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   EuGH, 03.02.1977 - 52/76   

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EuGH, 03.02.1977 - 52/76 (https://dejure.org/1977,280)
EuGH, Entscheidung vom 03.02.1977 - 52/76 (https://dejure.org/1977,280)
EuGH, Entscheidung vom 03. Februar 1977 - 52/76 (https://dejure.org/1977,280)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Benedetti / Munari

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - MITGLIEDSTAATEN - INTERVENTION - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Benedetti / Munari

  • Wolters Kluwer

    Bewertung des Verhaltens der "Azienda di stato per gli interventi sul mercato agricolo" nach verschiedenen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts; Unlauterer Wettbewerb durch den Aufkauf von Hartweizen auf dem Weltmarkt und dessen anschließenden Verkauf unter dem ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 40 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 92; ; EWG-Vertrag Art. 93; ; EWG-Vertrag Art. 94; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; Verordnung Nr. 120/67/EWG 1967 Art. 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - MITGLIEDSTAATEN - INTERVENTION - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 22.01.1976 - 60/75

    Russo / AIMA

    Auszug aus EuGH, 03.02.1977 - 52/76
    Indem sie erhebliche Mengen Weizen unter den Interventionspreisen auf den Markt gebracht habe, sei die ALMA zu den italienischen Landwirten in Wettbewerb getreten, die selbst Lieferanten der Mühlenbetriebe seien, denen der Weizen zu Vorzugspreisen verkauft worden sei; zu diesem letzten Punkt entspreche der vorliegende Sachverhalt der Rechtssache Russo/AIMA (Urteil des Gerichtshofes vom 22. Januar 1976, 60/75 - Slg. 1976, 45).

    Offensichtlich wollten die Parteien die Vorlagefragen in den Zusammenhang der Rechtsprechung des Gerichtshofes in seinen Urteilen in den Rechtssachen 31/74 und 60/75 (vgl. oben) stellen.

    Die ausschließlich negativen Feststellungen im Urteil in der Rechtssache 31/74 schienen in gewissem Maße in dem Urteil in der Rechtssache 60/75 eingeschränkt worden zu sein.

    Für die Beantwortung der Vorlagefragen könne man sich auf die im Urteil in der Rechtssache 60/75 ausgesprochenen Grundsätze nicht berufen, denn die entscheidungserheblichen Fragen des Ausgangsrechtsstreits könnten nicht von vornherein auf eine Verletzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über die Einzelheiten des Verkaufs von im Besitz der Interventionsstellen befindlichen Erzeugnissen zurückgeführt werden.

    Zur Situation der einzelnen weist die italienische Regierung auf das bereits zitierte Urteil in der Rechtssache 60/75 hin, in dem der Gerichtshof die Notwendigkeit bestätigt habe, bei den unmittelbar geltenden Normen zwischen denjenigen zu unterscheiden, die dem einzelnen Rechte verliehen, und denjenigen, die dies nicht täten.

    Bei der sechsten Frage gehe es um ein Problem, das der Gerichtshof im wesentlichen bereits in dem Urteil in der Rechtssache 60/75 untersucht habe.

    Zur sechsten Frage Für Erzeuger von Hartweizen habe sich das Problem dieser Frage in der (bereits zitierten) Rechtssache 60/75 gestellt; der Gerichtshof habe dort unterschieden zwischen der Feststellung eines Verstoßes gegen gemeinschaftsrechtliche Vorschriften und dem Ersatz, den der einzelne von dem Staat verlangen könnte, von dem der Verstoß ausgegangen sei.

    Unter Bezugnahme auf ihre Erklärungen in der Rechtssache 60/75 legt die Kommission dar, daß das System der Preisbildung, das sich aus der gemeinsamen Marktorganisation insgesamt ergäbe, definitionsgemäß alle Teilnehmer am Wirtschaftsieben schütze, einerlei, ob es sich um Käufer oder Verkäufer von Getreide handele.

    In dem Urteil vom 22. Januar 1976 in der Rechtssache Russo-AIMA (60/75, Slg. S. 45) hat der Gerichtshof entschieden:.

