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   OLG Brandenburg, 26.05.2014 - (1 Z) 53 Ss-OWi 125/14 (79/14)   

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https://dejure.org/2014,11482
OLG Brandenburg, 26.05.2014 - (1 Z) 53 Ss-OWi 125/14 (79/14) (https://dejure.org/2014,11482)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.05.2014 - (1 Z) 53 Ss-OWi 125/14 (79/14) (https://dejure.org/2014,11482)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2014 - (1 Z) 53 Ss-OWi 125/14 (79/14) (https://dejure.org/2014,11482)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine ausreichende Entschuldigung für das Fernbleiben von einer Gerichtsverhandlung durch Vorlage einer Flugauftragsbestätigung für eine Geschäftsreise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 2; EMRK Art. 6 Abs. 3
    Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid bei Vorliegen der Voraussetzungen ist zwingend und kein Verstoß gegen Konventionsrecht

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einspruchsverwerfung im OWi-Recht bei erschienenem Verteidiger ist europarechtlich ok!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 672
  • NZV 2016, 101
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 08.11.2012 - 30804/07

    Verletzung des Rechts auf Verteidigerbeistand durch die Verwerfung der Berufung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2014 - 53 Ss OWi 125/14
    Der Betroffene nimmt Bezug auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 8. November 2012 (30804/07 Neziraj v. Deutschland) und vertritt die Auffassung, dass aus dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention in Art. 6 Abs. 3 lit. c. MRK festgeschriebenen Recht, sich in jeder Verfahrenslage von einem Rechtsanwalt verteidigen zu lassen, die Schlussfolgerung zu ziehen sei, dass in Anwesenheit eines verteidigungsbereiten Verteidigers ein Einspruch nicht verworfen werden dürfe.
  • OLG Dresden, 07.03.2014 - 23 Ss 56/14

    Einspruch; Abwesenheit; Vertreter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2014 - 53 Ss OWi 125/14
    Dem steht nicht entgegen, dass sich ein anderes Oberlandesgericht, nämlich das OLG Dresden, mit der identischen Rechtsfrage kürzlich befasst hat (Beschluss vom 7. März 2014, 23 Ss 56/14 Z, zitiert nach juris; vgl. Göhler, a. a. O.).
  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2014 - 53 Ss OWi 125/14
    Zeigt das nationale Recht gemessen an der MRK strukturelle Mängel, so gebietet die Verpflichtung der innerstaatlichen Beachtung der Konvention (ungeachtet der beschränkten Bindungswirkung nach Art. 46 MRK) eine konventionsgerechte Ausgestaltung des innerstaatlichen Rechts (BGH 5 StR 394/10, Beschluss vom 9. November 2010, zitiert nach juris).
  • OLG Celle, 19.03.2013 - 32 Ss 29/13

    Beschränkung der Verpflichtung deutscher Gerichte zu vorrangiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2014 - 53 Ss OWi 125/14
    In Rechtsprechung und Lehre ist unumstritten, dass weder die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (MRK) noch die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) deutsche Gerichte unmittelbar binden (OLG Celle, 32 Ss 29/13, Beschluss vom 19. März 2013, zitiert nach juris; OLG Dresden, a. a. O. u. v. a. m.).
  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.05.2014 - 53 Ss OWi 125/14
    Die MRK und die den Entscheidungen des EGMR zugrunde liegenden tragenden Rechtsgedanken dienen den nationalen Gerichten als Auslegungshilfe geltenden Rechts; geltendes Recht wird durch sie nicht außer Kraft gesetzt (s. auch OLG Dresden und OLG Celle, a. a. O.; BVerfGE 111/307/317, zitiert nach juris).
  • BayObLG, 15.10.2019 - 202 ObOWi 1768/19

    Obliegenheit zur Darlegung der Verhinderung aus dringenden beruflichen Gründen

    b) Für die Frage, ob eine berufliche Verhinderung einen Anspruch auf Terminsverlegung begründet bzw. als ausreichende Entschuldigung für das Nichterscheinen in der Hauptverhandlung anzusehen ist, gilt nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass berufliche Verpflichtungen gegenüber der Pflicht, zu einem bestimmten Zeitpunkt bei Gericht erscheinen zu müssen, zurückzutreten haben (vgl. nur BayObLG NStZ 2003, 93; OLG Bamberg OLGSt OWiG § 74 Nr. 19; OLG Hamm, Beschluss vom 15.12.2011 - 5 RBs 185/11 bei juris; OLG Brandenburg NStZ 2014, 672; OLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2015 - 1 RBs 162/12 = BeckRS 2015, 20270; vgl. auch Göhler/Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. § 74 Rn. 29).
  • OLG Hamburg, 06.08.2020 - 1 Rb 19/20

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Verwerfung des Einspruchs

    Selbst in diesen Fällen ist der Einspruch nach einheitlicher Rechtsprechung zu verwerfen, da es nicht auf die Anwesenheit des Verteidigers ankommt, da dieser den Betroffenen nur verteidigen kann, aber eben nicht ersetzen kann (OLG Brandenburg, Beschuss vom 26.05.2014 - (1 Z) 53 Ss-OWi 125/14 (79/14), NStZ 2014, 672; OLG Celle, Beschluss vom 19.03.2013 - 32 Ss 29/13, NStZ 2013, 615; KK-OWiG/Senge, 5. Aufl. 2018, § 74 Rn. 19 m.w.N.).
  • AG Schmallenberg, 15.02.2022 - 6 OWi 3/21
    Nur unaufschiebbare Geschäfte oder berufliche Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sowie private Interessen, deren Zurückstellung für den Betroffenen mit gravierenden, insbesondere wirtschaftlichen Nachteilen verbunden wäre, können deshalb dazu führen, dass die öffentlich-rechtliche Pflicht zur Befolgung der Ladung zurückzutreten hat (OLG Brandenburg NStZ 2014, 672; OLG Karlsruhe Justiz 1982, 237; OLG Düsseldorf NZV 1993, 44 = VRS 86, 142; NZV 1997, 451; OLG Jena VRS 94, 350; BayObLG DAR 2001, 132: Vorrang der Teilnahme eines Orchestermusikers an Proben und Konzert; OLG Hamm VRS 105, 143 = NZV 2003, 348; OLG Bamberg wistra 2007, 79: Termine des Betroffenen als Insolvenzverwalter).
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