Weitere Entscheidung unten: AG Düsseldorf, 12.04.2012

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   AG Düsseldorf, 05.07.2012 - 51 C 14016/11   

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AG Düsseldorf, 05.07.2012 - 51 C 14016/11 (https://dejure.org/2012,48210)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.07.2012 - 51 C 14016/11 (https://dejure.org/2012,48210)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Juli 2012 - 51 C 14016/11 (https://dejure.org/2012,48210)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • reise-recht-wiki.de

    Annullierung eines Zubringerfluges

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Annullierung / Stornierung / "außergewöhnlicher Umstand" / Ausgleichsanspruch / Umlaufflug / Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berechnung der Ausgleichsansprüche - auf das Endziel kommt es an!

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10

    Zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei

    Auszug aus AG Düsseldorf, 05.07.2012 - 51 C 14016/11
    Vielmehr sind auch die Zielorte von direkten Anschlussflügen i.S. von Art. 2 h) EG-VO Nr. 261/2004 zu berücksichtigen, sofern die Annullierung dazu führt, dass der Fluggast auch an diesen verspätet ankommt (BGH, Urteil vom 14.10.2010 - Xa ZR 15/10 = NJW-RR 2011, 355).

    Denn während sich eine ähnliche sprachliche Differenzierung auch in der englischsprachigen, der spanischsprachigen und der schwedischsprachigen Fassung der Verordnung findet, gebrauchen die französischsprachige, die italienischsprachige und die niederländischsprachige Fassung für beide Fälle denselben Begriff (BGH, Urteil vom 14.10.2010 - Xa ZR 15/10 = NJW-RR 2011, 355).

    Deshalb ist nicht nur der Zielort des annullierten Beförderungsvorganges maßgeblich (BGH, Urteil vom 14.10.2010 - Xa ZR 15/10 = NJW-RR 2011, 355).

    Wie derselbe Senat des BGH in seinem Urteil vom 14.10.2010 selbst herausstellte, war in den von der Beklagten angeführten Fällen, der Zubringerflug nicht annulliert, sondern verspätet durchgeführt worden (BGH, Urteil vom 14.10.2010 - Xa ZR 15/10 = NJW-RR 2011, 355).

    Darüber hinaus muss das Luftfahrtunternehmen ausführen, welche Möglichkeiten es hatte, um die Annullierung trotz Vorliegens außergewöhnlicher Umstände zu verhindern und dass trotz Ergreifens aller zumutbaren Maßnahmen, eine Annullierung nicht zu vermeiden war (BGH, Urteil vom 14.10.2010 - Xa ZR 15/10 = NJW-RR 2011, 355).

    Zwar können nach dem Erwägungsgrund 15 der Fluggastrechteverordnung Wetterverhältnisse, die der Durchführung eines Fluges entgegenstehen, auch hinsichtlich des Ausfalls weiterer Flüge derselben Maschine außergewöhnliche Umstände i.S.d. Art. 5 Abs. 3 EG-VO Nr. 261/2004 darstellen (BGH, Urteil vom 14.10.2010 - Xa ZR 15/10 = NJW-RR 2011, 355).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus AG Düsseldorf, 05.07.2012 - 51 C 14016/11
    Aus den Erwägungsgründen 1 und 2 der EG-VO Nr. 261/2004 geht hervor, dass Ziel des Art. 5 EG-VO Nr. 261/2004 ist, einen hohen Schutz für Fluggäste zu gewährleisten und den Erfordernissen des Verbraucherschutzes im Allgemeinen Rechnung zu tragen (EuGH, Urteil vom 22.12.2008 - C 549/07 = NJW 2009, 347).

    Deshalb ist Art. 5 Abs. 3 EG-VO Nr. 261/2004 nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union als Ausnahmeregelung eng auszulegen (EuGH, Urteil vom 22.12.2008 - C 549/07 = NJW 2009, 347).

  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08

    Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 05.07.2012 - 51 C 14016/11
    Nicht vergleichbar mit der vorliegenden Situation sind die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des BGH (BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Xa ZR 78/08 = NJW 2009, 2740; Urteil vom 28.05.2009 - Xa 113/08 = NJW 2009, 2743).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08

    Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 05.07.2012 - 51 C 14016/11
    Nicht vergleichbar mit der vorliegenden Situation sind die von der Beklagten angeführten Entscheidungen des BGH (BGH, Urteil vom 30.04.2009 - Xa ZR 78/08 = NJW 2009, 2740; Urteil vom 28.05.2009 - Xa 113/08 = NJW 2009, 2743).
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   AG Düsseldorf, 12.04.2012 - 51 C 14016/11   

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AG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.04.2012 - 51 C 14016/11 (https://dejure.org/2012,107279)
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