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   OLG Brandenburg, 20.02.2017 - (1 B) 53 Ss-OWi 56/17 (34/17)   

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https://dejure.org/2017,3757
OLG Brandenburg, 20.02.2017 - (1 B) 53 Ss-OWi 56/17 (34/17) (https://dejure.org/2017,3757)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2017 - (1 B) 53 Ss-OWi 56/17 (34/17) (https://dejure.org/2017,3757)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2017 - (1 B) 53 Ss-OWi 56/17 (34/17) (https://dejure.org/2017,3757)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid und Berufung auf das sog. Augenblicksversagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze für die Bemessung der Geldbuße bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  • bussgeldsiegen.de

    Überschreitung Geschwindigkeit - Einspruchsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätze für die Bemessung der Geldbuße bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  • rechtsportal.de

    OWiG § 17 Abs. 3 ; BKatV § 1 Abs. 2 S. 2
    Grundsätze für die Bemessung der Geldbuße bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verdoppelung der Regelgeldbuße bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um fast das Doppelte möglich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 11. September 1997 (BGHSt 43, 241 ff.) ausgeführt, dem Kraftfahrzeugführer könne das für ein Fahrverbot erforderliche grob pflichtwidrige Verhalten dann nicht vorgeworfen werden, wenn der Grund für die von ihm begangene erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung darin liegt, dass er das die Höchstgeschwindigkeit begrenzende Zeichen nicht wahrgenommen habe, es sei denn, gerade diese Fehlleistung beruhe ihrerseits auf grober Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit.

    Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass - wenn es auch keine genauen, durch wissenschaftliche Erhebungen gesicherten Erkenntnisse geben mag - davon ausgegangen werden darf, dass (ordnungsgemäß aufgestellte) Vorschriftzeichen von Verkehrsteilnehmern in aller Regel wahrgenommen werden (vgl. BGHSt 43, 241).

  • OLG Hamm, 22.04.2008 - 3 Ss OWi 582/07

    Messprotokoll; Verlesung; Urkundenbeweis; Geldbuße; hohe; wirtschaftlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17
    Die Möglichkeit, dass der Betroffene die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit anordnende Vorschriftzeichen übersehen hat, braucht das Tatgericht nur dann in Rechnung zu stellen, wenn sich hierfür sonstige Anhaltspunkte ergeben (vgl. BGH a.a.O.; OLG Hamm ZfS 2008, 408).
  • OLG Koblenz, 15.04.1996 - 2 Ss 291/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17
    Dabei muss das Urteil die Erwägungen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von Angaben des Beschuldigten darlegen, der sich auf besondere Härte, wie etwa bedrohender Existenz- oder Arbeitsplatzverlust, beruft (vgl. OLG Koblenz NZV 1996, 373; OLG Koblenz DAR 1999, 227, 228; OLG Düsseldorf DAR 1996, 65, 66; OLG Hamm DAR 1996, 325).
  • OLG Koblenz, 11.02.1999 - 2 Ss 4/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17
    Dabei muss das Urteil die Erwägungen hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von Angaben des Beschuldigten darlegen, der sich auf besondere Härte, wie etwa bedrohender Existenz- oder Arbeitsplatzverlust, beruft (vgl. OLG Koblenz NZV 1996, 373; OLG Koblenz DAR 1999, 227, 228; OLG Düsseldorf DAR 1996, 65, 66; OLG Hamm DAR 1996, 325).
  • OLG Karlsruhe, 29.03.1979 - 2 Ss 10/79
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17
    Von daher ist die vom Bußgeldgericht vorgenommen Erhöhung der Regelgeldbuße von 160, 00 EUR, die sich nur an einfacher Fahrlässigkeit orientiert, auf 320, 00 EUR von rechts Wegen nicht zu beanstanden und liegt innerhalb des tatrichterlichen Spielraums, der von dem Rechtsbeschwerdegericht hinzunehmen ist; die Grenzen des vom Rechtsmittelgericht hinzunehmenden Vertretbaren (vgl. dazu statt vieler: BGH NJW 2011, 2819, 2821; BGH NStZ-RR 2008, 343; BGH NStZ 1982, 114; BGH NStZ 1984, 360; OLG Karlsruhe NJW 1980, 133) sind jedenfalls nicht überschritten.
  • OLG Hamm, 12.05.2000 - 2 Ss OWi 408/00

    Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid, ausreichende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17
    In diesem Fall lässt allein die Höhe der festgesetzten Geldbuße in Verbindung mit den Regelungen des Bußgeldkatalogs hinreichend deutlich erkennen, dass die Ordnungsbehörde von dem Regelfall, nämlich fahrlässiger Begehung der Ordnungswidrigkeit, ausgegangen ist (vgl. KG, Beschluss vom 10. September 2007, 3 Ws (B) 468/07; KG, Beschluss vom 17. August 2007, 3 Ws (B) 334/06, jeweils zit. n. juris; OLG Celle VRS 97, 258; OLG Hamm VRS 99, 220; Göhler/Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 67 Rn. 34e).
  • OLG Jena, 31.07.2006 - 1 Ss 164/06

    Verfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17
    Dies schließt die Möglichkeit der Beschränkung auf den Rechtsfolgenspruch in seiner Gesamtheit ein (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 31. Juli 2006, 1 Ss 164/06, zit. n. juris; OLG Bamberg DAR 2006, 399, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17
    aa) Das Rechtsbeschwerdegericht hat auf die Sachrüge von Amts wegen zu prüfen, ob der Tatrichter den seiner Beurteilung unterliegenden Sachverhalt im richtigen Umfang geprüft hat, insbesondere ob der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens durch eine Beschränkung des Einspruchs begrenzt war; dabei ist es an die rechtliche Beurteilung der Rechtsmittelbeschränkung durch das Vordergericht nicht gebunden (vgl. BGHSt 27, 70, 72 für Revisionen gegen Berufungsurteile).
  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 164/07

    BGH bestätigt Urteil im Lebensmittel-Fall von Passau

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17
    Von daher ist die vom Bußgeldgericht vorgenommen Erhöhung der Regelgeldbuße von 160, 00 EUR, die sich nur an einfacher Fahrlässigkeit orientiert, auf 320, 00 EUR von rechts Wegen nicht zu beanstanden und liegt innerhalb des tatrichterlichen Spielraums, der von dem Rechtsbeschwerdegericht hinzunehmen ist; die Grenzen des vom Rechtsmittelgericht hinzunehmenden Vertretbaren (vgl. dazu statt vieler: BGH NJW 2011, 2819, 2821; BGH NStZ-RR 2008, 343; BGH NStZ 1982, 114; BGH NStZ 1984, 360; OLG Karlsruhe NJW 1980, 133) sind jedenfalls nicht überschritten.
  • BGH, 28.07.2011 - 4 StR 156/11

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht des mit einem Zwangsverwaltungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.02.2017 - 53 Ss OWi 56/17
    Von daher ist die vom Bußgeldgericht vorgenommen Erhöhung der Regelgeldbuße von 160, 00 EUR, die sich nur an einfacher Fahrlässigkeit orientiert, auf 320, 00 EUR von rechts Wegen nicht zu beanstanden und liegt innerhalb des tatrichterlichen Spielraums, der von dem Rechtsbeschwerdegericht hinzunehmen ist; die Grenzen des vom Rechtsmittelgericht hinzunehmenden Vertretbaren (vgl. dazu statt vieler: BGH NJW 2011, 2819, 2821; BGH NStZ-RR 2008, 343; BGH NStZ 1982, 114; BGH NStZ 1984, 360; OLG Karlsruhe NJW 1980, 133) sind jedenfalls nicht überschritten.
  • KG, 18.05.2015 - 3 Ws (B) 168/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Bemessung der Geldbuße

  • OLG Jena, 04.03.2005 - 1 Ss 27/05

    Verkehr, Verfahren

  • OLG Celle, 08.07.1999 - 233 Ss 35/99
  • OLG Bamberg, 31.03.2005 - 2 Ss OWi 78/05

    Zur Wirksamkeit der Einspruchsbeschränkung bei einem Bußgeldbescheid und zum

  • KG, 10.09.2007 - 3 Ws (B) 468/07

    Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Einspruchsbeschränkung auf

  • KG, 17.08.2007 - 3 Ws (B) 334/06

    Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Einspruchsbeschränkung auf

  • OLG Celle, 23.06.2017 - 2 Ss OWi 137/17

    Vorsatz; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschwindigkeitsverstoß; einseitig;

    Der Regelvermutung steht der alleinige Umstand, dass die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch ein einmalig und einseitig aufgestelltes Vorschriftszeichen begrenzt war, nicht von vornherein entgegen (Abweichung von OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2017, Az. (1) 53 Ss-OWi 56/17 (34/17).

