Rechtsprechung
AG Hannover, 26.02.2015 - 522 C 9466/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Ist ein Foto im Internet nur noch durch die direkte Eingabe einer URL aufrufbar, kann dies eine Vertragsstrafe auslösen
- JurPC
Löschung eines Fotos im Internet
- online-und-recht.de
URL-Erreichbarkeit reicht für Vertragsstrafe iHv. 2.500,- EUR aus
- kanzlei.biz
Abstrakte Abrufbarkeit eines Fotos durch Direkt-URL löst Vertragsstrafe aus
- waldorf-frommer.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Die die abstrakte Möglichkeit des Abrufs eines Fotos über die URL reicht zur öffentlichen Zugänglichmachung aus
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Vertragsstrafe bei Nutzung unlizenzierten Bildmaterials
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Vorsicht Haftungsfalle: Was passiert wenn ein Shopbetreiber ein Produkt-Foto nach Abgabe einer Unterlassungserklärung nicht löscht?
- waldorf-frommer.de (Kurzinformation)
Nutzung unlizenzierten Bildmaterials - Zur Höhe der Vertragsstrafe bei Verstoß gegen Unterlassungserklärung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Vertragsstrafe fällig bei bloßer URL-Erreichbarkeit
- fromm-koblenz.de (Kurzinformation)
Abmahngefahr bei Links und fremden Inhalten im Internet
- loebisch.com (Kurzinformation)
Bildabruf über URL für Vertragsstrafe ausreichend
- haufe.de (Kurzinformation)
Abstrakte Möglichkeit des Aufrufs eines Fotos über URL
- rechtambild.de (Kurzinformation)
Fotorechtsverletzung auch bei potentieller Abrufmöglichkeit
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)
Direktlink bei abgegebener strafbewehrter Unterlassungserklärung
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Löschen von urheberrechtsverletzenden Dateien vom Server erforderlich
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Löschen von urheberrechtsverletzenden Dateien vom Server erforderlich
Besprechungen u.ä.
- heldt-zuelch.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Fotorecht: Wie teuer ist ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung?
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 03.12.2012 - 6 U 92/11
Verwirken einer Vertragsstrafe durch öffentliches Zugänglichmachen eines …
Auszug aus AG Hannover, 26.02.2015 - 522 C 9466/14
Ein Zugänglichmachen i.S.v. § 19 a UrhG liegt bereits dann vor, wenn die abstrakte Möglichkeit des Abrufes besteht oder wenn der Inhalt auf einem Server nach Löschung des Direktlinks nur noch hinterlegt war und durch die Eingabe einer bestimmten ULR abgerufen werden konnte (Fromm-Nordemann, Urheberrecht, § 19 a Rz. 7, 11. Auflage, OLG Karlsruhe vom 03.12.2012, 6 U 92/11).
- LG Frankfurt/Main, 24.01.2018 - 3 O 140/18
Zur öffentlichen Zugänglichmachung eines Lichtbildes über eine URL
Dies wäre nicht erforderlich gewesen, wenn die Dateien dort nicht mehr vorhanden gewesen wären (vgl. insoweit auch AG Hannover, Urt. v. 26.02.2015 - 522 C 9466/14, BeckRS 2015, 6028).