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   LG Kempten, 05.11.2015 - 53 S 1209/15   

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https://dejure.org/2015,34598
LG Kempten, 05.11.2015 - 53 S 1209/15 (https://dejure.org/2015,34598)
LG Kempten, Entscheidung vom 05.11.2015 - 53 S 1209/15 (https://dejure.org/2015,34598)
LG Kempten, Entscheidung vom 05. November 2015 - 53 S 1209/15 (https://dejure.org/2015,34598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • verkehrsrechtsiegen.de

    Verkehrsunfall Autobahn: Haftung eines Auffahrenden und überholenden Fahrzeugführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des auf die Autobahn Einfahrenden zum Einfügen in den Verkehrsfluss auf der Normalspur; Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensanteile; Volle Haftung des von einer Autobahnauffahrt oder einem Autobahnkreuz auf die Autobahn auffahrenden Fahrzeugs bei einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Auszüge)

    Verkehrsunfall: Sorgfaltspflicht des auf die Autobahn auffahrenden

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Sofortiges Auffahren auf den linken Fahrstreifen der Autobahn führt bei Unfall zur Alleinhaftung

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    LG Kempten zur Schuld des auf Autobahn auffahrenden Fahrers bei einem Unfall

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.04.1982 - VI ZR 152/80

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf dem rechten Fahrstreifen einer Autobahn

    Auszug aus LG Kempten, 05.11.2015 - 53 S 1209/15
    Ereignet sich der Auffahrunfall - wie im vorliegenden Fall - im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Einfahren, so spricht - anders als sonst - der Beweis des ersten Anscheins nicht für ein Verschulden des Auffahrenden (Buhrmann Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl., § 18 StVO Rn. 27; BGH NJW 1982, 1595).
  • OLG Hamm, 25.02.1992 - 27 U 197/91

    Alleinige Haftung eines Kraftfahrers; Beschleunigungsstreifen; Autobahnauffahrt;

    Auszug aus LG Kempten, 05.11.2015 - 53 S 1209/15
    Zum Überholen darf er nicht ansetzen, solange nicht die Gewissheit besteht, dass sich ihm kein schnelleres Fahrzeug nähert, das durch das Überholen gefährdet werden könnte (OLG Hamm NZV 1992, 320).
  • OLG Köln, 21.10.1997 - 24 U 79/97

    Haftungsverteilung bei Kollision eines auf dem linken von drei Fahrstreifen

    Auszug aus LG Kempten, 05.11.2015 - 53 S 1209/15
    Regelmäßig trifft daher das Fahrzeug die volle Haftung, das von der Autobahnauffahrt oder einem Autobahnkreuz kommend auf die Autobahn auffährt und dann einen Unfall verursacht (OLG Köln NZV 99, 43; NZV 06, 420).
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus LG Kempten, 05.11.2015 - 53 S 1209/15
    Bei Bestimmung der Verursachungsbeiträge dürfen zum Nachteil der einen oder anderen Seite nur feststehende Umstände berücksichtigt werden, und zwar nur solche, die sich auch nachweislich auf den Unfall ausgewirkt haben (BGH NZV 07, 190).
  • BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84

    Sorgfaltspflichten bei Spurwechsel; Wechsel von der Beschleunigungs- auf die

    Auszug aus LG Kempten, 05.11.2015 - 53 S 1209/15
    Dabei muss er angesichts fehlender Geschwindigkeitsbeschränkungen bei übersichtlichen Straßenverhältnissen damit rechnen, dass im Hochgeschwindigkeitsbereich gefahren werden könnte (BGH NJW 1986, 1044).
  • OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99

    Regreß des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung vor und nach Eintritt des

    Auszug aus LG Kempten, 05.11.2015 - 53 S 1209/15
    Zwar ist anerkannt, dass eine nicht unerhebliche Überschreitung der Autobahnrichtgeschwindigkeit keinen Verschuldensvorwurf des Auffahrenden begründet, diese aber dazu führen kann, dass die Betriebsgefahr des Vorfahrtsberechtigten nicht zurücktritt, wenn sich die erhöhte Geschwindigkeit nachweislich betriebsgefahrerhöhend ausgewirkt hat (vgl. OLG Hamm, NZV 2011, 248; NJW-RR 2000, 172).
  • OLG Hamm, 25.11.2010 - 6 U 71/10

    Haftungsverteilung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen

    Auszug aus LG Kempten, 05.11.2015 - 53 S 1209/15
    Zwar ist anerkannt, dass eine nicht unerhebliche Überschreitung der Autobahnrichtgeschwindigkeit keinen Verschuldensvorwurf des Auffahrenden begründet, diese aber dazu führen kann, dass die Betriebsgefahr des Vorfahrtsberechtigten nicht zurücktritt, wenn sich die erhöhte Geschwindigkeit nachweislich betriebsgefahrerhöhend ausgewirkt hat (vgl. OLG Hamm, NZV 2011, 248; NJW-RR 2000, 172).
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