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   FG Berlin, 21.05.1974 - V 49 - 50/73, V 49/73, V 50/73   

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FG Berlin, 21.05.1974 - V 49 - 50/73, V 49/73, V 50/73 (https://dejure.org/1974,9613)
FG Berlin, Entscheidung vom 21.05.1974 - V 49 - 50/73, V 49/73, V 50/73 (https://dejure.org/1974,9613)
FG Berlin, Entscheidung vom 21. Mai 1974 - V 49 - 50/73, V 49/73, V 50/73 (https://dejure.org/1974,9613)
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Wird zitiert von ... (76)

  • EuGH, 16.12.1975 - 40/73

    Suiker Unie u.a. / Kommission

    9.48/73: SOCIÉTÉ ANONYME SUCRES ET DENRÉES, mit Sitz in Paris, vertreten durch die geschäftsführenden Mitglieder ihres Verwaltungsrates, die Herren Varsano, Roboh und Coriat, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Jacques Lassier, zugelassen bei der Cour d'appel Paris, und Jean-Denis Bredin, zugelassen bei der Cour d'appel Paris, 10.50/73: SOCIETÀ SADAM S.P.A., mit Sitz in Bologna, vertreten durch ihren Präsidenten Dr. Angelo Maccaferri, Prozeßbevollmächtigter: Professor und Rechtsanwalt Giorgio Bernini, zugelassen in Bologna, 11.54/73: SÜDDEUTSCHE ZUCKER-AKTIENGESELLSCHAFT, mit Sitz in Mannheim, vertreten durch ihren Vorstand, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres.

    - der Klägerinnen in den Rechtssachen 40/73, 43/73, 44/73, 47/73, 48/73, 50/73 und 114/73: Rechtsanwalt Ernest Arendt, Luxemburg, Postfach 39, - der Klägerinnen in den Rechtssachen 41/73, 54/73 und 55/73: Rechtsanwalt Georges Reuter, Luxemburg 1, avenue de l'Arsenal, - der Klägerinnen in den Rechtssachen 42/73, 45/73 und 46/73: Rechtsanwalt Alex Bonn, Luxemburg, 22, côte d'Eich,.

    in den Rechtssachen 41/73, 43 bis 48/73, 50/73, 111/73, 113 und 114/73, soweit es darin um den Vorwurf der Abschirmung des italienischen Marktes im Wege aufeinander abgestimmter Verhaltensweisen geht, unterstützt durch: Unione nazionale consumatori, mit Sitz in Rom, vertreten durch ihren Präsidenten, Herrn Oddone Fantini, und ihren Generalsekretär, Herrn Vincenzo Dona, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Giovanni Maria Ubertazzi und Fausto Capelli, zugelassen in Mailand, Zustellungsbevollmächtigter: Rechtsanwalt Louis Schütz, Luxemburg, 83, boulevard Grande-Duchesse Charlotte, Streithelferin,.

    - Verfahrensablauf Die Klägerin SADAM (Rechtssache 50/73) hat am 23. Mai 1973 beim Gerichtshof beantragt, den Vollzug der angefochtenen Entscheidung auszusetzen.

    Durch Beschluß vom 11. Dezember 1973 hat der Gerichtshof die Unione Nazionale Consumatori, eine italienische Verbrauchervereinigung mit Sitz in Rom, in den Rechtssachen 41/73, 43 bis 48/73, 50/73, 111/73, 113/73 und 114/73 als Streithelferin zugelassen, soweit sie mit ihrem Beitritt erstrebt, die Kommission im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Abschirmung, des italienischen Marktes zu unterstützen.

    Die Unione, Streithelferin, beantragt, die Klagen 41/73, 43 bis 48/73, 50/73, 111/73, 113/73 und 114/73 abzuweisen, soweit es um den Vorwurf der Abschirmung des italienischen Marktes geht, und die in diesen Verfahren beteiligten Klägerinnen zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    92 Wurde eine Zuwiderhandlung von mehreren Personen begangen, so ist die relative Schwere der Beteiligung jeder von ihnen zu prüfen (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1975 in den Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnrn.
  • EuGH, 18.06.1998 - C-35/96

    Kommission / Italien

    Außerdem übernehmen sie die mit der Ausübung dieser Tätigkeit verbundenen finanziellen Risiken (Urteil vom 16. Dezember 1975 in den verbundenen Rechtssachen 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Suiker Unie u. a./Kommission, Slg. 1975, 1663, Randnr. 541).
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