Rechtsprechung
LG Berlin, 09.11.2017 - 52 O 15/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)
Ärztliches Vergleichsportal muss Karten offen legen
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Vergleichsportal für augenärztliche Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Vergleichsportal für Augenlaser-Behandlungen muss auf Provisionsvereinbarungen mit gelisteten Ärzten hinweisen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 28.11.2017)
Wettbewerb: Portal muss Provisionen zur Kenntnis geben
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Vergleichsportal für Ärzte muss auf Provisionen hinweisen
- dlapiper.com (Kurzinformation)
Rein provisionsabhängige Preisvergleichsportale müssen diesen Umstand offenlegen
Sonstiges (2)
- wettbewerbszentrale.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Augenlaser-Vergleichsportal: Hinweis auf die Provisionsvereinbarung zwischen Ärzten und Portalbetreiber notwendig
- wettbewerbszentrale.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung)
Kennzeichnung von Werbung auf Augenlaser-Vergleichsportal
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.04.2017 - I ZR 55/16
Zu Informationspflichten eines Preisvergleichsportals im Internet
Auszug aus LG Berlin, 09.11.2017 - 52 O 15/17
Dies ist nach BGH vom 27.4.2017, I ZR 55/16 - Hinweispflicht bei Preisvergleichsportal - Rz. 19, m.w.N., nicht schon dann der Fall, wenn sie für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers von Bedeutung sein kann, sondern nur dann, wenn ihre Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann und ihr für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zudem ein erhebliches Gewicht zukommt.Es verhält sich im vorliegenden Fall wie in dem dem Urteil des BGH vom 27.4.2017, I ZR 55/16 - Hinweispflicht bei Preisvergleichsportal - zuvor Landgericht Berlin, Urteil vom 2.9.2014 - 91 O 19/14 - und Kammergericht Berlin, Urteil vom 16.2.2016 - 5 U 129/14 - zugrundeliegenden.
- BGH, 16.05.2012 - I ZR 74/11
Zweigstellenbriefbogen
Auszug aus LG Berlin, 09.11.2017 - 52 O 15/17
Dies sind Informationen, die für die geschäftliche Entscheidung erhebliches Gewicht haben und deren Angabe unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vom Unternehmer erwartet werden kann (BGH GRUR 2012, 1275, 1277). - BGH, 18.03.2010 - I ZR 16/08
Versandkosten bei Froogle II
Auszug aus LG Berlin, 09.11.2017 - 52 O 15/17
"Der Verbraucher nutzt Preisvergleichsportale, um einen schnellen Überblick darüber zu erhalten, welche Anbieter es für ein bestimmtes Produkt gibt und welchen Preis der jeweilige Anbieter für das fragliche Produkt letztlich fordert (vgl. BGH, Urteil vom 18. März 2010 - I ZR 16/08, GRUR 2010, 1110 Rn. 26 = WRP 2010, 1498 - Versandkosten bei Froogle II). - OLG Hamburg, 11.06.2008 - 5 U 95/07
Irreführende Werbung: Anbieten eines "unabhängigen" Vergleichs privater …
Auszug aus LG Berlin, 09.11.2017 - 52 O 15/17
Der Erfahrungshorizont des Verbrauchers wird dabei durch den Umstand bestimmt, dass das Geschäftsmodell der Anbieter von für den Verbraucher kostenlosen Informationsportalen im Internet häufig auf Einnahmen - etwa in Form der Vergütung für Werbung - gründet, die von einem Vertragsschluss im Einzelfall unabhängig sind (vgl. OLG Hamburg, OLGR 2009, 567, 569).