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   AG Gießen, 12.06.2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11   

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https://dejure.org/2014,17775
AG Gießen, 12.06.2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11 (https://dejure.org/2014,17775)
AG Gießen, Entscheidung vom 12.06.2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11 (https://dejure.org/2014,17775)
AG Gießen, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11 (https://dejure.org/2014,17775)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    § 263 StGB; §§ 5, 1 HeilprG

  • Justiz Hessen

    § 263 StGB, § 1 HeilPraktG, § 5 HeilPraktG
    Zur Frage der Strafbarkeit eines Wunderheilers

  • IWW

    § 263 StGB; § 1 HeilPraktG; § 5 HeilPraktG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Frage der Strafbarkeit eines Wunderheilers

  • Wolters Kluwer

    Zur Frage der Strafbarkeit eines Wunderheilers

  • RA Kotz

    Geistige Kräfte - Strafbarkeit eines Wunderheilers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Freispruch für Wunderheiler

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Die Tätigkeit eines Wunderheilers und dessen Strafbarkeit

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wunder darf man versprechen - Amtsgericht spricht einen Wunderheiler vom Vorwurf des Betrugs an Patienten frei

  • mittelhessen.de (Pressebericht, 13.06.2014)

    "Hokuspokus ist nicht strafbar"

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)
  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Wunderheiler ist kein Betrüger - Freispruch!

  • aerztezeitung.de (Pressebericht, 06.08.2014)

    Berufsfreiheit schützt Wunderheiler

  • bista.de (Kurzinformation)

    Tätigkeit eines Wunderheilers

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Heilpraktiker - Hokuspokus nicht erlaubnispflichtig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wunder(-heiler) gibt es immer wieder

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wunderheiler üben keinen Heilberuf aus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Erlaubnispflicht des Wunderheilers zur Ausübung von Heilkunde aufgrund fehlender Tätigkeit als Heilpraktiker - Keine Strafbarkeit wegen fehlender Erlaubnis

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 292
  • NZS 2014, 667
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 27.01.1999 - 1 Ss 310/97
    Auszug aus AG Gießen, 12.06.2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11
    Die "Eindruckstheorie" ist zuletzt vertreten worden in OLG Frankfurt NJW 2000, 1807, die aber nachgehend von BVerfG NJW 2004, 2890 aufgehoben worden ist.

    (3) In der Entscheidung bereits erwähnten Entscheidung NJW 2000, 1807, hat das OLG Frankfurt postuliert, Scharlatanerie und Kurpfuscherei müsse entgegengewirkt werden.

  • BVerfG, 02.03.2004 - 1 BvR 784/03

    Keine Erlaubnispflicht nach dem HeilprG für "Geistheiler"

    Auszug aus AG Gießen, 12.06.2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11
    Darüber hinaus wird die Gefahr, notwendige ärztliche Hilfe zu versäumen, eher vergrößert, wenn geistiges Heilen als Teil der Berufsausübung von Heilpraktikern verstanden wird, BVerfG NJW-RR 2004, 705.
  • BGH, 29.07.2009 - 2 StR 91/09

    Schuldsprüche in Betrugsverfahren wegen Verkauf eines angeblichen Krebsmittels

    Auszug aus AG Gießen, 12.06.2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11
    So hatte der BGH im Jahre 2010 über einen Betrug durch den Vertrieb von unwirksamen Krebsmitteln zu entscheiden, NJW 2010/88 [richtig: NStZ 2010, 88 - d. Red.] .
  • BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02

    Unverhältnismäßige Beschränkung der Berufswahlfreiheit durch Erlaubnispflicht

    Auszug aus AG Gießen, 12.06.2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11
    Die "Eindruckstheorie" ist zuletzt vertreten worden in OLG Frankfurt NJW 2000, 1807, die aber nachgehend von BVerfG NJW 2004, 2890 aufgehoben worden ist.
  • BGH, 22.06.2011 - 2 StR 580/10

    Zur unerlaubten Ausübung der Heilkunde bei Synergetik-Therapie

    Auszug aus AG Gießen, 12.06.2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11
    Bei dem Straftatbestand des § 5 HeilprG handelt es sich um ein potentielles Gefährdungsdelikt, bei dem nur eine generelle Gefährlichkeit der konkreten Tat, nicht aber der Eintritt einer konkreten Gefahr zum Tatbestand gehört." (BGH NJW 2011, 3591.).
  • BVerwG, 18.12.1972 - I C 2.69

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Begriff der "Ausübung der Heilkunde" -

    Auszug aus AG Gießen, 12.06.2014 - 507 Cs 402 Js 6823/11
    a) Voraussetzung für die Erlaubnispflicht nach dem HeilPraktG ist, dass Behandlungen ausgeübt werden sollen, die nennenswerte gesundheitliche Schädigungen verursachen können ( Haage Heilpraktikergesetz 2. Auflage 2013, § 1 HeilPraktG Rn 6 unter Berufung auf BVerwG, NJW 1973, 579).
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