Rechtsprechung
AG Büdingen, 29.10.2015 - 53 F 994/14 UK |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
Ein zeitlicher Zusammenhang zwischen einer Lehre und einem Studium ist in der Regel dann nicht mehr gegeben, wenn das Kind nach der Lehre zwei Jahre in dem Ausbildungsberuf gearbeitet und eine eigene Lebensstellung erreicht hat. Wenn der auf Barunterhalt in Anspruch ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Studium als angemessene Ausbildung im Sinne des § 1610 Abs. 2 BGB
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Studium als angemessene Ausbildung im Sinne des § 1610 Abs. 2 BGB
- anwalt.de (Kurzinformation)
Müssen Eltern ihrem Kind Lehre und Studium finanzieren?
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- AG Büdingen, 21.10.2015 - 53 F 994/14
- AG Büdingen, 29.10.2015 - 53 F 994/14 UK
- OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 5 UF 370/15
- BGH, 03.05.2017 - XII ZB 415/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.05.2001 - XII ZR 148/99
Ausbildungsunterhalt für ein Studium nach Abschluss einer Ausbildung zur …
Auszug aus AG Büdingen, 29.10.2015 - 53 F 994/14
Ob ein enger zeitlicher Zusammenhang vorliegt, ist nicht alleine nach der tatsächlichen Zeitspanne zwischen dem Ende der Lehre und dem Studienbeginn zu entscheiden, es ist vielmehr darauf abzustellen, auf welchen Umständen die zeitliche Verzögerung beruhte, ob diese dem Kind anzulasten sind oder nicht und ob der Unterhaltspflichtige aufgrund des Zeitablaufs noch damit rechnen musste, dass das Kind nach einer Lehre noch weitere Ausbildungsstufen anstrebt (… vgl. Klinkhammer in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 9. Auflage 2015, § 2 Rdnr. 101 ff.; BGH, Urt. v. 23.05.2001 - XII ZR 148/99, FamRZ 2001, 1601 ff. ). - BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04
Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt
Auszug aus AG Büdingen, 29.10.2015 - 53 F 994/14
Wenn das Kind bereits einen Beruf erlernt hat und insbesondere, wenn die Eltern ihrem Kind diese finanziert haben, sind sie grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, die Kosten einer weiteren Ausbildung zu tragen ( vgl. BGH, Urt. v. 17.05.2006 - XII ZR 54/04, FamRZ 2006, 1100 ff. ). - BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93
Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule …
Auszug aus AG Büdingen, 29.10.2015 - 53 F 994/14
Ferner kommt eine fortdauernde Unterhaltspflicht in Betracht, wenn die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Weiterbildung zu dem bisherigen Ausbildungsweg anzusehen ist und von vornherein angestrebt war, oder während der ersten Ausbildung eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung deutlich wurde ( vgl. BGH, Urt. v. 30.11.1994 - XII ZR 215/93, FamRZ 1995, 416 f. m.w.N. ). - BGH, 06.12.1984 - IVb ZR 53/83
Verwirkung rückständigen Unterhalts
Auszug aus AG Büdingen, 29.10.2015 - 53 F 994/14
Ein Volljähriger ist daher grundsätzlich verpflichtet, sich seinen Lebensbedarf selbst zu erwirtschaften, bevor er einen Verwandten auf Unterhalt in Anspruch nimmt ( vgl. BGH, Urt. v. 06.12.1984 - IVb ZR 53/83, FamRZ 1985, 273 ff. ). - OLG Hamm, 12.03.2012 - 4 UF 232/11
Anspruch eines Kindes auf Ausbildungsunterhalt für ein fünf Jahre nach dem Abitur …
Auszug aus AG Büdingen, 29.10.2015 - 53 F 994/14
Insoweit kann dahin gestellt bleiben, ob die Tochter des Antragsgegners sich nicht auch in anderen Ländern der europäischen Gemeinschaft hätte um einen Studienplatz bewerben müssen ( vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 12.03.2012 - 4 UF 232/11, NJW-RR 2012, 970 ff. ), denn aufgrund der langen Zeit zwischen Abitur und Studienbeginn musste der Antragsgegner nicht mehr damit rechnen, dass seine Tochter nach einer abgeschlossenen Ausbildung noch weitere Ausbildungsstufen anstrebt.
Rechtsprechung
AG Büdingen, 21.10.2015 - 53 F 994/14 |
Verfahrensgang
- AG Büdingen, 21.10.2015 - 53 F 994/14
- AG Büdingen, 29.10.2015 - 53 F 994/14
- OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 5 UF 370/15
- BGH, 03.05.2017 - XII ZB 415/16