Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 21.09.1988 | Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1988

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86, 1 BvL 50/87, 1 BvR 873/90, 1 BvR 761/91   

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BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86, 1 BvL 50/87, 1 BvR 873/90, 1 BvR 761/91 (https://dejure.org/1992,7)
BVerfG, Entscheidung vom 07.07.1992 - 1 BvL 51/86, 1 BvL 50/87, 1 BvR 873/90, 1 BvR 761/91 (https://dejure.org/1992,7)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Juli 1992 - 1 BvL 51/86, 1 BvL 50/87, 1 BvR 873/90, 1 BvR 761/91 (https://dejure.org/1992,7)
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Trümmerfrauen

Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG;

Art. 74 Nr. 7, 12 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Trümmerfrauen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen zur Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hinterbliebenen- und Erziehungszeiten - Gleichheitssatz - Rentenversicherung - Ausgleich von Fehlzeiten - Kindererziehungszeiten - Gesetzgebungskompetenz

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 87, 1
  • NJW 1992, 2213
  • NZS 1992, 25
  • FamRZ 1992, 1038
  • BB 1992, 1430
 
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Wird zitiert von ... (1116)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
    Die in beiden Vorlagen nur hilfsweise zur Prüfung gestellten Vorschriften des KLG , soweit sie für Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 eine Leistung für Kindererziehung nicht schon vom 1. Januar 1986 an vorsehen, sind wegen des inneren Zusammenhangs mit den in erster Linie vorgelegten Normen des HEZG in die verfassungsrechtliche Prüfung einzubeziehen (vgl. BVerfGE 12, 151 [163]; 66, 214 [222]; 75, 40 [56]; 82, 60 [83 ff.]).

    Darüber hinaus enthält Art. 6 Abs. 1 GG eine "wertentscheidende Grundsatznorm", die für den Staat die Pflicht begründet, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 [76]; 82, 60 [81]; st. Rspr.).

    Allerdings ist der Staat nicht gehalten, jegliche die Familie treffende Belastung auszugleichen oder jeden Unterhaltspflichtigen zu entlasten (vgl. BVerfGE 82, 60 [81] m.w.N.).

    Insoweit besteht vielmehr grundsätzlich Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 39, 316 [326]; 82, 60 [81] m.w.N.).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
    Der weit gefaßte verfassungsrechtliche Begriff der Sozialversicherung (vgl. BVerfGE 75, 108 [146 f.] m.w.N.; st. Rspr.) erlaubt es, neue Sozialleistungen in deren Gesamtsystem einzubeziehen, wenn diese in ihren wesentlichen Strukturelementen, insbesondere in der organisatorischen Durchführung und hinsichtlich der abzudeckenden Risiken, dem Bild entsprechen, das durch die klassische Sozialversicherung geprägt ist.

    Entscheidend ist ein Verständnis der Sozialversicherung im Sinne der "gemeinsamen Deckung eines möglichen, in seiner Gesamtheit schätzbaren Bedarfs durch Verteilung auf eine organisierte Vielheit" (BVerfGE 75, 108 [146]).

    Träger der Sozialversicherung sind selbständige Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ihre Mittel durch Beiträge der Betroffenen aufbringen (vgl. BVerfGE 11, 105 [111 ff.]; 75, 108 [146] m.w.N.; st. Rspr.).

    Die Wahl des Zeitpunkts muß sich allerdings am gegebenen Sachverhalt orientieren (BVerfGE 75, 108 [157]).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
    Die in beiden Vorlagen nur hilfsweise zur Prüfung gestellten Vorschriften des KLG , soweit sie für Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921 eine Leistung für Kindererziehung nicht schon vom 1. Januar 1986 an vorsehen, sind wegen des inneren Zusammenhangs mit den in erster Linie vorgelegten Normen des HEZG in die verfassungsrechtliche Prüfung einzubeziehen (vgl. BVerfGE 12, 151 [163]; 66, 214 [222]; 75, 40 [56]; 82, 60 [83 ff.]).

    Finanzielle Erwägungen sind gerade bei Leistungsgesetzen zulässig (vgl. BVerfGE 75, 40 [72] m.w.N.).

