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   LG Berlin, 13.11.2008 - 52 O 231/08   

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https://dejure.org/2008,37533
LG Berlin, 13.11.2008 - 52 O 231/08 (https://dejure.org/2008,37533)
LG Berlin, Entscheidung vom 13.11.2008 - 52 O 231/08 (https://dejure.org/2008,37533)
LG Berlin, Entscheidung vom 13. November 2008 - 52 O 231/08 (https://dejure.org/2008,37533)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Widerruf einer Äußerung einer Massenabmahnerin zur Adwords-Werbung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Einschränkung der Meinungsfreiheit eines Anwalts

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus LG Berlin, 13.11.2008 - 52 O 231/08
    Wesentlich für die Einstufung als Tatsachenbehauptung ist danach, ob die Aussage einer Überprüfung auf ihre Richtigkeit mit Mitteln des Beweises zugänglich ist ( BGH NJW 2006, 830 ff. [BGH 24.01.2006 - XI ZR 384/03] ).

    Maßgeblich ist das Verständnis, dass der Äußerung unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs und der erkennbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Begleitumstände ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum zumisst (vgl. auch BGH NJW 2006, 830 [BGH 24.01.2006 - XI ZR 384/03] ; BVerfGE 93, 266,295 ).

  • OLG München, 06.05.2008 - 29 W 1355/08

    Markenrechtsverletzung: Google-Adword-Werbung mit "weitgehend passenden

    Auszug aus LG Berlin, 13.11.2008 - 52 O 231/08
    Nach einer neueren Entscheidung des OLG München vom 6.5.2008 -29 W 1355/08 - zu dem Thema "Markenverletzungen durch Google Adwords" behauptete der Antragsgegner unter der Überschrift "Abmahnungen und Serienverfahren am LG Braunschweig wegen Verletzung der Marke ...-HAUS durch Google-Adwords" am 9.6.2008 unter der URL httpp://www.....html, unter der Überschrift "Google Adwords: Suchtreffer gleich Markenrechtsverletzung" am 6.6.2008 unter der URL http://www.
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Berlin, 13.11.2008 - 52 O 231/08
    Maßgeblich ist das Verständnis, dass der Äußerung unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs und der erkennbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Begleitumstände ein unvoreingenommenes und verständiges Publikum zumisst (vgl. auch BGH NJW 2006, 830 [BGH 24.01.2006 - XI ZR 384/03] ; BVerfGE 93, 266,295 ).
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