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   EuGH, 03.02.1977 - 53/76   

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EuGH, 03.02.1977 - 53/76 (https://dejure.org/1977,741)
EuGH, Entscheidung vom 03.02.1977 - 53/76 (https://dejure.org/1977,741)
EuGH, Entscheidung vom 03. Februar 1977 - 53/76 (https://dejure.org/1977,741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Bouhelier

    MENGENMÄSSIGE AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - AUSFUHRLIZENZ - VORSCHRIFT - VERBOT

  • EU-Kommission

    Bouhelier

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Begriffe "mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen" und "Maßnahmen gleicher Wirkung" i. S. von Art. 34 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV); Anwendbarkeit des Art. 34 EWGV auf für die Ausfuhr bestimmter Waren eine Lizenz oder ein ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 34
    MENGENMÄSSIGE AUSFUHRBESCHRÄNKUNGEN - MASSNAHMEN GLEICHER WIRKUNG - BEGRIFF - AUSFUHRLIZENZ - VORSCHRIFT - VERBOT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 1009
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.12.1971 - 51/71

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en fruit

    Auszug aus EuGH, 03.02.1977 - 53/76
    Artikel 34 sei deshalb unmittelbar anwendbar und man könne nach dem Urteil vom 15. Dezember 1971 (51 bis 54/71, International Fruit Company - Slg. 1971, 1107) die Anwendung innerstaatlicher Rechtsvorschriften nicht zulassen, die "das Erfordernis von Einfuhr- oder Ausfuhrlizenzen oder ähnlichen Verfahren gleich welcher Art auch nur formal aufrechterhalten".

    Die Kommission zitiert zahlreiche Entscheidungen, insbesondere das Urteil International Fruit Company vom 15. Dezember 1971 (51 bis 54/71 - Slg. 1971, 1107), das nationale Rechtsvorschriften für vertragswidrig erkläre, welche das Erfordernis von lizenzähnlichen Verfahren auch nur formal aufrecherhielten; das Urteil Kommission/Bundesrepublik Deutschland vom 20. Februar 1975 (12/74 - Slg. 1975, 181) stelle klar, daß es, damit eine Bestimmung als Hindernis für den freien Warenverkehr angesehen werden könne, genüge, daß sie möglicherweise als Schranke wirke.

  • EuGH, 20.02.1975 - 12/74

    Kommission / Deutschland - Sekt/Weinbrand: Deutsches Weingesetz verstößt gegen

    Auszug aus EuGH, 03.02.1977 - 53/76
    Die Kommission zitiert zahlreiche Entscheidungen, insbesondere das Urteil International Fruit Company vom 15. Dezember 1971 (51 bis 54/71 - Slg. 1971, 1107), das nationale Rechtsvorschriften für vertragswidrig erkläre, welche das Erfordernis von lizenzähnlichen Verfahren auch nur formal aufrecherhielten; das Urteil Kommission/Bundesrepublik Deutschland vom 20. Februar 1975 (12/74 - Slg. 1975, 181) stelle klar, daß es, damit eine Bestimmung als Hindernis für den freien Warenverkehr angesehen werden könne, genüge, daß sie möglicherweise als Schranke wirke.

    - Die Möglichkeit, neue Qualitätsnormen zu setzen, berge im Ansatz die Möglichkeit einer Verlagerung der Handelsströme für bestimmte Gruppen von Erzeugnissen in andere Richtungen in sich, was möglicherweise für den freien Verkehr und die Wettbewerbsbedingungen schädlich sei (vgl. zur Gefahr willkürlicher Gattungsbezeichnungen das Urteil 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland - Slg. 1975, 181).

  • EuGH, 24.01.1978 - 82/77

    Van Tiggele

    Nach der vom Gerichtshof in seinen Urteilen vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Staatsanwaltschaft/Dassonville, Slg. 1974, 837) und vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 53/76 (Procureur de la République/Bouhelier, Slg. 1977, 197) entwickelten Definition der Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung und angesichts der untersuchten Rechtsprechung zu den Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrags sei die umstrittene Regelung als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Artikel 30 ff. EWG-Vertrag anzusehen.
  • EuGH, 25.10.1979 - 159/78

    Kommission / Italien

    Der Gerichtshof habe andererseits bestimmten Einfuhrformalitäten (Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76, Simmenthal, Slg. 1976, 1871) und Ausfuhrformalitäten (Urteil vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 53/76, Bouhelier, Slg. 1977, 197) den Charakter von Maßnahmen gleicher Wirkung zugeschrieben.

