Weitere Entscheidung unten: AG Düsseldorf, 31.03.2008

Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 23.07.2008 - 53 C 1736/08   

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https://dejure.org/2008,9207
AG Düsseldorf, 23.07.2008 - 53 C 1736/08 (https://dejure.org/2008,9207)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.07.2008 - 53 C 1736/08 (https://dejure.org/2008,9207)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Juli 2008 - 53 C 1736/08 (https://dejure.org/2008,9207)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung seitens des Vermieters; Verbot der Wäschetrocknung in der Mietwohnung; Einbeziehung der Hausordnung in den Mietvertrag; Hygienische Bedenken gegen die Benutzung des Trockenraums

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wäschetrocknen in der Wohnung erlaubt

  • rabüro.de

    Zum Trocknen der Wäsche in der Wohnung als gewöhnlicher Mietgebrauch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wäschetrocknen in der Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Wäschetrocknen in der Wohnung erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wäschetrocknen in der Wohnung erlaubt - Feuchtschwangere Luft im Treppenhaus

Verfahrensgang

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   AG Düsseldorf, 31.03.2008 - 53 C 1736/08   

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AG Düsseldorf, 31.03.2008 - 53 C 1736/08 (https://dejure.org/2008,23646)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.03.2008 - 53 C 1736/08 (https://dejure.org/2008,23646)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. März 2008 - 53 C 1736/08 (https://dejure.org/2008,23646)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Düsseldorf, 18.04.2008 - 21 T 38/08

    Wäschetrocknen - Verbot der Trocknung außerhalb der Wohnung

    Der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 31. März 2008 - 53 C 1736/08 - wird abgeändert:.
  • AG Eschweiler, 05.04.2013 - 26 C 268/12

    Wohnraummiete: Waschmaschine in der Wohnung als zulässiger Mietgebrauch

    Anders als etwa beim Wäschetrocknen in einer Wohnung (vgl. hierzu etwa AG Düsseldorf, Beschl. v. 31.03.2008, 53 C 1736/08 = WuM 2008, 547 ff. - z. n. juris) besteht bei der Ingebrauchnahme einer Waschmaschine in einer Wohnung, soweit der Anschluss fach- und sachgerecht hergestellt worden ist, auch kein Erfahrungssatz dahingehend, dass mit der Entstehung von Mietschäden, etwa Feuchtigkeitsschäden, zu rechnen ist.
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