  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

    Auszug aus EuGH, 03.02.1977 - 52/76
    Er verbiete den Mitgliedstaaten insbesondere nicht, gewissen Unternehmen spezielle oder ausschließliche Rechte einzuräumen, vorausgesetzt diese Unternehmen blieben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben an das Diskriminierungsverbot gebunden (Urteil des Gerichtshofes vom 30. April 1974 - Rechtssache 155/73, Sacchi, Slg. 1974, 409).
  • EuGH, 24.06.1969 - 29/68

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Saarbrücken

    Auszug aus EuGH, 03.02.1977 - 52/76
    Dieses Ergebnis werde durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 24. Juni 1969 in der Rechtssache 29/68, Milch-, Fett- und Eier-Kontor/Hauptzollamt Saarbrücken Slg. 1969, 165), in Schlußanträgen der Generalanwälte (zum Beispiel verbundene Rechtssachen 28-30/62, Da Costa, Slg. 1963, 85) und von der Rechtslehre bestätigt.
  • EuGH, 17.03.1976 - 75/75
    Auszug aus EuGH, 03.02.1977 - 52/76
    Jedoch könne ein Unternehmen eine beherrschende Stellung auch haben, wenn es keinen erheblichen Marktanteil habe (vgl. z.B. die Entscheidung der Kommission vom 19. Dezember 1974 - 75/75/EWG, General Motors Continental, ABl.
  • EuGH, 11.12.1973 - 120/73

    Lorenz GmbH / Bundesrepublik Deutschland u.a.

    Auszug aus EuGH, 03.02.1977 - 52/76
    Aufgrund der Auslegung des Gerichtshofes in den Urteilen vom 11. Dezember 1973 in den Rechtssachen 120/73 (Lorenz/Bundesrepublik Deutschland), 121/73 (Markmann/ Bundesrepublik Deutschland), 122/73 (Nordsee/Bundesrepublik Deutschland) und 141/73 (Lohrey/Bundesrepublik Deutschland) (Slg. 1973, 1471, 1495, 1511 und 1527) lasse sich ein klarer Rahmen abstecken.
  • EuGH, 23.01.1975 - 31/74

    Galli

    Auszug aus EuGH, 03.02.1977 - 52/76
    Diese ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaftsorgane erstrecke sich auch auf konjunkturpolitische Maßnahmen, wie sich aus dem Urteil vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache Schlüter/Hauptzollamt Lörrach (9/73 - Slg. 1973, 1135) über Ausgleichsbeträge und aus dem Urteil vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache Galli (31/74 - Slg. 1975, 47) ergebe.
  • EuGH, 17.12.1970 - 34/70

    Syndicat national du commerce extérieur des céréales u.a. / O.N.I.C.

    Auszug aus EuGH, 03.02.1977 - 52/76
    Außerdem habe der Gerichtshof schon im Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache Syndicat National Céréales/Office National Céréales (34/70 - Slg. 1970, 1233) äußerst enge Grenzen festgelegt, die den Interventionsstellen.
  • EuGH, 24.10.1973 - 9/73

    Schlüter / Hauptzollamt Lörrach

    Auszug aus EuGH, 03.02.1977 - 52/76
    Diese ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaftsorgane erstrecke sich auch auf konjunkturpolitische Maßnahmen, wie sich aus dem Urteil vom 24. Oktober 1973 in der Rechtssache Schlüter/Hauptzollamt Lörrach (9/73 - Slg. 1973, 1135) über Ausgleichsbeträge und aus dem Urteil vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache Galli (31/74 - Slg. 1975, 47) ergebe.
  • EuGH, 30.01.1974 - 159/73

    Hannoversche Zucker AG / Hauptzollamt Hannover

    Auszug aus EuGH, 03.02.1977 - 52/76
    Die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere in dem Urteil vom 30. Januar 1974 in der Rechtssache Hannoversche Zucker/Hauptzollamt Hannover (159/73 - Slg. 1974, 121), gehe dahin auszuschließen, daß - abgesehen von Fällen der Ermächtigung durch die Gemeinschaftsorgane - die Regelung eines Agrarmarktes durch innerstaatliche Vorschriften ergänzt oder ausgefüllt werde.
  • BFH, 28.05.2013 - XI R 11/09

