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   AG Hannover, 20.05.2016 - 511 C 11581/15   

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https://dejure.org/2016,40692
AG Hannover, 20.05.2016 - 511 C 11581/15 (https://dejure.org/2016,40692)
AG Hannover, Entscheidung vom 20.05.2016 - 511 C 11581/15 (https://dejure.org/2016,40692)
AG Hannover, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - 511 C 11581/15 (https://dejure.org/2016,40692)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Fluggastrechte bei großer Verspätung bzw. Flugannulierung

  • reise-recht-wiki.de

    Verzögerungen im Flugverkehr wegen eines Hurrikans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorliegen außergewöhnlicher Umstände bei Hurrikan am Vortag?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.06.2014 - X ZR 121/13

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und

    Auszug aus AG Hannover, 20.05.2016 - 511 C 11581/15
    Ein witterungsbedingter Umstand und eine daraus resultierende Flugverzögerung auch der nachfolgenden Flüge des betroffenen Umlaufs kann einen die Ausgleichszahlungsverpflichtung aufhebenden außergewöhnlicher Umstand darstellen (BGH, Urt. v. 12.06.2014, X ZR 121/13, Rn. 15).

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des BGH vom 12.06.2014, X ZR 121/13.

  • EuGH, 04.10.2012 - C-22/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggästen Ausgleichsleistungen erbringen, wenn sie

    Auszug aus AG Hannover, 20.05.2016 - 511 C 11581/15
    Insoweit hat auch der EuGH in seinem Urteil vom 04.10.2012, Rs. C-22/11 entschieden, dass sich die "außergewöhnlichen Umstände" nur auf "ein einzelnes Flugzeug an einem bestimmten Tag" beziehen dürfen.

    Das Eintreten "außergewöhnlicher Umstände", die ein Luftfahrtunternehmen dazu veranlassen, Flüge umzuorganisieren, nachdem diese Umstände vorgelegen haben, vermag daher weder die "Nichtbeförderung" auf einem dieser nachfolgenden Flüge rechtfertigen noch das betreffende Luftfahrtunternehmen von seiner Ausgleichsverpflichtung gegenüber dem Fluggast befreien kann, dem es die Beförderung auf einem dieser Flüge verweigert, die durchgeführt werden, nachdem die genannten Umstände vorgelegen haben (EuGH, Urteil vom 04. Oktober 2012 - C-22/11 -, Rz. 37ff.).

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Hannover, 20.05.2016 - 511 C 11581/15
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 19.11.2009 in der Rechtssache C-402/07 Sturgeon u. a.) sind die Fluggäste verspäteter Flüge denjenigen annullierter Flüge in entsprechender Anwendung der Art. 5, 6 und 7 der Fluggastrechteverordnung gleichzustellen, so dass sie den in Art. 7 dieser Verordnung vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden.
  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 146/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung

    Auszug aus AG Hannover, 20.05.2016 - 511 C 11581/15
    Außergewöhnlich im Sinne der Verordnung sind Umstände dann, wenn sie nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entsprechen, sondern außerhalb dessen liegen, was üblicherweise mit dem Ablauf der Personenbeförderung im Luftverkehr verbunden ist oder verbunden sein kann und aufgrund ihrer Natur oder Ursache von dem Luftfahrtunternehmen tatsächlich nicht zu beherrschen sind (EuGH, NJW 2009, 347, 349 "Wallentin-Hermann ./. Alitalia", Rn. 23; BGH, Urt. v. 21.08.2012, X ZR 146/11, Rn. 12).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus AG Hannover, 20.05.2016 - 511 C 11581/15
    Außergewöhnlich im Sinne der Verordnung sind Umstände dann, wenn sie nicht dem gewöhnlichen Lauf der Dinge entsprechen, sondern außerhalb dessen liegen, was üblicherweise mit dem Ablauf der Personenbeförderung im Luftverkehr verbunden ist oder verbunden sein kann und aufgrund ihrer Natur oder Ursache von dem Luftfahrtunternehmen tatsächlich nicht zu beherrschen sind (EuGH, NJW 2009, 347, 349 "Wallentin-Hermann ./. Alitalia", Rn. 23; BGH, Urt. v. 21.08.2012, X ZR 146/11, Rn. 12).
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