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   OLG Brandenburg, 25.02.2019 - (1 B) 53 Ss-OWi 41/19 (45/19), 1 Ss-OWi 45/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4322
OLG Brandenburg, 25.02.2019 - (1 B) 53 Ss-OWi 41/19 (45/19), 1 Ss-OWi 45/19 (https://dejure.org/2019,4322)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.02.2019 - (1 B) 53 Ss-OWi 41/19 (45/19), 1 Ss-OWi 45/19 (https://dejure.org/2019,4322)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2019 - (1 B) 53 Ss-OWi 41/19 (45/19), 1 Ss-OWi 45/19 (https://dejure.org/2019,4322)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • beck-blog

    In Schwedt an der Oder gibt es die schönsten Toiletten!

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Notwendige Feststellungen bei Geschwindigkeitsüberschreitung wegen dringender Notdurft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Rechtfertigung einer Geschwindigkeitsüberschreitung wegen dringender Notdurft des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung wegen dringender Notdurft und erheblichen Magenkrämpfen ...

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Toilettendrang genügt nicht als Rechtfertigung für zu schnelles Fahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Notdurft als Rechtfertigung für eine Geschwindigkeitsüberschreitung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2020, 106
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 26.10.1998 - 3 Ws (B) 533/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2019 - 53 Ss OWi 41/19
    Vorliegend kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass nach ergänzenden Feststellungen die Umstände, die den Betroffenen zur begangene Geschwindigkeitsüberschreitung veranlasst haben, sich nicht nur als notstandsähnliche Lage darstellen, sondern die Geschwindigkeitsüberschreitung gegebenenfalls durch einen Notstand (§ 16 OWiG) gerechtfertigt war (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 1997, 379; KG, 2 Ss 263/98 vom 26. Oktober 1998 - 3 Ws (B) 533/98 - Göhler, OWiG, 17. Auflage § 16 Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Dezember 2007 - IV-5 Ss (OWi) 218/07 - (OWi) 150/07 I - m.w.N.), was im Ergebnis einen Freispruch zur Folge hätte.

    Wird hingegen ein rechtfertigender Notstand verneint, wäre beim Rechtsfolgenausspruch zu prüfen, ob ein Abweichen vom Regelfall des Fahrverbotes ganz oder auch nur teilweise gerechtfertigt ist (vgl. OLG Zweibrücken a.a.O.; KG a.a.O.; KG Berlin, Beschluss vom 26. Oktober 1998 - 2 Ss 263/98 - 3 Ws (B) 533/98 -).

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2019 - 53 Ss OWi 41/19
    Hierbei wird nicht nur zu prüfen sein, ob das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt, sondern auch, ob durch die Geschwindigkeitsüberschreitung überhaupt ein erheblicher Zeitgewinn erzielt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf VRS 93, 242, 244; Rengier in KK, OWiG, § 16 Rn. 17 m.w.N.) und sich der Betroffene nicht anders als durch zu schnelles Fahren hätte helfen können (vgl. OLG Zweibrücken ZfS 1997, 196).
  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 517/92

    Möglichkeit der Erweiterung einer beschränkt eingelegten Revision; Einlegung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2019 - 53 Ss OWi 41/19
    Zum einen ist eine Erweiterung der beschränkt eingelegten Rechtsbeschwerde nur bis zum Ablauf der Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist zulässig (vgl. BGHSt 38, 366).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.2007 - 5 Ss OWi 218/07

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Stuhldrang als rechtfertigender Notstand

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2019 - 53 Ss OWi 41/19
    Vorliegend kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass nach ergänzenden Feststellungen die Umstände, die den Betroffenen zur begangene Geschwindigkeitsüberschreitung veranlasst haben, sich nicht nur als notstandsähnliche Lage darstellen, sondern die Geschwindigkeitsüberschreitung gegebenenfalls durch einen Notstand (§ 16 OWiG) gerechtfertigt war (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 1997, 379; KG, 2 Ss 263/98 vom 26. Oktober 1998 - 3 Ws (B) 533/98 - Göhler, OWiG, 17. Auflage § 16 Rn. 4; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Dezember 2007 - IV-5 Ss (OWi) 218/07 - (OWi) 150/07 I - m.w.N.), was im Ergebnis einen Freispruch zur Folge hätte.
  • OLG Hamm, 10.10.2017 - 4 RBs 326/17

    Blasenschwäche schützt bei Geschwindigkeitsüberschreitung i.d.R. nicht vor

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.02.2019 - 53 Ss OWi 41/19
    Ein Absehen von der Anordnung eines Fahrverbotes gegen den Betroffenen kann nur dann ausnahmsweise gerechtfertigt sein, wenn der Betroffene infolge einer Notdurft selber zu einer Toilette gelangen wollte (vgl. OLG Hamm, SVR 2018, 35).
  • OLG Hamm, 28.03.2024 - 5 ORbs 35/24

    Fahrverbot, Absehen, grober Verstoß, notstandsähnliche Handlung, Blasendruck,

    Es ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass in notstandsähnlichen Situationen (konkret: dringendes Bedürfnis zur Verrichtung der Notdurft) das Handlungsunrecht für die Anordnung eines Fahrverbotes - je nach den Umständen des Einzelfalls - fehlen kann (vgl. bei Geschwindigkeitsverstößen: OLG Hamm Beschl. v. 10.10.2017 - 4 RBs 326/17 = BeckRS 2017, 129512 Rn. 7, beck-online; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.12.1996 - 1 Ss 291/96 = NStZ-RR 1997, 379, beck-online; OLG Brandenburg (1. Strafsenat - Senat für Bußgeldsachen), Beschluss vom 25.02.2019 - (1 B) 53 Ss-OWi 41/19 (45/19) = BeckRS 2019, 2716, beck-online).
  • OLG Schleswig, 04.08.2020 - II OLG 74/20
    Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt es nicht nur darauf an, ob das geschützte Rechtsgut das beeinträchtigte wesentlich überwiegt, sondern auch, ob sich der Betroffene nicht auch anders als durch zu schnelles Fahren hätte helfen können, etwa durch Anhalten auf dem Seitenstreifen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19. Dezember 1996, NStZ-RR 1997, 379; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Februar 2019 ­ (1 B) 53 Ss-OWi 41/19 (45/19) ­, zitiert nach juris).
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