Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.02.2019 - (2 Z) 53 Ss-OWi 50/19 (25/19), (2 Z) Ss-OWi 25/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4312
OLG Brandenburg, 18.02.2019 - (2 Z) 53 Ss-OWi 50/19 (25/19), (2 Z) Ss-OWi 25/19 (https://dejure.org/2019,4312)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2019 - (2 Z) 53 Ss-OWi 50/19 (25/19), (2 Z) Ss-OWi 25/19 (https://dejure.org/2019,4312)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2019 - (2 Z) 53 Ss-OWi 50/19 (25/19), (2 Z) Ss-OWi 25/19 (https://dejure.org/2019,4312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,4312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Mobiltelefon/elektronisches Gerät: In-der-Hand-halten reicht nicht

  • IWW

    § 23 Abs. 1a StVO

  • Verkehrsrecht Blog

    Handy in der Hand halten nicht ordnungswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StVO § 23 Abs. 1a
    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen Benutzung eines elektronischen Geräts während der Fahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 23.08.2005 - 83 Ss OWi 19/05

    Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 53 Ss OWi 50/19
    Nicht das Aufnehmen und Halten des Mobiltelefons als solches wurde untersagt, sondern - wie das zweckgerichtete Tatbestandsmerkmal "hierfür" verdeutlichte - allein dessen bestimmungsgemäße Verwendung (vgl. OLG Düsseldorf NZV 2007, 95; OLG Köln NStZ 2006, 248).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2006 - 2 Ss OWi 134/06

    Funktelefon - Begriff der Benutzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 53 Ss OWi 50/19
    Nicht das Aufnehmen und Halten des Mobiltelefons als solches wurde untersagt, sondern - wie das zweckgerichtete Tatbestandsmerkmal "hierfür" verdeutlichte - allein dessen bestimmungsgemäße Verwendung (vgl. OLG Düsseldorf NZV 2007, 95; OLG Köln NStZ 2006, 248).
  • OLG Hamm, 12.12.1983 - 3 Ss OWi 1703/83
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 53 Ss OWi 50/19
    Er ist gegeben, wenn ein Gericht in einer bestimmten Rechtsfrage bewusst oder in ständiger Praxis von der höchstgerichtlichen oder obergerichtlichen Rechtsprechung abweicht und deshalb auch in Zukunft mit fehlerhaften Entscheidungen dieses Gerichts gerechnet werden muss; er dient dagegen nicht der Einzelfallgerechtigkeit, das heißt, der Korrektur einer im Einzelfall unbewusst getroffenen Fehlentscheidung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Dezember 1983 - 3 Ss OWi 1703/83 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 25.07.2018 - 2 Ss OWi 201/18

    Ordnungswidrigkeit des Haltens eines Mobiltelefons während des Führens eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2019 - 53 Ss OWi 50/19
    Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 25. Juli 2018 (2 Ss (OWi) 201/18), denn auch darin ist ausgeführt worden, dass eine Nutzung nur dann zulässig ist, wenn das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird.
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2023 - 1 ORbs 33 Ss 151/23

    Zulässigkeit der Umlagerung eines Smartphones während der Autofahrt

    Es muss vielmehr auch weiterhin über das bloße Halten hinaus eine Benutzung des elektronischen Geräts hinzukommen (OLG Celle, Beschl. v. 7.2.2019 - 3 Ss (OWi) 8/19; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18.2.2019 - (2 Z) 53 Ss-Owi 50/19; OLG Stuttgart Beschl. v. 3.1.2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18, BeckRS 2019, 1068; so auch König, in Hentschel/König/Dauer, StVO 47. Aufl. § 23 Rn. 32; Will, NZV 2019, 331).
  • OLG Oldenburg, 17.04.2019 - 2 Ss OWi 102/19

    Anforderungen an die Benutzung eines Mobiltelefons als Fahrzeugführer

    Das OLG Brandenburg (Beschluss vom 18.02.2019, 53 Ss-OWi 50/19, juris) hält ebenfalls eine Nutzung für erforderlich und führt aus, aus der Entscheidung des Senats vom 25.07.2018 ergebe sich nichts Anderes.
  • KG, 14.08.2019 - 3 Ws (B) 273/19

    Nutzung eines elektronischen Geräts im Straßenverkehr

    So ist das bloße Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Gerätes - ohne das Hinzutreten eines Benutzungselementes - nicht ausreichend, den Tatbestand des § 23 Abs. 1a StVO zu erfüllen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 2 Rb 24 Ss 1269/18 - OLG Celle, Beschluss vom 7. Februar 2019 - 3 Ss (OWi) 8/19 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 18. Februar 2019 - (2 Z) 53 Ss-OWi 50/19 (25/19) - OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 4 RBs 30/19 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. April 2019 - 2 Ss (OWi) 102/19 - alle bei juris; Senat, Beschluss vom 4. Juli 2018 - 3 Ws (B) 183/18 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht