Rechtsprechung
EuGH, 30.11.1977 - 52/77 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Cayrol / Rivoira
1 . HANDELSPOLITIK - OBST UND GEMÜSE - TAFELTRAUBEN - EINFUHR VON TRAUBEN AUS SPANIEN - JAHRE 1970 UND 1971 - SCHUTZMASSNAHMEN - ERMÄCHTIGUNG - ZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Cayrol / Rivoira
- Wolters Kluwer
Gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse; Festsetzung gemeinsamer Qualitätsnormen für einige Erzeugnisse; Anwendbarkeit des Art. 115 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) auf die Einfuhr von Tafeltrauben; Ausschluss der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. HANDELSPOLITIK - OBST UND GEMÜSE - TAFELTRAUBEN - EINFUHR VON TRAUBEN AUS SPANIEN - JAHRE 1970 UND 1971 - SCHUTZMASSNAHMEN - ERMÄCHTIGUNG - ZULÄSSIGKEIT - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 115]
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1977 - 52/77
- EuGH, 30.11.1977 - 52/77
Papierfundstellen
- NJW 1978, 1103
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 15.12.1976 - 41/76
Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.
Auszug aus EuGH, 30.11.1977 - 52/77
Eine Untersuchung des Urteils des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1976 (Rechtssache 41/76, Donckerwolcke/Procureur de la République, Slg. 1976, 1921) liefere alle erforderlichen Gesichtspunkte, um die vier letzten Vorabentscheidungsfragen zu beantworten, und bestätige darüber hinaus die Auffassung, daß das fragliche Kontingent rechtswidrig sei.Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 16. Dezember 1976 (Donckerwolcke, Rechtssache 41/76, Slg. 1976, 1921) entschieden hat, ist es den Mitgliedstaaten in einem solchen Zusammenhang nicht untersagt, auch bei einer Ware, die sich in einem anderen Mitgliedstaat im freien Verkehr befindet und für die eine EWG-Warenverkehrsbescheinigung ausgestellt worden ist, vom Importeur eine Erklärung darüber zu verlangen, woher die Ware ursprünglich stammt.
- EuGH, 15.12.1971 - 51/71
International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en fruit
Auszug aus EuGH, 30.11.1977 - 52/77
Im Urteil vom 15. Dezember 1971 (Verbundene Rechtssachen 51 bis 54/71, International Fruit Company/Produktschap voor groenten en fruit, Slg. 1971, 1107) habe der Gerichtshof zwar eingeräumt, daß das Verbot mengenmäßiger Beschränkungen bei der Einfuhr von Obst und Gemüse aus dritten Ländern nicht unbedingt sei, jedoch.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1979 - 179/78
Procureur de la République gegen Michelangelo Rivoira und andere.
Sie ist eine Folge der Rechtssache 52/77 (Cayrol/Rivoira, Slg. 1977, 2261).Zu dem Zeitpunkt, zu dem dem Gerichtshof die Rechtssache 52/77 vorgelegt wurde, waren die Angeklagten in diesen Verfahren alle antragsgemäß verurteilt worden; ihnen waren Geldstrafen 1. von 1 000 FF, 2. von 532 435 FF, dem Wert der Trauben, und 3. von weiteren 1 964 870 FF, dem doppelten Wert der Trauben, auferlegt worden.
Die Rechtssache 52/77 beruhte auf einem Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Saluzzo in diesem Rechtsstreit.
Ich sehe davon ab, meine Ausführungen hierzu in der Rechtssache 52/77 zu wiederholen (vgl. Slg. 1977, 2288).
Es ist jedoch durchaus verständlich, daß das Gericht in Montpellier eine klare dahin gehende Entscheidung des Gerichtshofes wünschte, und zwar einerseits wegen der Fassung des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 52/77, andererseits wegen eines eigenartigen Aspekts.
Das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 52/77 ist zwar derart abgefaßt, daß es unausweichlich zu dem Ergebnis führt, die Französische Republik habe, ohne die nach Artikel 115 erforderliche Ermächtigung erhalten zu haben, die Einfuhr spanischer Trauben, die sich in Italien im freien Verkehr befanden, nicht rechtmäßig beschränken können, führt dies aber tatsächlich nirgends ausdrücklich aus.
