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   OLG Brandenburg, 27.08.2015 - (2 Z) 53 Ss-OWi 299/15 (141/15)   

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https://dejure.org/2015,30350
OLG Brandenburg, 27.08.2015 - (2 Z) 53 Ss-OWi 299/15 (141/15) (https://dejure.org/2015,30350)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.08.2015 - (2 Z) 53 Ss-OWi 299/15 (141/15) (https://dejure.org/2015,30350)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. August 2015 - (2 Z) 53 Ss-OWi 299/15 (141/15) (https://dejure.org/2015,30350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Terminsverlegung, Terminskollision, Verteidiger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Rechtsanwalts auf Verlegung des Termins zur Hauptverhandlung aufgrund der bereits bestehenden Ladung zu einem Gerichtstermin in einer anderen Stadt; Gerichtlicher Verstoß gegen die prozessuale Fürsorgepflicht durch Ablehnung des Terminsverlegungsantrages des ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 31.01.2006 - 1 Ss 165/05

    Bußgeldhauptverhandlung: Pflicht des Gerichts zur Entsprechung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2015 - 53 Ss OWi 299/15
    Dieser ist aber gehalten, über Anträge auf Terminsverlegung nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der eigenen Terminplanung, der Gesamtbelastung des Spruchkörpers, des Gebotes der Verfahrensbeschleunigung und der berechtigten Interessen der Verfahrensbeteiligten zu entscheiden (vgl. OLG Karlsruhe NZV 2006, 217, Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl., § 213 Rn. 7 m.w.N.).
  • BayObLG, 31.05.1994 - 2 ObOWi 194/94

    Erhebung eines Bußgeldes wegen der Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2015 - 53 Ss OWi 299/15
    Mit dieser Verfahrensweise hat das Amtsgericht zwar nicht dem Betroffenen das rechtliche Gehör versagt (BayObLG, Beschluss vom 31. Mai 1994, Az.: 2 ObOWi 194/94, zitiert nach juris; OLG Hamm BeckRS 2013, 00035).
  • OLG Hamm, 12.11.2012 - 3 RBs 253/12

    Bußgeldverfahren; Verwerfung des Einspruchs des Betroffenen gegen den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.08.2015 - 53 Ss OWi 299/15
    Mit dieser Verfahrensweise hat das Amtsgericht zwar nicht dem Betroffenen das rechtliche Gehör versagt (BayObLG, Beschluss vom 31. Mai 1994, Az.: 2 ObOWi 194/94, zitiert nach juris; OLG Hamm BeckRS 2013, 00035).
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