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LG Berlin, 07.06.2007 - 51 S 42/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- verkehrslexikon.de
Zur Hinweispflicht Rechtsanwalts auf die Abrechnung der Gebühren nach dem Gegenstandswert
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- urteilsrubrik.de (Kurzinformation)
Verwirrung um § 49b BRAO
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 19.12.2006 - 208 C 290/06
- LG Berlin, 07.06.2007 - 51 S 42/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- AG Berlin-Charlottenburg, 19.12.2006 - 208 C 290/06
Rechtsanwaltsgebührenanspruch: Folgen der Verletzung der Pflicht, auf die …
Auszug aus LG Berlin, 07.06.2007 - 51 S 42/07
Die Berufung des Beklagten gegen das am 19. Dezember 2006 verkündete Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg - 208 C 290/06 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
- OLG München, 30.11.2016 - 15 U 1298/16
Zur Zulässigkeit einer Mindesthonorarklausel
Auch habe der Beklagte den Kläger nicht hervorgehoben gemäß § 49b Abs. 5 BRAO auf die Höhe bzw. Berechnung der Höhe des Gegenstandswerts hingewiesen (LG Berlin, Urt. v. 07.06.2007 - 51 S 42/07, AGS 2007, 390), woraus sich ebenfalls der Schadensersatzanspruch des Klägers ergebe.Eine Hervorhebung des Hinweises, wie sie der Kläger fordert, wird in der von ihm hierzu zitierten Entscheidung des Landgerichts Berlin (Urt. v. 07.06.2007 - 51 S 42/07, AGS 2007, 390) nicht verlangt.