Das Eigenartige am Vorbringen des französischen Zolls vor dem Tribunal de Grande Instance war, daß zwar der Umstand hervorgehoben wurde, der Gerichtshof habe in der Rechtssache 52/77 das Recht der Französischen Republik (nach der Verordnung (EWG) Nr. 2513/69 trotz des Abkommens zwischen der Gemeinschaft und Spanien vom 29. Juni 1970) anerkannt, die Einfuhr von Tafeltrauben aus Spanien während der fraglichen Zeit zu beschränken, daß aber der gleichermaßen bedeutende Umstand völlig außer acht gelassen wurde, daß die Französische Republik (das war in der Rechtssache 52/77 allgemein anerkannt; die französische Regierung gesteht es in ihren Erklärungen in der vorliegenden Sache ausdrücklich zu) für diese Zeit niemals eine Empfehlung oder Ermächtigung der Kommission nach Artikel 115 EWG-Vertrag beantragt oder erhalten hatte, kraft deren sie Maßnahmen hinsichtlich der Einfuhr spanischer Trauben hätte treffen können, die sich in anderen Mitgliedstaaten im freien Verkehr befanden.
Dieses Vorbringen geht davon aus, daß die Anklage sich auf einige Artikel des französischen "Code des Douanes" gründete, und will dann in den einschlägigen Entscheidungen des Gerichtshofes, insbesondere im Urteil in der Rechtssache 52/77, eine Unterscheidung zwischen einem Verstoß gegen Zollrecht (une infraction douanière) einerseits und einem Verstoß gegen Handelsrecht (une infraction à la Loi commerciale) oder gegen Verbraucherschutzrecht (une infraction en matière de protection des consommateurs) andererseits finden.
Meines Erachtens ist dieses Vorbringen unhaltbar, wenn es auch von der Bezugnahme auf "die bloße Ordnungsfunktion der verletzten Norm" in Randnummer 36 des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 41/76 (Donckerwolcke/Procureur de la République, Slg. 1976, 1921) und in Randnummer 37 des Urteils in der Rechtssache 52/77 veranlaßt worden sein mag.
Die Art solcher Grenzen unter Umständen wie denen des vorliegenden Falles ergibt sich klar aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 52/77, das ich nicht zu wiederholen brauche.
- EuGH, 28.03.1979 - 179/78
Rivoira
Im Rahmen dieses Verfahrens hat der Gerichtshof sein Urteil vom 30. November 1977 (Rechtssache 72/75, Cayrol/Rivoira - Slg. 1977, 2261) erlassen.Nach Auffassung der Gesellschafter Rivoira beantwortet sich die erste Frage nach Maßgabe der im Urteil in der Rechtssache 52/77 (Cayrol/Rivoira - Slg. 1977, 2261) herausgearbeiteten Grundsätze.
Die Tragweite, die dem Grundsatz des freien Warenverkehrs bei Erzeugnissen aus dritten Ländern beizumessen sei, die sich in einem Mitgliedstaat im freien Verkehr befänden, sei in den Urteilen vom 5. Dezember 1976 (Donckerwolcke, 41/76 - Slg. 1976, 1921) und vom 30. November 1977 (Cayrol/Rivoira, 52/77 - Slg. 1977, 2261) klar bestimmt worden.
Zur ersten Frage 8 Im Urteil vom 30. November 1977 (Cayrol/Rivoira, 52/77 - Slg. 1977, 2261) hat der Gerichtshof aufgrund seiner Auslegung des Artikels 1 der Verordnung Nr. 2513/69 des Rates vom 9. Dezember 1969 zur Koordinierung und Vereinheitlichung der von den einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber dritten Ländern angewandten Einfuhrregelungen für Obst und Gemüse (…ABl. L 318, S. 6) und der Artikel 1 und 11 des Anhangs I zum Abkommen zwischen der EWG und Spanien, das Gegenstand der Verordnung Nr. 1524/70 des Rates vom 20. Juli 1970 (…ABI. L 182, S. 1) ist, für Recht erkannt, daß die Mitgliedstaaten auf Tafeltrauben spanischen Ursprungs während der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember weiterhin die mengenmäßigen Beschränkungen anwenden konnten, die bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 2513/69 bestanden.
- EuGH, 09.02.1982 - 270/80
Polydor u.a. / Harlequin u.a.
Harlequin und Simons stützen ihre Auffassung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere auf die Urteile vom 5. Februar 1976 (…Bresciani, a.a.O.), vom 11. Oktober 1979 (Rechtssache 225/78, Bouhelier, Slg. S. 3151), vom 30. November 1977 (Rechtssache 52/77, Cayrol, Slg. S. 2261) und vom 15. Juni 1976 (Rechtssache 51/75, EMI/CBS, Slg. S. 811) sowie auf bestimmte Meinungen in der Literatur (March Hunnings, "Enforceability of the EEC-EFTA Free Trade Agreements", European Law Review 1977, 2, S. 163, 180 bis 184; Waelbroeck, "Enforceability of the EEC-EFTA Free Trade Agreements: A reply", European Law Review 1978, 3, S. 27, 29 und 30).
