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   AG Bremerhaven, 21.01.2014 - 51 C 233/13   

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https://dejure.org/2014,1848
AG Bremerhaven, 21.01.2014 - 51 C 233/13 (https://dejure.org/2014,1848)
AG Bremerhaven, Entscheidung vom 21.01.2014 - 51 C 233/13 (https://dejure.org/2014,1848)
AG Bremerhaven, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - 51 C 233/13 (https://dejure.org/2014,1848)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Stromlieferungsvertrag - Anforderungen an die Schriftform bei rechtsgeschäftlicher Vereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 26.01.2012 - 23 U 3798/11

    Kündigung eines Handelsvertretervertrages: Wahrung vereinbarter Schriftform der

    Auszug aus AG Bremerhaven, 21.01.2014 - 51 C 233/13
    Die Vorschrift des § 127 Abs. 2 S. 1 BGB ist dergestalt auszulegen, dass mit der Zulässigkeit einer "telekommunikativen Übermittlung" die Zulässigkeit einer Erklärung in einer E-Mail ohne eigenhändige Unterschrift für formgerecht erklärt wird (ebenso OLG München, BeckRS 2012, 3202; Palandt, BGB, 72. Aufl. 2013, § 127 Rn. 2; BeckOK BGB, Stand 01.11.2013, § 127 Rn. 3).
  • BGH, 25.04.2001 - VIII ZR 135/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Bierbezugsverpflichtung

    Auszug aus AG Bremerhaven, 21.01.2014 - 51 C 233/13
    Eine unangemessene Benachteiligung liegt vor, wenn der Verwender der AGB durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen (BGH, NJW 2001, 2331, st. Rspr.).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 297/94

    Rechtsfolgen der Nichteinhaltung gewillkürter Schriftform

    Auszug aus AG Bremerhaven, 21.01.2014 - 51 C 233/13
    Denn die regelmäßig bezweckte Klarheit über Urheberschaft und Inhalt der Erklärung kann auch bei Fehlen einer Unterschrift bestehen (BGH, NJW-RR 1996, 641).
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