    Der Gesetzgeber hätte sonst nur die Möglichkeit gehabt, die begrenzten öffentlichen Mittel nach dem "Gießkannenprinzip" zu verteilen (vgl. BVerfGE 75, 40 [72] m.w.N.).

  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
    Dieses Gesetz ging auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Witwerrente (BVerfGE 39, 169 ) zurück, mit der dem Gesetzgeber eine Neuordnung der Hinterbliebenenrenten aufgegeben worden war.

    Die zweite Witwerrentenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 39, 169 ) hätte eine Berücksichtigung dieser Entwicklung nahegelegt.

    Diese Auffassung läßt eine Fehleinschätzung nicht erkennen (vgl. auch BVerfGE 39, 169 [187 f.]).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
    Als Freiheitsrecht verpflichtet Art. 6 Abs. 1 GG den Staat, Eingriffe in die Familie zu unterlassen (vgl. BVerfGE 6, 55 [76]; 80, 81 [92]).

    Darüber hinaus enthält Art. 6 Abs. 1 GG eine "wertentscheidende Grundsatznorm", die für den Staat die Pflicht begründet, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern (vgl. BVerfGE 6, 55 [76]; 82, 60 [81]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
    Aber es handelt sich hierbei um eine Härte, die einer Stichtagsregelung notwendigerweise anhaftet und deswegen hingenommen werden muß (vgl. BVerfGE 3, 58 [148]; 49, 260 [275]; 80, 297 [311]).

    Allerdings ist zu prüfen, ob der Gesetzgeber den ihm zukommenden Gestaltungsfreiraum in sachgerechter Weise genutzt, ob er die für die zeitliche Anknüpfung in Betracht kommenden Faktoren hinreichend gewürdigt hat und ob sich die gefundene Lösung im Hinblick auf den gegebenen Sachverhalt und das System der Gesamtregelung durch sachliche Gründe rechtfertigen läßt oder als willkürlich erscheint (vgl. BVerfGE 44, 1 [21 f.]; 80, 297 [311]).

  • Drs-Bund, 21.06.1991 - BT-Drs 12/837
    Auszug aus BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
    Nach einem vom Bundestag angenommenen Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und F.D.P. vom 21. Juni 1991 (BTDrucks. 12/837) soll die Zeit bis zum Auslaufen der Bestandsschutzregelungen im Rahmen des RÜG dazu genutzt werden, die Alterssicherung der Frauen in der leistungsbezogenen Rentenversicherung zu verbessern.

    Daß mit dieser Reform, die erst in fernerer Zukunft zu erhöhten Altersrenten führt, die Bemühungen um einen weiteren Ausgleich nicht abgeschlossen sein sollen, zeigt der vom Bundestag angenommene Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und F.D.P. vom 21. Juni 1991 (BTDrucks. 12/837), demzufolge die Zeit bis zum Auslaufen der Bestandsschutzregelungen im Rahmen des RÜG dazu genutzt werden soll, gerade die Alterssicherung der Frauen in der leistungsbezogenen Rentenversicherung zu verbessern.

  • BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72

    Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
    Insoweit besteht vielmehr grundsätzlich Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 39, 316 [326]; 82, 60 [81] m.w.N.).
  • BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62

    Sozialversicherung

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
    Differenziert der Gesetzgeber zum Nachteil der Familie, so ist der besondere Schutz zu beachten, den der Staat nach Art. 6 Abs. 1 GG der Familie schuldet (vgl. BVerfGE 18, 257 [269]; 67, 186 [195 f.]).
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

    Auszug aus BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
    Differenziert der Gesetzgeber zum Nachteil der Familie, so ist der besondere Schutz zu beachten, den der Staat nach Art. 6 Abs. 1 GG der Familie schuldet (vgl. BVerfGE 18, 257 [269]; 67, 186 [195 f.]).
  • BVerfG, 01.06.1965 - 2 BvR 616/63

    Vorrang der verfassungskonformen Auslegung vor ihrer Nichtigerklärung

  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85

    Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80

    Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

  • Drs-Bund, 07.03.1989 - BT-Drs 11/4124
  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

