Rechtsprechung
LG Potsdam, 16.02.2011 - 52 O 174/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de
Werbung mit zeitlich befristeter Preisrabattaktion ohne Angabe des jeweiligen Aktionszeitraums ist wettbewerbswidrig
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Preisaktion "nur für kurze Zeit" ist intransparent und daher unzulässig
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.04.2009 - I ZR 66/07
Räumungsverkauf wegen Umbau
Auszug aus LG Potsdam, 16.02.2011 - 52 O 174/10
So ist es ihm nicht verwehrt, mit Preisnachlässen ohne jegliche zeitliche Einschränkung zu werben, wenn er eine solche Einschränkung auch nicht beabsichtigt (so auch BGH Urteil vom 30.4. 2009, Az.: I ZR 66/07, zitiert nach juris Rdn. 7f). - BGH, 11.09.2008 - I ZR 120/06
Räumungsfinale
Auszug aus LG Potsdam, 16.02.2011 - 52 O 174/10
Das in § 4 Nr. 4 UWG geregelte Transparenzgebot verlangt von demjenigen, der eine Verkaufsförderungsmaßnahme - wie hier einen Preisnachlaß auf diverse Artikel - bewirbt, die Angabe des kalendermäßig bestimmten Zeitraums, während dessen die Vergünstigung in Anspruch genommen werden kann (BGH, Urteil vom 11.9. 2008, Az.: I ZR 120/06, hier zitiert nach juris Rdn. 13).
- OLG Hamm, 28.05.2013 - 4 U 217/12
Zur Befristung von Rabattaktionen
Offenbar habe sich das Landgericht Stuttgart an der zuvor ergangenen Entscheidung des Landgerichts Potsdam vom 16.02.2011 - 52 O 174/10 - orientiert.