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   AG Dieburg, 07.12.2020 - 51 F 308/20 SO   

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https://dejure.org/2020,43329
AG Dieburg, 07.12.2020 - 51 F 308/20 SO (https://dejure.org/2020,43329)
AG Dieburg, Entscheidung vom 07.12.2020 - 51 F 308/20 SO (https://dejure.org/2020,43329)
AG Dieburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2020 - 51 F 308/20 SO (https://dejure.org/2020,43329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Masernimpfung dient dem Kindeswohl!

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Was gilt, wenn sich die Eltern eines minderjährigen Kindes nicht einig sind über die Impfung gegen Masern?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 18.05.2005 - 13 UF 12/05

    Gemeinsame elterliche Sorge bei Getrenntleben: Übertragung der Entscheidung über

    Auszug aus AG Dieburg, 07.12.2020 - 51 F 308/20
    Medizinische Eingriffe und Behandlungen werden mit der Ausnahme von Routineuntersuchungen oder häufig vorkommende nicht ungewöhnliche Erkrankungen wie Erkältungen oder gewöhnliche Kinderkrankheiten regelmäßig zu den Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind gezählt, weil sie mit der Gefahr von Komplikationen und Nebenwirkungen, mögen diese auch statistisch betrachtet gering sein, verbunden sind (BGH, a.a.O.;KG, Beschluss vom 18.05.2005 - 13 UF 12/05 - FamRZ 2006, 142).
  • BGH, 03.05.2017 - XII ZB 157/16

    Entscheidungsrecht bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung ihres Kindes

    Auszug aus AG Dieburg, 07.12.2020 - 51 F 308/20
    Ein Eingriff in die - gemeinsame - elterliche Sorge nach § 1628 BGB ist nur insoweit zulässig, als das Gericht einem Elternteil die Entscheidungskompetenz überträgt, nicht hingegen darf das Gericht die Entscheidung anstelle der Eltern selbst treffen (BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02 - FamRZ 2003, 511; BGH, Beschluss vom 03.05.2017 - XII ZB 157/16 - FamRZ 2017, 1057).
  • BVerfG, 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02

    Zur Entscheidung nach BGB § 1628 bei Uneinigkeit der Eltern über die für die

    Auszug aus AG Dieburg, 07.12.2020 - 51 F 308/20
    Ein Eingriff in die - gemeinsame - elterliche Sorge nach § 1628 BGB ist nur insoweit zulässig, als das Gericht einem Elternteil die Entscheidungskompetenz überträgt, nicht hingegen darf das Gericht die Entscheidung anstelle der Eltern selbst treffen (BVerfG (3. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 04.12.2002 - 1 BvR 1870/02 - FamRZ 2003, 511; BGH, Beschluss vom 03.05.2017 - XII ZB 157/16 - FamRZ 2017, 1057).
  • BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz aufgrund Außerachtlassung

    Auszug aus AG Dieburg, 07.12.2020 - 51 F 308/20
    Insbesondere brauchen nicht alle von den Beteiligten angebotenen Beweise erhoben zu werden (BVerfG (1. Kammer des Ersten Senats), Beschluss vom 14.09.2015 - 1 BvR 1321/13 - FamRZ 2016, 26).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

    Auszug aus AG Dieburg, 07.12.2020 - 51 F 308/20
    Die Impfempfehlungen der STIKO sind in der Rechtsprechung des BGH als medizinischer Standard anerkannt worden (vgl. BGHZ 144, Seite 1 - FamRZ 2000, 809).
  • OLG Köln, 12.12.2011 - 4 UF 256/11

    Kostenentscheidung im Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus AG Dieburg, 07.12.2020 - 51 F 308/20
    Es entspricht in Sorge wie in Umgangssachen der Billigkeit, die Gerichtskosten hälftig zu teilen und von einer Kostenerstattung abzusehen (OLG Köln, Beschluss vom 12.12.2011 - 4 UF 256/11 - FamRZ 2012, 1162).
  • BGH, 09.11.2016 - XII ZB 298/15

    Änderung des Familiennamens eines Kindes gemeinsam sorgeberechtigter Eltern:

    Auszug aus AG Dieburg, 07.12.2020 - 51 F 308/20
    Ob und inwiefern das Kindeswohl berührt ist, ist nach der Eigenart der zu regelnden Angelegenheit zu beurteilen, aus der sich auch die konkreten Anforderungen an die für die Entscheidung nach § 1628 BGB zu treffende Prüfung ergeben (BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 09.11.2016 - XII ZB 298/15 - FamRZ 2017, 119).
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