  • SG Detmold, 25.08.1987 - S 13 An 26/87
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Den Ausführungen hierzu im Urteil des Ersten Senats vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86, 50/87 und 1 BvR 873/90, 761/91 (Umdruck S. 55 f. - BVerfGE 87, 1 ff.) tritt der Senat bei.
  • BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12

    Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für

    Dementsprechend kann der Steuergesetzgeber auf die Mittel des Steuerpflichtigen, die dessen eigener existenzsichernder Berufsausbildung dienen, jedenfalls ebenso wenig zugreifen, wie auf die Mittel, die zur Pflege und Erziehung der Kinder des Steuerpflichtigen unerlässlich sind; denn in beiden Fällen handelt es sich um keine Mittel des Steuerpflichtigen, die zur Befriedigung beliebiger Bedürfnisse eingesetzt werden (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 29. Mai 1990  1 BvL 20/84, 1 BvL 26/84, 1 BvL 4/86, BVerfGE 82, 60, , BStBl II 1990, 653; vom 8. Oktober 1991  1 BvL 50/86, BVerfGE 84, 348, ; BVerfG-Urteil vom 7. Juli 1992  1 BvL 51/86, 1 BvL 50/87, 1 BvR 873/90, 1 BvR 761/91, BVerfGE 87, 1, ; BVerfG-Beschluss vom 25. September 1992  2 BvL 5/91, 2 BvL 8/91, 2 BvL 14/91, BVerfGE 87, 153, , BStBl II 1993, 413).
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

    Die Frage der Bemessung der Anzahl verfügbarer Ausbildungsplätze obliegt der Entscheidung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers, der bei seiner Haushaltswirtschaft neben den Grundrechten der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auch andere Gemeinwohlbelange berücksichtigt (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 75, 40 ; 87, 1 ; 90, 107 ; 97, 332 ; 103, 242 ; 105, 73 ; 112, 50 ).
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Rechtsprechung
   EuGH, 21.09.1988 - 50/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,494
EuGH, 21.09.1988 - 50/87 (https://dejure.org/1988,494)
EuGH, Entscheidung vom 21.09.1988 - 50/87 (https://dejure.org/1988,494)
EuGH, Entscheidung vom 21. September 1988 - 50/87 (https://dejure.org/1988,494)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Richtlinie 77/388 des Rates, Artikel 17 bis 20
    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Den Steuerpflichtigen verliehenes Recht - Einschränkungen - Notwendigkeit einer ausdrücklichen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung - Regelung, die das Recht auf Abzug der ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Einschränkung des Rechts auf Abzug der als Vorsteuer entrichteten Mehrwertsteuer bei Entstehung des Anspruchs auf die abziehbare Steuer; Sondervorschriften betreffend den Abzug der für vermietete Grundstücke entrichteten Mehrwertsteuer bei von ihnen erworbene oder ...

  • Judicialis

    Sechste Richtlinie 77/388/EWG vom 17. Mai 1977 Art. 17; ; EWG-Vertrag Art. 169 Abs. 1; ; Sechste Richtlinie Art. 13 Teil C Buchst. a; ; Sechste Richtlinie Art. 4 Abs. 1; ; Richtlin... ie 67/227 vom 11. April 1967 Art. 2

  • rechtsportal.de

    Steuerrecht - Harmonisierung - Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Den Steuerpflichtigen verliehenes Recht - Einschränkungen - Notwendigkeit einer ausdrücklichen gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung - Regelung, die das Recht auf Abzug der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 17 bis 20 der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 - Einschränkung des Rechts auf Abzug der Mehrwertsteuer für vermietete Grundstücke.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.02.1985 - 268/83

    Rompelman / Minister van Financiën

    Auszug aus EuGH, 21.09.1988 - 50/87
    Februar 1985 in der Rechtssache 268/83 ( Rompelman, Slg . 1985, 655 ) ausgeführt hat, ist aus den angeführten Merkmalen der Mehrwertsteuer abzuleiten, daß der Unternehmer durch die Regelung über den Vorsteuerabzug vollständig von der im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer entlastet werden soll .
  • BFH, 05.06.2014 - XI R 31/09

    EuGH-Vorlage zu Fragen der Bestimmung der abziehbaren Vorsteuerbeträge aus

    die Nutzung eines Investitionsguts für eine unentgeltliche Zuwendung statt einer wirtschaftlichen Tätigkeit (EuGH-Urteil vom 21. September 1988  50/87 --Kommission/ Frankreich--, Slg. 1988, 4797, HFR 1990, 275, Rz 21),.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-255/02

    Halifax u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 2 Nummer 1, 4 Absätze 1

    12 - Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83 (Rompelman, Slg. 1985, 655, Randnr. 19) und vom 21. September 1988 in der Rechtssache 50/87 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4797, Randnr. 15).