    Die italienische Regierung vertritt in ihrer Gegenerwiderung die Ansicht, die Wendung "Formalitäten, von deren Erfüllung die Einfuhr abhängig ist", habe eine viel weitere Bedeutung, als ihr die Kommission beimesse; im übrigen gingen die Hinweise auf die erwähnten Urteile in den Rechtssachen 35/76, Simmenthal, und 53/76, Bouhelier, im vorliegenden Fall fehl.

  • EuGH, 07.02.1984 - 237/82

    Jongeneel Kaas

    27 Hingegen verstieße es gegen Artikel 34 EWG-Vertrag, Kontrollpapiere speziell für die nationale Erzeugung zu verlangen, die zur Ausfuhr in die Länder der Gemeinschaft bestimmt ist (Urteil vom 3.2. 1977 in der Rechtssache 53/76, Bouhelier, Slg. 1977, 197).
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1981 - 155/80

    Bußgeldverfahren gegen Sergius Oebel. - Nachtbackverbot.

    Tatsächlich bestanden keine Zweifel, daß Maßnahmen als mit den erwähnten Artikeln unvereinbar anzusehen waren, die den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unmittelbar beschränkten, wie gesundheitspolizeiliche Kontrollen bei der Einfuhr (vgl. z. B. das Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 35/76, Simmenthai, Slg. 1976, 1871), oder die den Exporteuren auferlegte Verpflichtung, ein technisches Prüfungszeugnis vorzulegen, das von einer bestimmten staatlich beauftragten Stelle ausgestellt wurde (vgl. das Urteil vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 53/76,.

    Bouhelier, Slg. 1977, 197).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2008 - C-205/07

    Gysbrechts und Santurel Inter - Art. 28 EG bis 30 EG - Richtlinie 97/7/EG über

    14 - Urteil vom 3. Februar 1977, Bouhelier (53/76, Slg. 1977, 197).
  • EuGH, 12.10.1978 - 13/78

    Eggers

    Es könne deshalb angenommen werden, daß das vorlegende Gericht den Begriff der Diskriminierung im Sinne der "willkürlichen Ungleichbehandlung" verstanden wissen wolle, die darin bestehe, daß für Erzeugnisse unterschiedliche Qualitätsnormen vorgeschrieben würden, je nachdem, ob sie für den Verbrauch im Inland oder für den Export bestimmt seien; in diesem Sinne habe der Gerichtshof den Begriff in seinem Urteil vom 3. Februar 1977 (Rechtssache 53/76, Bouhelier-"Uhren mit Ankerhemmung" - Slg. S. 205) umschrieben, und darauf ziele das Verbot des Artikels 2 Absatz 1 (andere als unterschiedslos auf inländische und eingeführte Waren anwendbare Maßnahmen) der Richtlinie 70/50 der Kommission vom 22. Dezember 1969 (ABl. 1970, L 13, S. 29) über die Beseitigung von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-157/94

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. -

    (75) - Vgl. Urteile vom 15. Dezember 1971 in den verbundenen Rechtssachen 51/71 bis 54/71 (International Fruit Company, Slg. 1971, 1107, Randnrn. 8 und 9)(Erfordernis einer Ausfuhrlizenz oder eines ähnlichen Verfahrens, auch wenn nur formell), vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 53/76 (Bouhelier, Slg. 1977, 197, insbesondere Randnr. 16)(Erfordernis einer Lizenz nur für die Ausfuhr bestimmter Waren oder eines Prüfungszeugnisses über die Einhaltung bestimmter Qualitätsnormen), vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76 (Kommission/Frankreich, Slg. 1977, 515, Randnrn. 14 und 15)(Erfordernis einer besonderen Ausfuhrerklärung für die Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse), vom 26. Februar 1980 (Vriend, zitiert in Fußnote 63, Randnr. 10), vom 3. Februar 1983 in der Rechtssache 29/82 (Van Luipen, Slg. 1983, 151, Randnr. 9)(Abhängigkeit der Ausfuhr bestimmter Erzeugnisse davon, daß der Exporteur einer öffentlichen oder behördlich anerkannten Stelle angeschlossen ist), vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-110/89 (Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-2659, insbesondere Randnr. 24)(Verbot oder Beschränkung aufgrund verschiedener Maßnahmen der Ausfuhr eines bestimmten Erzeugnisses durch andere Wirtschaftsteilnehmer als ein staatlich kontrolliertes Unternehmen) sowie vom 22. Juni 1994 in der Rechtssache C-426/92 (Deutsches Milch-Kontor, Slg. 1994, I-2757, insbesondere Randnr. 42)(Systematische Grenzkontrollen zur Prüfung der Zusammensetzung und Qualität eines bestimmten Einfuhrerzeugnisses).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1985 - 60/84

