Rechtsprechung
   EuGH, 23.01.1975 - 51/74   

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https://dejure.org/1975,315
EuGH, 23.01.1975 - 51/74 (https://dejure.org/1975,315)
EuGH, Entscheidung vom 23.01.1975 - 51/74 (https://dejure.org/1975,315)
EuGH, Entscheidung vom 23. Januar 1975 - 51/74 (https://dejure.org/1975,315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Van der Hulst / Produktschap voor Siergewassen

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177
    1 . FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN

  • EU-Kommission

    Van der Hulst / Produktschap voor Siergewassen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 16; ; EWG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung (EWG) Nr. 234/68 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels Art. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN - [EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1620
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.07.1973 - 2/73

    Geddo / Ente Nazionale Risi

    Auszug aus EuGH, 23.01.1975 - 51/74
    Sie verweist hierzu auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 (Rechtssache 2/73 - Geddo - Slg. 1973, 865), mit dem der Gerichtshof entschieden habe, daß eine innerstaatliche Abgabe, die allein auf inländische Erzeugnisse erhoben wird und die dazu bestimmt ist, einen Hilfsfonds für die heimischen Erzeugnisse zu speisen, keine Abgabe gleicher Wirkung sei.

    Sie verweist nochmals auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in der Rechtssache 2/73.

    Das ergebe sich deutlich aus anderen Urteilen des Gerichtshofes, beispielsweise aus dem bereits angeführten Urteil in der Rechtssache 2/73 (Geddo).

  • EuGH, 19.06.1973 - 77/72

    Capolongo / Azienda Agricola Maya

    Auszug aus EuGH, 23.01.1975 - 51/74
    Die Kommission verweist hierzu auf das Urteil des Gerichtshofs vom 19. Juli 1973 (Rechtssache 77/72 - Capolongo - Slg. 1973, 611).
  • EuGH, 23.02.2006 - C-253/03

    CLT-UFA - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Steuern auf die Gewinne von

    36 Der Gerichtshof ist somit nicht befugt, über den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens zu entscheiden oder die von ihm ausgelegten Gemeinschaftsvorschriften auf nationale Maßnahmen oder Gegebenheiten anzuwenden, da diese Fragen in die ausschließliche Zuständigkeit des nationalen Gerichts fallen (vgl. Urteile vom 19. Dezember 1968 in der Rechtssache 13/68, Salgoil, Slg. 1968, 680, vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 51/74, Van der Hulst, Slg. 1975, 79, Randnr. 12, vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-320/88, Shipping and Forwarding Enterprise Safe, Slg. 1990, I-285, Randnr. 11, Lirussi und Bizzaro, Randnr. 38, sowie RAR, Randnr. 47).
  • EuGH, 30.03.2006 - C-451/03

    DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHT DER ITALIENISCHEN STEUERBEISTANDSZENTREN ZUR

    69 Dabei ist zu beachten, dass der Gerichtshof nicht befugt ist, über den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens zu entscheiden oder die von ihm ausgelegten Gemeinschaftsvorschriften auf nationale Maßnahmen oder Gegebenheiten anzuwenden, da diese Fragen in die ausschließliche Zuständigkeit des nationalen Gerichts fallen (vgl. Urteile vom 19. Dezember 1968 in der Rechtssache 13/68, Salgoil, Slg. 1968, 680, 690, vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 51/74, Van der Hulst, Slg. 1975, 79, Randnr. 12, vom 8. Februar 1990 in der Rechtssache C-320/88, Shipping and Forwarding Enterprise Safe, Slg. 1990, I-285, Randnr. 11, vom 5. Oktober 1999 in den Rechtssachen C-175/98 und C-177/98, Lirussi und Bizzaro, Slg. 1999, I-6881, Randnr. 38, und vom 15. Mai 2003 in der Rechtssache C-282/00, RAR, Slg. 2003, I-4741, Randnr. 47).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-137/00

    'Milk Marque und National Farmers'' Union'

    Der Gerichtshof habe nämlich anerkannt, dass selbst außerhalb des Agrarbereichs erlassene Maßnahmen die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft verletzen könnten (Urteile Galli, vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 51/74, Van der Hulst, Slg. 1975, 79, vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 65/75, Tasca, Slg. 1976, 291, vom 26. Februar 1976 in den verbundenen Rechtssachen 88/75 bis 90/75, SADAM u. a., Slg. 1976, 323, und vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77, Dechmann, Slg. 1978, 1573).
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Rechtsprechung
   FG Hessen, 01.09.1976 - V 50-52/74, V 50/74, V 51/74, V 52/74   

