Rechtsprechung
   LG Berlin, 28.08.2014 - 52 O 135/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24673
LG Berlin, 28.08.2014 - 52 O 135/13 (https://dejure.org/2014,24673)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.08.2014 - 52 O 135/13 (https://dejure.org/2014,24673)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. August 2014 - 52 O 135/13 (https://dejure.org/2014,24673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • webshoprecht.de

    Zur Kommunikation über eine im Impressum angegebene E-Mail-Adresse

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Muss Google Support-E-Mails lesen?

  • kanzlei.biz

    Anforderung an die Erreichbarkeit unter der im Impressum angegeben E-Mail-Adresse

Kurzfassungen/Presse (18)

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Google muss Mails zur Kenntnis nehmen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Google muss im Impressum Möglichkeit zur unmittelbaren Kontaktaufnahme angeben - tote E-Mail-Adresse mit Serienmail per Auto-Responder genügt nicht

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Google muss Mails zur Kenntnis nehmen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    ECommerce: Auto-Replies können gegen Impressumspflicht verstoßen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Google-Kontaktformular - Automatische Antwort-Mail reicht nicht aus

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Googles Kunden-Support per E-Mail ist unzureichend - vzbv klagt erfolgreich gegen Google

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    "Blackbox" - Erfolgreiche Klage gegen Googles Support-Kontakt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Google darf Support über E-Mail nicht verweigern

  • urheberrecht-leipzig.de (Kurzinformation)

    Mangelhaftes Google- Impressum - Automatisierte E- Mail keine unmittelbare Kommunikation nach TMG?

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Mails-Adresse im Impressum darf kein toter Briefkasten sein

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Angabe einer E-Mail Adresse dann nicht ausreichend, wenn Verbraucher auf automatisch generierte E-Mail nicht antworten kann

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Google-Support darf Kommunikation über E-Mail nicht verweigern

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Unternehmen müssen per Email erreichbar sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    E-Mail-Adresse im Impressum muss Kommunikation ermöglichen

  • medienrecht-krefeld.de (Kurzinformation)

    Googles Kunden-Support per E-Mail ist unzureichend

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Impressumsemail darf nicht nur automatische Antworten verursachen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wird eine E-Mail im Impressum angegeben, so muss diese auch einen realen Kontakt ermöglichen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Google darf Nutzern der Support-Adresse die Kommunikation per E-Mail nicht per automatischer Antwort-Mail verweigern - Automatisch generierte E-Mail ohne Kontaktmöglichkeit zum Webseitenbetreiber entspricht nicht gesetzlichen Anforderungen der Impressumspflicht

Besprechungen u.ä. (2)

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Impressumspflicht: Im Impressum benannte Mail-Adresse muss echten Kontakt ermöglichen

  • schadenfixblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Impressumspflicht: Im Impressum benannte Mail-Adresse muss echten Kontakt ermöglichen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2015, 413
  • K&R 2014, 748
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 190/99

    Geschäftsmäßiger Erwerb von Forderungen

    Auszug aus LG Berlin, 28.08.2014 - 52 O 135/13
    Eine geschäftsmäßige Tätigkeit liegt vor, wenn der Handelnde beabsichtigt, sie in gleicher Weise zu wiederholen und sie dadurch zu einem dauernden oder wiederkehrenden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen (BGH NJW 2001, 756).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZR 127/02

    "statt" -Preis

    Auszug aus LG Berlin, 28.08.2014 - 52 O 135/13
    Der vom Kläger nunmehr gestellte Klageantrag, der nicht mehr den Gesetzeswortlaut wiederholt, ist ausreichend bestimmt und genügt den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wie sie der BGH in ständiger Rechtsprechung konkretisiert hat (BGH NJW 2009, 2185, 2196; BGH GRUR 2008, 84; BGH NJW 2005, 2550, zitiert nach juris, Rz. 41; BGH NJW 2008, 1384, 1385, Versandkasten, zitiert nach juris, Rz. 13; BGH GRUR 2012, 945, 946 Tribenuronmethyl; Zöller, ZPO, 29. AUflage § 253 RN 13b).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus LG Berlin, 28.08.2014 - 52 O 135/13
    Sie stellen daher Markverhaltensregelungen im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar (BGH GRUR 2007, 159, Rz 15 - Anbieterkennzeichnung).
  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

