Rechtsprechung
LG Weiden/Oberpfalz, 25.09.2012 - O 52/09 |
Verfahrensgang
- LG Weiden/Oberpfalz, 25.09.2012 - O 52/09
- LG Weiden/Oberpfalz, 25.09.2012 - 1 HKO 52/09
- OLG Nürnberg, 13.12.2012 - 12 W 2180/12
Rechtsprechung
RG, 08.03.1909 - I 52/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann wegen fahrlässiger Verletzung der Eidespflicht verurteilt werden, wer eidlich etwas Unwahres versichert, ohne vorher sein Gedächtnis anzustrengen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 42, 236
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 23.05.1957 - 4 StR 158/57
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat bei der Beurteilung der Frage, ob eine Bekundung fahrlässig falsch gemacht worden ist, in ständiger Rechtsprechung unterschieden, ob diese unrichtige Aussage auf einer fest eingewurzelten Überzeugung oder auf anderen Gründen beruht (RGSt 42, 236 ff).Wenn er die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu gebrauchen unterlasse und sich bei Anwendung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt hätte zum Bewußtsein bringen können, daß bei ihrer Nichtbenutzung möglicherweise die Bekundung falsch sein werde, sei er des fahrlässigen Falscheides schuldig (RGSt 42, 236; 57, 234; 62, 126; 63, 370; 65, 28; JW 1936, 260 Nr. 17; 2229 Nr. 24; HRR 1938, 631).
Er handelt dann fahrlässig, wenn er, ohne weiter nachzudenken, ohne mittelbar einschlagende Erinnerungsbilder zu benutzen und zusammenhängende Einzelheiten sich möglichst scharf zu vergegenwärtigen, seine Aussagen vorschnell und leichtfertig macht (RGSt 42, 236 f).
- BGH, 27.02.1953 - 1 StR 478/52
Rechtsmittel
Diese Schuldform ist gegeben, wenn der Schwörende es unterlassen hat, tatsächliche Anhaltspunkte, die ihm zu Gebote standen, zu benutzen (RGSt 42, 236; 57, 234). - BGH, 22.04.1966 - 4 StR 66/66
Fahrlässiger Falscheid durch Annahme einer Bevollmächtigung zum Abschluss eines …
Der unter Eideszwang stehende Zeuge muß deshalb versuchen, sich die Einzelheiten des zu bekundenden Vorgangs in sein Gedächtnis zurückzurufen, um durch sie die Zuverlässigkeit seiner sonstigen Erinnerung zu überprüfen und aus ihnen ein richtiges Gesamtbild wiederherzustellen, Unterläßt er das, sagt er also vorschnell oder leichtfertig aus, ohne sein Gedächtnis in der gebotenen Weise anzustrengen, so handelt er fahrlässig (RGSt 42, 236, 237; RG HRR 1938 Nr. 631;… BGH Urt. v. 23. Mai 1957 - 4 StR 158/57 -). - BGH, 31.08.1954 - 5 StR 279/54
Rechtsmittel
Zu einem solchen Nachdenken ist jeder unter Eideszwang stehende Zeuge verpflichtet; er muß versuchen, sich die Einzelheiten des zu bekundenden Vorganges in sein Gedächtnis zurückzurufen, um durch sie die Zuverlässigkeit seiner sonstigen Erinnerungen zu prüfen und aus ihnen ein richtiges Gesamtbild wiederherzustellen" (RGSt 63, 370 [372]; vgl auch RG JW 1929, 778 [780]; RGSt 42, 236).