Rechtsprechung
AG München, 02.01.2019 - 523 F 9430/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- BAYERN | RECHT
- IWW
§ 1568b BGB
- familienrechtsiegen.de
Hundezuweisung im Rahmen des Haushaltsteilungsverfahrens
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Verweigerte Hundeteilung
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Was passiert mit Haustieren in der Trennung?
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Trennung: Wem gehören die in der Ehezeit erworbenen Hunde?
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verweigerte Hundeteilung nach Trennung der Ehegatten
- famrz.de (Kurzinformation)
Keine Herausgabe der in der Ehezeit erworbenen Hunde
- iurado.de (Kurzinformation)
Wem gehört der Hund nach der Scheidung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Gute (Hunde-)Freunde soll niemand trennen! - Ein getrenntlebendes Ehepaar streitet um zwei Bobtail-Mischlinge
- datev.de (Kurzinformation)
Keine Aufteilung von Hunden nach einer Trennung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Oldenburg, 16.08.2018 - 11 WF 141/18
Trennung und Scheidung - wer bekommt den Hund?
Auszug aus AG München, 02.01.2019 - 523 F 9430/18
Maßgeblich ist in soweit aus Gründen des Tierschutzes, wer die Hauptbezugsperson des Tieres ist, vgl. OLG Oldenburg vom 16.08.2018, AZ: 11 WF 141/18; NZFam 24/2018, V. - OLG Nürnberg, 07.12.2016 - 10 UF 1249/16
Zuweisung von Haustieren durch entsprechende Anwendung der Regelung über …
Auszug aus AG München, 02.01.2019 - 523 F 9430/18
Da Hunde, die eine Bindung untereinander aufgebaut haben unter dem Verlust einer solchen Bindung leiden, ist die, Kon inuität des Zusammenlebens der beiden Hunde aus tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten ebenfalls in die Abwägung einzubeziehen, vgl. OLG Nürnberg, NJW-RR 2017, 387.
- AG Marburg, 03.11.2023 - 74 F 809/23
Zuweisung eines Familienhundes nach der Trennung der Eheleute analog § 1361 a BGB
Die Entscheidung über die sofortige Wirksamkeit beruht auf § 209 Abs. 2 Satz 2 FamFG analog (vgl. dazu auch Amtsgericht München, Beschluss vom 02.01.2019, AZ 523 F 9430/18, zitiert nach Juris).