Rechtsprechung
LG Berlin, 16.03.2009 - 53 T 30/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- chillingeffects.de , S. 4
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 916, 936, 938, 940 ZPO; § 1 Abs. 1 S. 3 Nr. 3, 3 Abs. 2 Nr. 2 b, 4, 5 GewSchG
Gegen lästige Blogger darf man sich mit dem Gewaltschutzgesetz schützen - Telepolis (Pressebericht)
Advocatus Angeli - Schleichender Abbau der Pressefreiheit rückt durch einen Boulevardfall in den Fokus der Medien
- stefan-niggemeier.de (Pressebericht)
Anwalt Schertz verliert gegen "Stalker”
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 30.01.2009 - 216 C 1001/09
- LG Berlin, 16.03.2009 - 53 T 30/09
- AG Berlin-Charlottenburg, 28.04.2009 - 216 C 1001/09
- LG Berlin, 17.03.2010 - 86 S 6/10
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- AG Berlin-Charlottenburg, 30.01.2009 - 216 C 1001/09
Auszug aus LG Berlin, 16.03.2009 - 53 T 30/09
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 30.01.2009 - Az. 216 C 1001/09 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
- LG Berlin, 29.09.2009 - 27 O 482/09
Zustellung einer einstweiligen Verfügung
Unter dem 30. April 2009 erließ das Landgericht Berlin auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers im Verfahren 53 T 30/09 = Amtsgericht Charlottenburg 216 C 1001/09 gegen den Antragsgegner eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), wonach dem Antragsgegner unter anderem untersagt wurde, den Antragsteller zu beleidigen, zu bedrohen, seine Gesundheit zu verletzen, unzutreffende Behauptungen über ihn aufzustellen, sich dem Antragsteller zu nähern und Kontakt zu ihm aufzunehmen.Dienstag, 28.04.09, Amtsgericht Charlottenburg Berlin, Amtsgerichtsplatz 1 Sache 216 C 1001/09 / 53 T 30/09 Rechtsanwalt ... ,/, Gerichtsberichterstatter .
Eilmeldung: Widerspruchsverhandlung gegen die absurde Stalker-EV Dienstag, 28.04.2009, 12:00, Raum 1/137, Amtsgericht Charlottenburg Bertin, Amtsgerichtsplatz 1 Sache 216 C 1001/09 / 53 T 30/09 Rechtsanwalt ... ./, Gerichtsberichterstatter ...".
- AG Berlin-Charlottenburg, 28.04.2009 - 216 C 1001/09
Kein virtuelles Stalking durch Artikel im Internet
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 16. März 2009 (53 T 30/09) wird aufgehoben und der Antrag des Verfügungsklägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. - KG, 25.05.2009 - 9 W 91/09
Identifizierende Berichterstattung über Rechtsanwälte
Die vom Antragsteller erwirkte einstweiligen Verfügung vom 16.03.2009 nach dem Gewaltschutzgesetz (53 T 30/09 Landgericht Berlin/216 C 1001/09 Amtsgericht Charlottenburg) ist nicht geeignet, die nach verfassungsrechtlichen Maßstäben zulässige Identifizierung des Antragstellers im Sitzungsbericht vom 13.03.2009, einzuschränken, solange nicht unwahre Tatsachen oder Meinungsäußerungen verbreitet werden, die die Grenze zur Schmähkritik überschreiten, was in Bezug auf den Bericht vom 13.03.2009 gerade nicht festgestellt werden kann. - LG Köln, 13.10.2010 - 28 O 332/10
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die Veröffentlichung eines …
Der Kläger erwirkte - auf seine Beschwerde gegen einen ablehnenden Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg (216 C 1001/09) - bei dem Landgericht Berlin gegen den Beklagten eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin nach dem Gewaltschutzgesetz (LG Berlin 53 T 30/09).