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https://dejure.org/1976,12144
FG Hessen, 01.09.1976 - V 50-52/74, V 50/74, V 51/74, V 52/74 (https://dejure.org/1976,12144)
FG Hessen, Entscheidung vom 01.09.1976 - V 50-52/74, V 50/74, V 51/74, V 52/74 (https://dejure.org/1976,12144)
FG Hessen, Entscheidung vom 01. September 1976 - V 50-52/74, V 50/74, V 51/74, V 52/74 (https://dejure.org/1976,12144)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • FG Baden-Württemberg, 31.08.1994 - 12 K 96/91
    Hieraus folgt für den Streitfall, daß die Klin als Erwerberin des Unternehmens für die USt, die in Bezug auf die vorbezeichneten Umsätze verwirkt worden ist, als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden durfte (vgl. auch BFH-Urteile vom 6.Oktober 1977 V 50/74, BStBl II 1978, 241; vgl. auch Tipke/Kruse, a.a.O., § 75 Tz.11 und 14).
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   Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1974 - 51/74   

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https://dejure.org/1974,4790
Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1974 - 51/74 (https://dejure.org/1974,4790)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.12.1974 - 51/74 (https://dejure.org/1974,4790)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1974 - 51/74 (https://dejure.org/1974,4790)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    P.J. van der Hulst's Zonen gegen Produktschap voor Siergewassen.

    Blumenzwiebeln

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1974 - 51/74
    Wenn auch die unmittelbare Geltung des besagten Verbots die nationalen Gerichte nötigt, das Verbot anzuwenden, ohne daß ihm wie auch immer geartete Vorschriften des nationalen Rechts entgegengehalten werden können, so bestimmen sich doch die rechtstechnischen Voraussetzungen für die Erreichung dieses Zieles nach dem internen Recht des jeweiligen Mitgliedstaates (EuGH 11. Dezember 1973 - Lorenz, 120/73 - Slg. 1973, 1471; in gleichem Sinne auch die Urteile in den Rechtssachen 121, 122, 141/73 - Markmann, Nordsee, Lohrey - Slg. 1973, 1495, 1511 und 1527).
  • EuGH, 11.12.1973 - 121/73

    Markmann AG / Bundesrepublik Deutschland u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1974 - 51/74
    Wenn auch die unmittelbare Geltung des besagten Verbots die nationalen Gerichte nötigt, das Verbot anzuwenden, ohne daß ihm wie auch immer geartete Vorschriften des nationalen Rechts entgegengehalten werden können, so bestimmen sich doch die rechtstechnischen Voraussetzungen für die Erreichung dieses Zieles nach dem internen Recht des jeweiligen Mitgliedstaates (EuGH 11. Dezember 1973 - Lorenz, 120/73 - Slg. 1973, 1471; in gleichem Sinne auch die Urteile in den Rechtssachen 121, 122, 141/73 - Markmann, Nordsee, Lohrey - Slg. 1973, 1495, 1511 und 1527).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2018 - C-492/17

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen,

    28 Mit den Worten von Generalanwalt Trabucchi in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Van der Hulst (C-51/74, EU:C:1974:134, Nr. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-510/16

    Carrefour Hypermarchés u.a. - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 3 AEUV -

    Verschiedene Generalanwälte haben zu der Frage, wann eine Änderung bestehender Beihilfen vorliegt, Stellung genommen: vgl. Schlussanträge der Generalanwälte Trabucchi in der Rechtssache Van der Hulst (51/74, EU:C:1974:134, auf S. 105), Warner in der Rechtssache McCarren (177/78, EU:C:1979:127, auf S. 2204), Rozès in der Rechtssache Apple and Pear Development Council (222/82, EU:C:1983:229, auf S. 4134), Mancini in der Rechtssache Heineken Brouwerijen (91/83 und 127/83, EU:C:1984:235, Nr. 5), und Fennelly in der Rechtssache Italien und Sardegna Lines/Kommission (C-15/98 und C-105/99, EU:C:2000:203, Nrn. 62 bis 65).
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