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   AG Hannover, 24.09.2009 - 514 C 7041/09   

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https://dejure.org/2009,36132
AG Hannover, 24.09.2009 - 514 C 7041/09 (https://dejure.org/2009,36132)
AG Hannover, Entscheidung vom 24.09.2009 - 514 C 7041/09 (https://dejure.org/2009,36132)
AG Hannover, Entscheidung vom 24. September 2009 - 514 C 7041/09 (https://dejure.org/2009,36132)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.12.1986 - III ZR 268/85

    Anspruch auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde - Entfallen der beiderseitigen

    Auszug aus AG Hannover, 24.09.2009 - 514 C 7041/09
    Die durch eine solche Mahnung entstehenden Kosten, wovon auch Rechtsanwaltskosten umfasst sind, sind jedoch nur dann ersatzfähig, wenn sie als sachdienlich zur Rechtsverfolgung angesehen werden können (Bamberger/Roth/ Unberath , § 286 BGB Rn. 73; Staudinger/Löwisch (2004), 286 BGB Rn. 208 ff.; vgl. BGH WM 1987, 247, 248).
  • AG Münster, 30.10.2015 - 48 C 2904/15

    Schadensersatz: Kündigung des Mobilfunk-Vertrags

    Die Kosten für einen gleichwohl beauftragten Rechtsanwalt oder Inkassodienstleister sind dann vom Kunden nicht zu erstatten, da insoweit ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vorliegt (BGH, Urteil vom 06.10.2010, - VIII ZR 271/09 -, NJW 2011, 296; AG Hamm, Urteil vom 13.12.2012, - 24 C 208/12 -, AG Dortmund, Urteil vom 08.08.2012, - 425 C 6285/12; AG Werl, Urteil vom 30.03.2012, - 4 C 102/12 - AG Hannover, Urteil vom 24.09.2009, - 514 C 7041/09 -).
  • AG Kehl, 05.05.2014 - 4 C 68/14

    Fitnessstudiovertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten

    Insoweit lag bis zum Zeitpunkt der Beauftragung am 26.11.2013 nur eine begründete Forderung bis zu einem Streitwert von bis zu 500 EUR vor für deren Anmahnung nur eine (hälftige) 0,3 Verfahrensgebühr aus § 13 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG angebracht ist (LG Magdeburg, Urt. v. 14.07.2011, Az. 9 O 683/11, juris; AG Meldorf, Urt. v. 05.07.11, Az. 81 C 504/11, juris mit ausführlicher Begründung; AG Hannover, Urt. v. 24.09.09, Az. 514 C 7041/09).
  • LG Magdeburg, 14.06.2011 - 9 O 683/11

    Nebenforderungen i.S.d.§ 331 Abs. 3 ZPO

    Angesichts dieser Möglichkeit würde ein verständiger wirtschaftlich denkender Geschädigter, müsste er von vorneherein davon ausgehen, den Anwalt selber zahlen zu müssen, auch diese Möglichkeit des unbedingten Klageauftrags wählen, so dass darüber hinausgehende Kosten im Sinne des Schadensrechts nicht erstattungspflichtig sind (Amtsgericht Hannover, Urteil vom 24.09.2009 - 514 C 7041/09-, zit.nach beck-online).
  • AG Hamburg, 09.10.2014 - 49 C 299/14

    Verzugsschaden: Verbindung der Mahnung mit der die Fälligkeit des Anspruchs

    Vor diesem Hintergrund konnte die Klägerin vernünftigerweise nicht erwarten, dass eine weitere Zahlungsaufforderung durch die Vertragsanwälte der f. GmbH etwas an der Zahlungsunwilligkeit der Beklagten ändert (vgl. Amtsgericht Hannover, Urteil vom 24.9.2009 zum Akt. Z. 514 C 7041/09; für die Kosten des Mahnverfahrens ebenso OLG Hamm, Urteil vom 23.2.1993 zum Akt. Z. 23 W 23/93).

    Es handelt sich der Sache nach um ein weiteres Mahnschreiben ohne weitergehende Auseinandersetzungen zur Sache, welches insoweit nicht erforderlich gewesen ist (vgl. AG Hannover, Urteil vom 24.9.2009 zum Akt. Z. 514 C 7041/09, LG Magdeburg, Versäumnisurteil vom 10.2.2010 zum Akt. Z. 9 O 2158/09).

  • LG Magdeburg, 10.02.2010 - 9 O 2158/09

    Keine Erstattung vorgerichtlicher RA-Kosten

    Angesichts dieser Möglichkeit würde ein verständiger wirtschaftlich denkender Geschädigter, müsste er von vorneherein davon ausgehen, den Anwalt selber zahlen zu müssen, auch diese Möglichkeit des unbedingten Klageauftrags wählen, so dass darüber hinausgehende Kosten im Sinne des Schadensrechts nicht erstattungspflichtig sind (Amtsgericht Hannover, Urteil vom 24.09.2009 - 514 C 7041/09-, zit.nach beck-online).
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