    Siehe auch Urteile vom 12. September 2000 in der Rechtssache C-408/97 (Kommission/Niederlande, Slg. 2000, I-6417, Randnr. 25), in der Rechtssache C-260/98 (Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-6537, Randnr. 26), in der Rechtssache C-359/97 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2000, I-6355, Randnr. 41), in der Rechtssache C-358/97 (Kommission/Irland, Slg. 2000, I-6301, Randnr. 29) und in der Rechtssache C-276/97 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-6251, Randnr. 31).

    74 - Urteile in der Rechtssache C-50/87 (Kommission/Frankreich, Randnr. 22), vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-97/90 (Lennartz, Slg. 1991, I-3795, Randnr. 35) und vom 20. Januar 2005 in der Rechtssache C-412/03 (Hotel Skandic Gåsabäck, Slg. 2005, I-00000, Randnr. 26).

    91 - So entschieden in den Urteilen Kommission/Frankreich (Randnr. 17) und Rompelman (Randnr. 19): "[D]er Unternehmer [soll] durch die Regelung über den Vorsteuerabzug vollständig von der im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer entlastet werden ... Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher, dass alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, sofern sie der Mehrwertsteuer unterliegen , ... in völlig neutraler Weise steuerlich belastet werden" (Hervorhebung von mir).

  • EuGH, 15.01.1998 - C-37/95

    Ghent Coal Terminal

    Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem gewährleistet daher, daß alle wirtschaftlichen Tätigkeiten, unabhängig von ihrem Zweck und ihrem Ergebnis in völlig neutraler Weise steuerlich belastet werden, sofern diese Tätigkeiten selbst der Mehrwertsteuer unterliegen (vgl. insbesondere die Urteile vom 14. Februar 1985 in der Rechtssache 268/83, Rompelmann, Slg. 1985, 655, Randnr. 19, und vom 21. September 1988 in der Rechtssache 50/87, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 4797, Randnr. 15).

    Solche Einschränkungen müssen in allen Mitgliedstaaten in gleicher Weise gelten, so daß Ausnahmen nur in den von der Richtlinie ausdrücklich vorgesehenen Fällen zulässig sind (vgl. insbesondere die Urteile Kommission/Frankreich, a. a. O., Randnrn. 16 und 17, vom 11. Juli 1991 in der Rechtssache C-97/90, Lennartz, Slg. 1991, I-3795, Randnr. 27, und vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-62/93, BP Soupergaz, Slg. 1995, I-1883, Randnr. 18).

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1988 - 50/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,15348
Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1988 - 50/87 (https://dejure.org/1988,15348)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.05.1988 - 50/87 (https://dejure.org/1988,15348)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. Mai 1988 - 50/87 (https://dejure.org/1988,15348)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 17 bis 20 der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 - Einschränkung des Rechts auf Abzug der Mehrwertsteuer für vermietete Grundstücke

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 03.10.1984 - 254/83

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1988 - 50/87
    254/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 3395, 3401 f., und in der Rechtssache 193/80, Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019, 3039 f.).
  • EuGH, 09.12.1981 - 193/80

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1988 - 50/87
    254/83, Kommission/Italien, Slg. 1984, 3395, 3401 f., und in der Rechtssache 193/80, Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019, 3039 f.).
  • EuGH, 15.12.1982 - 211/81

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.05.1988 - 50/87
    Frankreich hatte in allen Verfahrensstadien genügend Gelegenheit, sich zu diesem Vorbringen zu äußern, so daß ihm meines Erachtens nicht seine Rechte im Rahmen des Verfahrens nach Artikel 169 beschnitten wurden (Rechtssache 211/81, Kommission/Dänemark, Slg. 1982, 4547).
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