- EuGH, 12.01.2006 - C-246/04
Turn- und Sportunion Waldburg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 …
20 Insoweit genügt der Hinweis, dass der Gerichtshof in einem Vorabentscheidungsverfahren weder die Erheblichkeit der von einem nationalen Gericht vorgelegten Fragen zu beurteilen noch über die Auslegung nationaler Rechtsvorschriften oder darüber zu entscheiden hat, ob diese vom vorlegenden Gericht zutreffend ausgelegt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. November 1977 in der Rechtssache 52/77, Cayrol, Slg. 1977, 2261, Randnr. 32, vom 16. April 1991 in der Rechtssache C-347/89, Eurim-Pharm, Slg. 1991, I-1747, Randnr. 16, und vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-58/98, Corsten, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 24). - Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1989 - 212/88
Strafverfahren gegen F. Levy. - Gemeinsame Handelspolitik - Schutzmaßnahmen.
- Slg. 1976, 1921, 1948 f.; Generalanwalt Warner hat sich dem in der Rechtssache 52/77, Cayrol/Rivoira, Slg. 1977, 2261, 2290, angeschlossen.16 - Siehe das in Fußnote 5 angeführte Urteil Donckerwolcke, Randnr. 33 bis 35 sowie das Urteil vom 30. November 1977 in der Rechtssache 52/77, Cayrol/Rivoira, Slg. 1977, 2261, Randnrn.
- Siehe auch das in Fußnote 16 aufgeführte Urteil in der Rechtssache 52/77, Cayrol/Rivoira, Randnrn.
- EuGH, 24.04.1980 - 65/79
Chatain
Der Gerichtshof habe in seinen Urteilen in den Rechtssachen 41/76 (Donckerwolcke - Slg. 1976, 1921) und 52/77 (Cayrol - Slg. 1977, 2261) erklärt, eine Zollverwaltung dürfe jedenfalls vom Importeur nicht verlangen, etwas anderes anzugeben, als er wisse oder vernünftigerweise wissen könne; ein darüber hinausgehendes Verlangen falle unter das Verbot von Artikel 30 des Vertrages.Daher sei es aus grundsätzlichen Erwägungen wichtig anzuerkennen, daß eine betrügerische Handlung, wenn die Tatrichter eine solche feststellen sollten, strafrechtlich geahndet werden könne, unabhängig von der verwaltungsrechtlichen Ahndung eines bloßen Irrtums; diese Möglichkeit habe der Gerichtshof in seinen Urteilen in den Rechtssachen 41/76 (Donckerwolcke - Slg. 1976, 1921), 52/77 (Cayrol - Slg. 1977, 2261) und 179/78 (Rivoira - Slg. 1979, 1147) unter der Bedingung nicht ausgeschlossen, daß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprochen werde.
- EuGH, 16.04.1991 - C-347/89
Freistaat Bayern / Eurim-Pharm
Der Gerichtshof hat aber in ständiger Rechtsprechung festgestellt, daß er im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 177 EWG-Vertrag weder über die Auslegung von nationalen Rechts- oder Verwaltungsvorschriften entscheiden kann (u. a. Urteil vom 13. März 1984 in der Rechtssache 16/83, Prantl, Slg. 1984, 1299, und Urteil vom 9. Oktober 1984 in den verbundenen Rechtssachen 91/83 und 127/83, Heineken Brouwerijen BV, Slg. 1984, 3435) noch über die Erheblichkeit der von einem nationalen Gericht gestellten Fragen zu befinden hat (u. a. Urteil vom 30. November 1977 in der Rechtssache 52/77, Cayrol, Slg. 1977, 2261). - Generalanwalt beim EuGH, 13.07.1982 - 283/81
Srl CILFIT und Lanificio di Gavardo SpA gegen Ministero della Sanità. - …
Ich zitiere hierzu die Urteile vom 14. Februar 1980 in der Rechtssache 53/79 (ONPTS/Damiani, Slg. 1980, 273), vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78 (Pigs Marketing Board/Redmond, Slg. 1978, 2347) und vom 30. November 1977 in der Rechtssache 52/77 (Cayrol/ Rivoira, Slg. 1977, 2261). - Generalanwalt beim EuGH, 22.04.1993 - C-312/91
Freihandelsabkommen EWG-Österreich - Steuerliches Diskriminierungsverbot.
