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AG Anklam, 02.02.2006 - 513 Js 95 7/05 62 Ds 378/OS |
Zitiervorschläge
AG Anklam, Entscheidung vom 02.02.2006 - 513 Js 95 7/05 62 Ds 378/OS (https://dejure.org/2006,53666)
AG Anklam, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 513 Js 95 7/05 62 Ds 378/OS (https://dejure.org/2006,53666)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
§ 14 RVG
Terminsgebühr; Berücksichtigung von Wartezeit - Burhoff online
Terminsgebühr; Berücksichtigung von Wartezeit;
Wird zitiert von ...
- AG Lüdenscheid, 18.04.2013 - 70 Ls 24/11
Terminsgebühr, Bemessungskriterien
AG Anklam, Beschl. v. 2.2.2006, 62 Ds 513 Js 957/05 (378/05), www.burhoff.de zum zu berücksichtigenden Zeitaufwand zählen nicht nur die Zeiten, die der Verteidiger faktisch an bzw. in der Sache gearbeitet hat, sondern auch der nutzlos erbrachte Aufwand, wie z.B. Wartezeiten.AG Anklam, Beschl. v. 2.2.2006, 62 Ds 513 Js 957/05 (378/05), www.burhoff.de in einer Strafrichtersache ist bei einer Terminsdauer von rund 40 Minuten die Mittelgebühr angemessen.