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   LG Berlin, 27.06.2006 - 526 Qs 162/06   

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https://dejure.org/2006,17255
LG Berlin, 27.06.2006 - 526 Qs 162/06 (https://dejure.org/2006,17255)
LG Berlin, Entscheidung vom 27.06.2006 - 526 Qs 162/06 (https://dejure.org/2006,17255)
LG Berlin, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 526 Qs 162/06 (https://dejure.org/2006,17255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Die Schadensverursachung durch rollende Müllcontainer ist ein Unfall im Sinne des § 142 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs mit dem Verkehrsgeschehen; Vorbeischieben von auf Rollen beweglichen Mülltonnen an parkenden Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Unfalls im Straßenverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1374 (Ls.)
  • NStZ 2007, 100
  • NZV 2007, 322
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 03.12.1992 - 1 Ss 306/92

    Zur Wartepflicht bei nicht ganz unbegründetem Beteiligungsverdacht

    Auszug aus LG Berlin, 27.06.2006 - 526 Qs 162/06
    Zu Recht führt die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung aus, daß das Abstellen von Handwagen, Fuhrwerken, Schlitten und sonstigen Gefährten wie Einkaufswagen jedenfalls so lange einen Verkehrsvorgang bildet, als es darum geht, daß dieses verkehrssicher geschehen muß, d. h. z. B. parkende Autos nicht beschädigt (OLG Stuttgart, VRs 47, 15, 16; OLG Koblenz, MDR 1993, 366; LK-Geppert, § 142 StGB, Rdnr. 25; MK-Zopfs, § 142 StGB, Rdnr. 33).
  • LG Düsseldorf, 06.05.2011 - 29 Ns 3/11

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bei einem Schaden aufgrund des Rollens eines

    Gleichwohl werden von der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung und im Schrifttum auch Kollisionen zwischen Einkaufswagen, rollbaren Müllcontainern etc. und einem geparkten PKW als vom Tatbestand des § 142 StGB erfasst angesehen (vgl. OLG Koblenz, MDR 1993, 366; OLG Stuttgart, VRS 47 (1974), 15, 16; LG Berlin, NStZ 2007, 100; LG Bonn, NJW 1975, 178; Schönke / Schröder - Sternberg-Lieben, StGB, 28. Aufl., 2010, § 142, Rn. 17; LK-StGB / Geppert, 11. Aufl., § 142, Rn. 25; Lackner/Kühl, StGB, 26. Aufl., 2007, § 142, Rn. 6; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 21. Aufl., 2010, § 142 StGB, Rn. 4).
  • AG Berlin-Tiergarten, 16.07.2008 - 290 Cs 145/08

    Unfallflucht: Beschädigung eines anderen Fahrzeugs beim Entladen eines LKW;

    Der konkrete Fall ist auch nicht mit dem von dem Landgericht Berlin am 27. Juni 2006 entschiedenen Fall zu vergleichen, in dem das Landgericht Berlin feststellte, dass das Vorbeischieben von auf Rollen beweglichen Mülltonnen an parkenden Fahrzeugen im öffentlichen Straßenraum (damit sie später zum Müllfahrzeug gebracht werden können) in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Verkehrsgeschehen stehe und somit "im Straßenverkehr" im Sinne von § 142 Abs. 1 StGB stattfinde (vgl. Landgericht Berlin NZV 2007, 322).
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