    Cinéthèque SA und andere gegen Fédération nationale des cinémas français. -

    Dort hat der Gerichtshof sein früheres Urteil in der Rechtssache 53/76 (Bouhelier, Slg. 1977, 197) zitiert und entschieden, daß eine Regelung, nach der Kontrollpapiere nur für Ausfuhren erforderlich sind, eine Maßnahme gleicher Wirkung im Sinne des Artikels 34 darstellt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1979 - 179/78

    Procureur de la République gegen Michelangelo Rivoira und andere.

    Meines Erachtens hat dieses Vorbringen, wenn die Parteien es vielleicht auch dem Tribunal de Grande Instance Montpellier bei der Erwägung seiner endgültigen Entscheidung in der vorliegenden Sache unterbreiten sollten, keinerlei Einfluß auf die Fragen, über die der Gerichtshof aufgrund der gegenwärtigen Vorlage zu entscheiden aufgerufen ist (vgl. 1. EuGH 3. Februar 1977 - Procureur de la République/Bouhelier, 53/76 - Slg. 1977, 197, und 2. das daraus folgende Urteil des Tribunal de Grande Instance Besançon vom 29. September 1978, das gleichzeitig das Vorlageurteil in der Rechtssache 225/78 darstellt).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1991 - C-367/89

    Strafverfahren gegen Aimé Richardt und Les Accessoires Scientifiques SNC. -

    Wird die Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung von Fall zu Fall im Lichte aller obwaltenden Umstände getroffen, so daß nicht mit Gewißheit im voraus gesagt werden kann, ob eine Genehmigung erteilt wird, dann stellt das betreffende System eine Maßnahme gleicher Wirkung dar (siehe Urteile in der Rechtssache Donckerwolcke, a. a. O.; vom 3. Februar 1977 in der Rechtssache 53/76, Bouhclier, Slg. 1977, 197, und vom 16. März 1977 in der Rechtssache 68/76, Kommission/Frankreich, Slg. 1977, 515).
  • EuGH, 28.03.1979 - 179/78

    Rivoira

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1983 - 237/82

    Jongeneel Kaas BV und andere gegen Niederländischer Staat und Stichting Centraal

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.1977 - 68/76

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1979 - 225/78

    Procureur de la République de Besançon gegen Bouhelier und andere. - Ankeruhren -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1982 - 286/81

    Strafverfahren gegen Oosthoek's Uitgeversmaatschappij BV. - Freier Warenverkehr -

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   FG Hamburg, 11.10.1977 - I 53/76   

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FG Hamburg, 11.10.1977 - I 53/76 (https://dejure.org/1977,14786)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11.10.1977 - I 53/76 (https://dejure.org/1977,14786)
FG Hamburg, Entscheidung vom 11. Oktober 1977 - I 53/76 (https://dejure.org/1977,14786)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   AG Friedberg (Hessen), 14.05.1976 - C 53/76   

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AG Friedberg (Hessen), 14.05.1976 - C 53/76 (https://dejure.org/1976,12384)
AG Friedberg (Hessen), Entscheidung vom 14.05.1976 - C 53/76 (https://dejure.org/1976,12384)
AG Friedberg (Hessen), Entscheidung vom 14. Mai 1976 - C 53/76 (https://dejure.org/1976,12384)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1977 - 53/76   

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Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1977 - 53/76 (https://dejure.org/1977,5303)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.01.1977 - 53/76 (https://dejure.org/1977,5303)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. Januar 1977 - 53/76 (https://dejure.org/1977,5303)
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  • EU-Kommission PDF

    Procureur de la République de Besançon gegen Bouhelier und andere.

