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   OLG Brandenburg, 02.08.2011 - (2 Z) 53 Ss-OWi 495/10 (238/10)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6827
OLG Brandenburg, 02.08.2011 - (2 Z) 53 Ss-OWi 495/10 (238/10) (https://dejure.org/2011,6827)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.08.2011 - (2 Z) 53 Ss-OWi 495/10 (238/10) (https://dejure.org/2011,6827)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. August 2011 - (2 Z) 53 Ss-OWi 495/10 (238/10) (https://dejure.org/2011,6827)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Die Verwendung einer Parkscheibe, die um ein Vielfaches kleiner ist als gemäß Bild 318, Anlage 3, Abschnitt 3 Nr. 11 zu § 42 Abs. 2 StVO vorgeschrieben, ist unzulässig und kann zu einem bußgeldbewährten Verstoß gegen § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVO führen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verwendung einer Miniaturparkscheibe (Mini-Parkscheibe) mit den Maßen 40 mm x 60 mm

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Parkscheibe - kleinere Parkscheibe

  • beck.de PDF

    § 13 II 1 Nr. 2 StVO; § 49 g OWiG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Parken ohne eine vorgeschriebene Parkscheibe

  • rechtsportal.de

    OWiG § 49 Abs. 1 Nr. 13 ; StVO § 13 Abs. 2
    Parken ohne eine vorgeschriebene Parkscheibe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bussgeld bei zu kleiner Parkscheibe

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Parkscheibe zu klein? Kostet 5 Euro!

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Miniaturparkscheiben sind unzulässig

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Miniparkscheibe nicht erlaubt.

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mini-Parkscheibe

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei zu kleinen Parkscheiben - Ordnungswidrigkeit!

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mini-Parkscheibe nicht erlaubt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mini-Parkscheibe ist nicht zulässig!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Verwendung einer Miniaturparkscheibe (Mini-Parkscheibe) mit den Maßen 40 mm x 60 mm

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Mini-Parkscheibe nicht erlaubt

  • maerkischeallgemeine.de (Pressebericht, 04.08.2011)

    Parkscheibenstreit: Italienische Minischeiben sind nicht statthaft

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Parkscheibe darf nicht zu klein sein

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Bußgeld bei zu kleiner Parkscheibe

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Parkscheibe: Gesetzliche Vorgaben müssen erfüllt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bußgeld wegen zu kleiner Parkscheibe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Miniparkscheibe unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwendung einer Mini-Parkscheibe unzulässig - Parkscheibe nach Gestaltung und Größe vom Gesetzgeber genau definiert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 27 (Ls.)
  • NZV 2012, 97 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 16.05.1989 - 5 Ss OWi 190/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2011 - 53 Ss OWi 495/10
    Ferner ist anerkannt, dass beim Parken ohne Benutzung einer vorgeschriebenen Parkscheibe auch dann ein Verstoß gegen § 13 Abs. 2 Satz 1 StVO vorliegt, wenn sich der Fahrzeugführer an die vorgeschriebene zeitliche Beschränkung hält (vgl. BayObLG NJW 1965, 60, 61; OLG Düsseldorf - Beschl. v. 16. Mai 1989 - 5 Ss OWi 190/89, zit. nach Juris).
  • AG Winsen, 26.11.1993 - 12 OWi 694/93

    Fahrzeughalterhaftung; Anhörungsgebot; Parkverstoß; Ersatz der Parkscheibe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.08.2011 - 53 Ss OWi 495/10
    Entgegen der vom Betroffenen vertretenen Auffassung genügt auch ein am Fahrzeug angebrachter handschriftlicher Zettel mit der Ankunftszeit nicht den Anforderungen an die Verwendung einer Parkscheibe gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 StVO (vgl. AG Winsen NZV 1994, 293 ).
  • AG Brandenburg, 23.10.2020 - 31 C 200/19

    Parkscheibe, Privatparlplatz, sichtbares Auslegen, Vertragsstrafe

    Das Parken war dann hier aber insofern analog § 13 Abs. 2 Nr. 2 StVO nur dann erlaubt, wenn in dem Fahrzeug des Beklagten eine von außen "gut lesbare" (d.h. nicht nur wie früher "gut sichtbare" ), entweder hinter der Windschutzscheibe oder aber auf der Abdeckplatte des Gepäckraumes (d.h. der "Hutablage"; nicht jedoch im Kofferraum selbst, auch wenn dieser von der Heckscheibe aus ggf. teilweise einsehbar sein sollte, so wie hier) bzw. auch an der Seitenscheibe anzubringende Parkscheibe gemäß dem Bild 318, der Anlage 3, Abschnitt 3 Nr. 11 zu § 42 Abs. 2 StVO ( OLG Brandenburg , Beschluss vom 02.08.2011, Az.: (2 Z) 53 Ss-OWi 495/10 (238/10), u.a. in: NZV 2012, Seite 97; OLG Naumburg , Beschluss vom 04.08.1997, Az.: 1 Ss (Bz) 132/97, u.a. in: NZV 1998, Seite 168; BayObLG , Beschluss vom 31.07.1995, Az.: 2 ObOWi 425/95, u.a. in: NZV 1996, Seite 208; OLG Köln , Beschluss vom 28.04.1992, Az.: Ss 119/92 (Z), u.a. in: NZV 1992, Seite 376 ) vorgewiesen hätte.

    Zudem wäre die Verwendung einer Parkscheibe, die um ein Vielfaches kleiner ist als gemäß Bild 318, Anlage 3, Abschnitt 3 Nr. 11 zu § 42 Abs. 2 StVO vorgeschrieben, ebenso unzulässig gewesen ( OLG Brandenburg , Beschluss vom 02.08.2011, Az.: (2 Z) 53 Ss-OWi 495/10 (238/10), u.a. in: NZV 2012, Seite 97 ) wie das Auslegen mehrerer auf unterschiedliche Ankunftszeiten eingestellter Parkscheiben ( OLG Köln , Beschluss vom 21.06.1979, Az.: 1 Ss 534 ZB/79, u.a. in: VRS Band 58 [1980], Seiten 154 ff. ).

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