    Innergemeinschaftliche Lieferung im Reihengeschäft unter Beteiligung eines im

    bb) Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH bindet ein Urteil des Gerichtshofs im Vorabentscheidungsverfahren das nationale Gericht bei seiner Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits (vgl. EuGH-Beschluss vom 5. März 1986  69/85 --Wünsche Handelsgesellschaft--, Slg. 1986, 947, Rz 13; EuGH-Urteile vom 3. Februar 1977  52/76 --Benedetti--, Slg. 1977, 163, Rz 26; vom 14. Dezember 2000 C-446/98 --Fazenda Pública--, Slg. 2000, I-11435, UR 2001, 108, Rz 49; BFH-Urteil vom 18. Oktober 2001 V R 106/98, BFHE 196, 363, BStBl II 2002, 551, unter II.2.).
  • BVerfG, 17.11.2017 - 2 BvR 1131/16

    Vertretbare Handhabung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht gemäß Art. 267 Abs. 3

    (a) Er ging allerdings zutreffend davon aus, dass der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren grundsätzlich keine Entscheidung über die Auslegung des nationalen Rechts treffen kann (vgl. BVerfGE 52, 187 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 3. Februar 1977, Benedetti, 52/76, Slg. 1977, 163, Rn. 25; BVerfGK 19, 89 ; vgl. auch EuGH, Urteil vom 23. April 2009, Angelidaki, C-378/07 bis C-380/07, Slg. 2009, I-3071, Rn. 163), es gemäß Art. 288 Abs. 3 AEUV vielmehr den Mitgliedstaaten und ihren Gerichten obliegt, das in der Richtlinie vorgesehene Ziel zu verwirklichen.
  • BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 1549/07

    Verletzung der Vorlagepflicht im Zusammenhang mit der Auslegung der

    aa) Auch trifft der Gerichtshof im Vorabentscheidungsverfahren über die Auslegung einer Richtlinie grundsätzlich keine Entscheidung über die Auslegung des nationalen Rechts (vgl. BVerfGE 52, 187 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 3. Februar 1977, Benedetti, 52/76, Slg. 1977, 163, Rn. 25; BVerfGK 19, 89 ; vgl. auch EuGH, Urteile vom 4. Juli 2006, Adeneler, C-212/04, Slg. 2006, I-6057, Rn. 103; vom 23. April 2009, Angelidaki, C-378/07 bis 380/07, Slg. 2009, I-3071, Rn. 163).
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   VG Freiburg, 06.09.1978 - I 52/76   

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VG Freiburg, 06.09.1978 - I 52/76 (https://dejure.org/1978,19210)
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VG Freiburg, Entscheidung vom 06. September 1978 - I 52/76 (https://dejure.org/1978,19210)
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   Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1976 - 52/76   

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 23.01.1975 - 51/74

    Van der Hulst / Produktschap voor Siergewassen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1976 - 52/76
    Man hat demnach davon auszugehen, daß ein Mitgliedstaat beim Erlaß von Maßnahmen, die sich auf die Gemeinsamen Marktordnungen auswirken, alle Grundsätze zu beachten hat, von denen dieses Gebiet beherrscht wird, also auch das Diskriminierungsverbot Nicht zuletzt läßt sich dafür auch auf das Urteil der Rechtssache 51/74 (Van der Hulst's Zonen/Produktschap voor Siergewassen, Urteil vom 23. Januar 1975, Slg. 1975, S. 95) verweisen.
  • EuGH, 14.07.1971 - 10/71

    Muller

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.12.1976 - 52/76
    Wie es sich damit und mit der Beeinträchtigung der Entwicklung des Handelsverkehrs, von der in Artikel 90 Absatz 2 ebenfalls die Rede ist, im gegenwärtigen Fall im Hinblick auf die Einhaltung des Diskriminierungsverbots verhält, kann indessen mangels ausreichender Tatsachenkenntnisse im Vorlageverfahren nicht geklärt werden, ganz abgesehen davon, daß eine solche Klärung schon deswegen unterbleiben kann, weil die Vorschrift des Artikels 90 Absatz 2 - dies wurde im Urteil der Rechtssache 10/71 (Staatsanwaltschaft von Luxemburg/Witwe J. P. Hein, Urteil vom 14. Juli 1971, Slg. 1971, 723) festgestellt - nicht.
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