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   Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1969 - 50/69 R   

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Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1969 - 50/69 R (https://dejure.org/1969,8984)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.10.1969 - 50/69 R (https://dejure.org/1969,8984)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1969 - 50/69 R (https://dejure.org/1969,8984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 399 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • EuG, 30.06.1999 - T-13/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Ausschlaggebend für das Vorliegen eines nicht wiedergutzumachenden Schadens sei, daß die Stellung der Antragstellerin nicht rückwirkend geschützt werden könne, falls sie in der Hauptsache obsiegen sollte (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 28. November 1967 in der Rechtssache 29/66 R, Gutmann/Kommission der EAG, Slg. 1967, 326); mit dem Antrag auf einstweilige Anordnung solle verhindert werden, daß das Urteil in der Hauptsache durch den Zeitablauf sinnlos werde und ein nicht wiedergutzumachender Schaden zugefügt werde (Beschluß des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1969 in der Rechtssache 50/69 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1969, 449).
  • EuG, 23.05.2016 - T-754/14

    Efler u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Institutionelles Recht -

    Der Eilrichter würde auf diese Weise eine Maßnahme anordnen, die selbst die rein kassatorischen Zuständigkeiten des Gerichts im Verfahren zur Hauptsache überstiege, und somit de facto eine Entscheidung treffen, die allein der Exekutive zustünde (vgl. Beschlüsse vom 5. Oktober 1969, Deutschland/Kommission, 50/69 R, EU:C:1969:42, S. 451, und vom 16. Januar 2004, Arizona Chemical u. a./Kommission, T-369/03 R, EU:T:2004:9, Rn. 67).
  • EuGH, 28.09.2023 - C-564/23

    Rat/ Mazepin

    Um einen solchen Schutz zu gewährleisten, wäre der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter somit zur Entscheidung über Fragen gezwungen, zu denen sich das betreffende Organ noch nicht äußern konnte, was zur Folge hätte, dass der Erörterung der sachlichen Probleme vorgegriffen würde und die verschiedenen Phasen des Verwaltungs- und des gerichtlichen Verfahrens durcheinandergebracht würden (vgl. entsprechend Urteil vom 11. November 1981, 1BM/Kommission, 60/81, EU:C:1981:264, Rn. 20), obwohl es nicht Sache dieses Gerichts ist, sich an die Stelle dieses Organs zu setzen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 5. Oktober 1969, Deutschland/Kommission, 50/69 R, EU:C:1969:42, S. 451).
  • EuGH, 31.03.1982 - 43/82

    VBVB und VBBB / Kommission

    Die Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung, durch die die Anwendung der Ausnahmevorschrift des Artikels 85 Absatz 3 abgelehnt werde, um die es im vorliegenden Fall gehe, dürfe nämlich nicht mit der Gewährung einer beantragten Ermächtigung verwechselt werden, um die es in der Rechtssache 50/69 (Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Slg. 1969, 449) gegangen sei.
  • EuG, 11.07.2002 - T-107/01

    Lormines / Kommission

    Jedenfalls könne die Aussetzung des Vollzugs solcher Entscheidungen nicht der Gewährung des von ihr verweigerten Akts gleichkommen (vgl. in diesem Sinne Beschluss des Gerichtshofes vom 5. Oktober 1969 in der Rechtssache 50/69 R, Deutschland/Kommission, Slg. 1969, 449, 450 f.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1973 - 43/72

    Merkur Außenhandel-GmbH & Co. KG gegen Kommission der Europäischen

    - Beschluß vom 5. Oktober 1969 - Bundesrepublik/Kommission, 50/69 R - Slg. 1969, 449.
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