Dies ist z. B. bezueglich des freien Warenverkehrs aus dem Urteil in der Rechtssache 41/76 (Donckerwolcke, Slg. 1976, 1921) und in der Rechtssache 52/77 (Cayrol, Slg. 1977, 2261) sowie bezueglich der Freizuegigkeit dem Urteil in der Rechtssache 157/79 (Pieck, Slg. 1980, 2171) zu entnehmen. - Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-388/00
Radiosistemi
17: - Urteil vom 30. November 1977 in der Rechtssache 52/77 (Slg. 1977, 2261). - Generalanwalt beim EuGH, 02.10.1985 - 59/84
Tezi Textiel BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Gemeinsame …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1982 - 266/81
Società Italiana per l'Oleodotto Transalpino (SIOT) gegen Ministero delle …
- EuGH, 15.10.1980 - 109/79
Maiseries de Beauce / ONIC
- Generalanwalt beim EuGH, 25.06.1998 - C-247/97
Schoonbroodt
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1979 - 251/78
Firma Denkavit Futtermittel GmbH gegen den Minister für Ernährung, Landwirtschaft …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1989 - 246/87
Continentale Produkten-Gesellschaft Erhardt-Renken GmbH & Co. gegen Hauptzollamt …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1996 - C-181/95
Biogen Inc. gegen Smithkline Beecham Biologicals SA. - Verordnung (EWG) Nr. …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.12.1987 - 299/86
Strafverfahren gegen Rainer Drexl. - Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Waren durch …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.11.1983 - 286/82
Graziana Luisi und Giuseppe Carbone gegen Ministero del Tesoro. - Unsichtbare …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.1981 - 203/80
Strafverfahren gegen Guerrino Casati. - Freier Kapitalverkehr - Innerstaatliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1980 - 104/79
Pasquale Foglia gegen Mariella Novello. - Besteuerung von Likörweinen.
Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 05.10.1977 - I 52/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
FG Bremen, 23.06.1978 - I 52/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1977 - 52/77 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Leonce Cayrol gegen Giovanni Rivoira & Figli.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1977 - 52/77
- EuGH, 30.11.1977 - 52/77
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 15.12.1976 - 41/76
Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1977 - 52/77
Das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 41/76 (Donckerwolcke/Procureur de la République, Slg. 1976, 1921) war damals natürlich noch nicht ergangen; die einzige Verteidigung des Klägers vor dem Tribunal de Grande Instance bestand in dem Vorbringen, die Trauben seien kraft Artikel 5 der Verordnung Nr. 802/68 als solche italienischen Ursprungs anzusehen. - EuGH, 22.09.1976 - 22/76
Import Gadgets Sarl / Lamp Spa
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1977 - 52/77
Die Ereignisse, die zu dem Rechtsstreit zwischen den Parteien führten, und die Art dieses Rechtsstreits ähneln, wie der Vertreter der Beklagten uns dargelegt hat, denen in der Rechtssache 22/76 (Import Gadgets/LAMP, Slg. 1976, 1371). - EuGH, 08.04.1976 - 29/75
Kaufhof AG / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1977 - 52/77
Die Vorstellung, daß die weitere Anwendung von Artikel 115 überall da nicht mehr möglich ist, wo eine gemeinsame Politik besteht, ist natürlich zutreffend, wie ich in der Rechtssache 29/75 (Kaußof/Kommission, Slg. 1976, 431, 448) vorgetragen habe. - EuGH, 15.12.1971 - 51/71
International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en fruit
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1977 - 52/77
Diese Bestimmungen stimmen offensichtlich weder mit dem Vertrag überein, wie ihn der Gerichtshof in der Rechtssache Donckerwolcke ausgelegt hat, noch auch, wie Generalanwalt Capotorti in jener Rechtsache (Slg. 1976, 1947 f.) dargelegt hat, mit dem früheren Urteil des Gerichtshofes in den Rechtssachen 51 bis 54/71 (International Fruit Company N.VJProduktschap voor Groenten en Fruit, Slg. 1971, 1107). - EuGH, 26.01.1977 - 49/76
Gesellschaft für Überseehandel / Handelskammer Hamburg
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.11.1977 - 52/77
Diese Auffassung des Pretore war meines Erachtens irrig - vgl. Rechtssache 90/76 (Gesellschaft für Überseehandel mbH/Handelskammer Hamburg, Slg. 1977, 41).