    Auszug aus LG Berlin, 28.08.2014 - 52 O 135/13
    Der vom Kläger nunmehr gestellte Klageantrag, der nicht mehr den Gesetzeswortlaut wiederholt, ist ausreichend bestimmt und genügt den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wie sie der BGH in ständiger Rechtsprechung konkretisiert hat (BGH NJW 2009, 2185, 2196; BGH GRUR 2008, 84; BGH NJW 2005, 2550, zitiert nach juris, Rz. 41; BGH NJW 2008, 1384, 1385, Versandkasten, zitiert nach juris, Rz. 13; BGH GRUR 2012, 945, 946 Tribenuronmethyl; Zöller, ZPO, 29. AUflage § 253 RN 13b).
  • BGH, 02.02.2012 - I ZR 81/10

    Tribenuronmethyl - Wettbewerbsrecht: Erforderlichkeit des Verbleibens des

    Auszug aus LG Berlin, 28.08.2014 - 52 O 135/13
    Der vom Kläger nunmehr gestellte Klageantrag, der nicht mehr den Gesetzeswortlaut wiederholt, ist ausreichend bestimmt und genügt den Anforderungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wie sie der BGH in ständiger Rechtsprechung konkretisiert hat (BGH NJW 2009, 2185, 2196; BGH GRUR 2008, 84; BGH NJW 2005, 2550, zitiert nach juris, Rz. 41; BGH NJW 2008, 1384, 1385, Versandkasten, zitiert nach juris, Rz. 13; BGH GRUR 2012, 945, 946 Tribenuronmethyl; Zöller, ZPO, 29. AUflage § 253 RN 13b).
  • EuGH, 16.10.2008 - C-298/07

    Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Richtlinie

    Auszug aus LG Berlin, 28.08.2014 - 52 O 135/13
    Hierzu hat sich der EuGH im Urteil vom 16.10.2008 Rs. C-298/07 geäußert.
  • OLG Hamburg, 03.04.2007 - 3 W 64/07

    Keine Beschränkung der Informationspflichten aus § 5 TMG auf kostenpflichtige

    Auszug aus LG Berlin, 28.08.2014 - 52 O 135/13
    Das OLG Hamburg führt in dem Beschluss vom 3.4.2007 -3 W 64/07 - Rz. 7, zitiert nach juris, zutreffend aus, dass dieses Normelement den Anwendungsbereich des § 5 TMG nicht auf kostenpflichtige Telemediendienste beschränkt, vielmehr die Entstehungsgeschichte der Norm zeigt, dass mit diesem Tatbestandselement lediglich lnternetangebote von privaten Anbietern und von Idealvereinen, mithin nicht-kommerzielle Angebote, aus dem Anwendungsbereich der Impressumspflicht ausgenommen werden sollten.
  • KG, 23.11.2017 - 23 U 124/14

    Impressumspflicht für Diensteanbieter im Internet: Angabe einer mit automatisch

    Ebenso, wie er auf dem Postweg an ihn gerichtete Anfragen im Einzelfall unbeantwortet lassen kann, ohne dadurch wettbewerbswidrig zu handeln, braucht er auch nicht jede an ihn gerichtete E-Mail zu beantworten (vgl. zum Ganzen EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - C-298/07 - , juris; KG, Urteil vom 7. Mai 2013 - 5 U 32/12 -, juris; LG Berlin, Urteil vom 28.8.2014 - 52 O 135/13).
  • OLG Koblenz, 01.07.2015 - 9 U 1339/14

    1&1 muss Kommunikation per E-Mail ermöglichen

    Ebenso, wie er auf dem Postweg an ihn gerichtete Anfragen im Einzelfall unbeantwortet lassen kann, ohne dadurch wettbewerbswidrig zu handeln, braucht er auch nicht jede an ihn gerichtete E-Mail zu beantworten (vgl. zum Ganzen EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2008 - C-298/07 - juris; KG, Urteil vom 7. Mai 2013, 5 U 32/12, juris; LG Berlin, Urteil vom 28.8.2014, 52 O 135/13).
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