    Ankerruhen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 15.12.1976 - 41/76

    Donckerwolke u.a. / Procureur de la République u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1977 - 53/76
    Dieser Grundsatz, der in einem Fall bestätigt wurde, in dem die nationalen Behörden die Lizenz ohne weiteres erteilten oder von der Pflicht, sie zu beantragen, grußzügig Ausnahmen bewilligten, ist später erneut in seiner vollen Tragweite im Urteil vom 15. Dezember 1976 in der Rechtssache 41/76, Donckerwolcke, bekräftigt worden.

    In den Schlußanträgen in der Rechtssache 41/76 Donckerwolcke, hatte ich ausgeführt, daß es den Zweck der einzelnen Maßnahme oder genauer gesagt das Verhältnis zwischen den beschränkenden Wirkungen und dem möglicherweise mit.

    Neben den Urteilen vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, und vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 190/73, Van Haaster, die ich in diesem Zusammenhang schon in den kürzlich gehaltenen Schlußanträgen in der Rechtssache 41/76, Donckerwolcke, zitiert habe, kann man auch auf das Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland (Slg. 1975, 181), hinweisen.

  • EuGH, 20.02.1975 - 12/74

    Kommission / Deutschland - Sekt/Weinbrand: Deutsches Weingesetz verstößt gegen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1977 - 53/76
    Neben den Urteilen vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, und vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 190/73, Van Haaster, die ich in diesem Zusammenhang schon in den kürzlich gehaltenen Schlußanträgen in der Rechtssache 41/76, Donckerwolcke, zitiert habe, kann man auch auf das Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland (Slg. 1975, 181), hinweisen.
  • EuGH, 26.02.1975 - 63/74

    Cadsky S.p.a. / Istituto Nazionale per il Commercio Estero

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1977 - 53/76
    Ein Präzedenzfall von gewissem Interesse ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofes die Entscheidung vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 63/74 (Cadsky/Istituto nazionale per il commercio estero, Slg. 1975, 290), die eine finanzielle Belastung der Exporteure im Hinblick auf eine Qualitätskontrolle durch einen Mitgliedstaat nur bei Erzeugnissen für ausländische Märkte, verbunden mit einem Ausfuhrverbot für nicht dem im nationalen Recht vorgeschriebenen Qualitätsstand entsprechende Erzeugnisse, betrifft In dieser Entscheidung hat der Gerichtshof die Möglichkeit offengelassen, daß bei Fehlen einer gemeinschaftsrechtlichen Qualitätsregelung ein derartiges Hindernis für den freien Warenverkehr als rechtmäßig angesehen werden könnte.
  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1977 - 53/76
    Neben den Urteilen vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, und vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 190/73, Van Haaster, die ich in diesem Zusammenhang schon in den kürzlich gehaltenen Schlußanträgen in der Rechtssache 41/76, Donckerwolcke, zitiert habe, kann man auch auf das Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland (Slg. 1975, 181), hinweisen.
  • EuGH, 15.12.1971 - 51/71

    International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en fruit

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1977 - 53/76
    Denken wir an die Entscheidung in der Rechtssache International Fruit Company (Urteil vom 15. Dezember 1971 in der Rechtssache 51 bis 54/71, Slg. 1971 1107 ff.), wo klargestellt wurde, daß die Artikel 30 und 34 Absatz 1 EWG-Vertrag außer im Falle der vom Gemeinschaftsrecht selbst vorgesehenen Ausnahmen im innergemeinschaftlichen Handel der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften entgegenstehen, welche Einfuhr- oder Ausfuhrlizenzen oder ähnliche Verfahren gleich welcher Art auch nur formal vorschreiben.
  • EuGH, 30.10.1974 - 190/73

    Van Haaster

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1977 - 53/76
    Neben den Urteilen vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74, Dassonville, und vom 30. Oktober 1974 in der Rechtssache 190/73, Van Haaster, die ich in diesem Zusammenhang schon in den kürzlich gehaltenen Schlußanträgen in der Rechtssache 41/76, Donckerwolcke, zitiert habe, kann man auch auf das Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 12/74, Kommission/Bundesrepublik Deutschland (Slg. 1975, 181), hinweisen.
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