 98/07, AP Nr. 90 zu § 1 KSchG 1969, Rn. 31 m.w.N.).

  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.03.2011 - 50 Ca 13388/10
    Zwar kann dieser Maßstab nach den Neuregelungen des TV-L ohne entsprechende Regelung nicht ohne weiteres herangezogen werden (s. hierzu BAG, Urt. v. 10.9.2011, 2 AZR 257/08, AP Nr. 60 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, allerdings unter Hinweis darauf, dass Straftaten eines im öffentlichen Dienst mit hoheitlichen Aufgaben betrauten Arbeitnehmers grundsätzlich auch dann zu einem Eignungsmangel führen können, wenn sie außerdienstlich begangen wurden und es an einem unmittelbaren Bezug zum Arbeitsverhältnis fehlt).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.03.2011 - 50 Ca 13388/10
    Entbehrlich ist eine Abmahnung jedoch, wenn eine Verhaltensänderung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist, und eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 10.6.2010, 2 AZR 541/09, EzA § 626 BGB 2002 Nr. 32, Rn. 37 m.w.N.).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Berlin, 29.03.2011 - 50 Ca 13388/10
    Vielmehr kommt es, da sie als Repräsentanten des Staates gegenüber der Öffentlichkeit auftreten - abhängig von der konkreten Dienstfunktion - auch auf ihr Ansehen in der Öffentlichkeit an (BAG, Urt. v. 21.6.2001, 2 AZR 325/00, AP Nr. 5 zu § 54 BAT, Rn. 17 m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 19 Sa 1075/11

    Ordentliche Kündigung eines Wachpolizisten wegen Straftat

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.03.2011 - 50 Ca 13388/10 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.03.2011 - 50 Ca 13388/10 - abzuändern und.

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