    Der vom Oberlandesgericht Brandenburg in seiner von der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Zuschrift vom 19.05.2017 zitierten Entscheidung vom 20.02.2017, Az. (1) 53 SsOWi 56/17 (34/17) angestellten - die Entscheidung nicht tragenden - Erwägung, der Umstand eines lediglich einseitig aufgestellten Vorschriftszeichens spreche gegen die Regelvermutung der Wahrnehmung durch einen Betroffenen, vermag der Senat in ihrer Allgemeinheit nicht zu folgen.

  • OLG Karlsruhe, 14.07.2017 - 2 Rv 8 Ss 420/17

    Revision im Strafverfahren: Korrektur des Schuldspruchs durch das

    Dieser Rechtsfehler zwingt jedoch nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht, vielmehr kann der Senat den richtigen Zustand selbst herstellen (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 352 Rn. 4), indem der Schuldspruch - wie aus dem Tenor ersichtlich - insoweit korrigiert wird, als dieser bereits in Rechtskraft erwachsen war (vgl. zum entsprechenden Vorgehen im Rechtsbeschwerdeverfahren nach Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid: BayObLG, Beschluss vom 07.12.1999 - 2 ObOWi 575/99; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 20.02.2017 - (1) 53 Ss-OWi 56/17 (34/17) - jeweils zit. nach juris; Senat, Beschluss vom 02.11.2015 - 2 (6) SsBs 555/15 - AK 160/15).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2018 - 2 RBs 195/18

    Keine Geltung des Verschlechterungsverbots in Bußgeldsachen bei Entscheidung

    Denn das Verschlechterungsverbot gilt im erstinstanzlichen gerichtlichen Bußgeldverfahren kraft besonderer gesetzlicher Bestimmung nur bei einer Entscheidung durch Beschluss im schriftlichen Verfahren (§ 72 Abs. 3 Satz 2 OWiG), nicht aber bei einer Entscheidung durch Urteil nach Durchführung einer Hauptverhandlung (vgl. OLG Brandenburg BeckRS 2017, 104126 Rdn. 27; Ellbogen in: Karlsruher Kommentar, OWiG, 5. Aufl., § 67 Rdn. 5; Seitz/Bauer in: Göhler a.a.O. vor § 67 Rdn. 5 u. § 71 Rdn. 4).
  • OLG Köln, 17.07.2018 - 1 RBs 197/18

    Wirksamkeit der Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid auf die

    In Rechtsprechung und Literatur anerkannt ist, dass es einer ausdrücklichen Angabe der Schuldform nicht bedarf, vielmehr von fahrlässigem Handeln auszugehen ist, wenn die Bußgeldbehörde ihrer Sanktionsbemessung einen Regelsatz der BKatV zugrunde legt, da die Regelsätze von fahrlässigem Handeln ausgehen (Brandenburgisches OLG B. v. 20.02.2017 - (1) 53 Ss-OWi 56/17 (34/17) - bei Juris; OLG Oldenburg VRS 130, 65 = DAR 2016, 472; KG VRS 114, 47; OLG Naumburg NStZ-RR 2005, 243; KG VRS 102, 296 = NZV 2002, 466; OLG Rostock VRS 101, 380 = NZV 2002, 137; Göhler- Seitz/Bauer , OWiG, 17. Auflage 2017, § 67 Rz. 34e; KK- Ellbogen a.a.O.).
  • BayObLG, 06.08.2020 - 202 ObOWi 982/20

    Bußgeldverfahren - Wirksamkeit einer Einspruchsbeschränkung von Amts wegen auf

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat wegen der weiteren Begründung auf die erschöpfenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft in ihrer vorgenannter Antragsschrift Bezug (zu Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch aus der neueren Rspr. neben den genannten u.a. OLG Bamberg, Beschl. v. 30.10.2017 - 3 Ss OWi 1206/17 = VM 2018, Nr. 7 = ZfSch 2018, 114 = OLGSt OWiG § 67 Nr. 4; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 04.10.2018 - 2 RBs 195/18 bei juris; BayObLG, Beschl. v. 26.09.2019 - 202 ObOWi 1929/19 = ZfSch 2020, 112; OLG Brandenburg, Beschl. v. 20.02.2017 - 53 Ss-OWi 56/17 und 20.04.2020 - 53 Ss-OWi 180/20 jeweils bei juris KG, Beschl. v. 09.08.2019 - 3 Ws [B] 205/19 = VRS 137 [2019], 70 = NStZ 2020, 428 = OLGSt StPO § 257c Nr. 11 und 26.06.2019 - 122 Ss 98/19 = DV 2019, 192).
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